Debatte um bezahlbare Wohnungen: Mieterschlacht im Bundestag
Bei der letzten mietenpolitischen Debatte dieser Legislatuperiode geht es hoch her: Die Opposition wirft der Regierung vor, versagt zu haben.
In der letzten mietenpolitischen Debatte dieser Legislaturperiode warfen sie den regierenden Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD vor, völlig darin versagt zu haben, die Mieter wirkungsvoll vor gierigen Spekulanten und überhöhten Mieten zu schützen.
Zur Debatte standen je zwei Anträge von Linkspartei und Grünen, die einerseits auf die Schärfung der Mietpreisbremse und andererseits auf einen besseren Kündigungsschutz zielten.
Rohrkrepierer Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse hatte die Große Koalition eingeführt. Sie sieht vor, dass bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden darf. Allerdings trifft das nicht auf alle Wohnungen zu, so gelten etwa Ausnahmen für Neubauten und frisch modernisierte Wohnungen. Zuviel gezahlte Miete kann den Mietern zudem erst zurückerstattet werden, wenn sie den Vermieter formal gerügt haben.
„Die Mietpreisbremse ist ein Rohrkrepierer“, sagte die Linkspartei-Abgeordnete Caren Lay zu Beginn der Debatte und verwies auf die dramatisch steigenden Mieten in Großstädten. Nach einer Studie des Mieterbundes liegen zwischen 70 und 95 Prozent aller angebotenen Wohnungen über der Grenze, die Mietpreisbremse zulässt.
„Wir brauchen wirkungsvolle Strafen“, forderte Lay. In ihrem Antrag schlägt die Partei außerdem vor, alle Ausnahmen bei der Mietpreisbremse zu streichen.
In eine ähnliche Richtung gehen auch die Vorschläge der Grünen. Diese möchten zwar nicht alle Ausnahmen streichen, aber zumindest verhindern, dass Modernisierungskosten dauerhaft auf den Mieter umgelegt werden können. Die Rügepflicht wollen sie abschaffen.
Beide Parteien schlagen außerdem vor, dass die Mieter das Recht haben sollen, vom Vermieter zu erfahren, wie viel der Vormieter gezahlt hat. Erst dann wissen sie nämlich, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Eine solche Auskunftspflicht hatte auch Justizminister Heiko Maas (SPD) vorgeschlagen. Einen Gesetzentwurf hat er bis heute nicht in den Bundestag eingebracht; er scheitert am Widerstand der Union.
Der Opposition fehlt Maß und Mitte
Die Union warf Grünen und Linkspartei vor, einen ganzen Berufsstand, die Vermieter nämlich, die 40 Millionen Menschen in Deutschland ein Zuhause gäben, an den Pranger zu stellen. Die Anträge der Opposition ließen Maß und Mitte vermissen, sagte der Berliner Abgeordnete Kai Wegener. „Sie wollen in verfassungsmäßige Eigentumsrechte eingreifen.“
Nach Ansicht der Union funktioniert die Mietpreisbremse hervorragend, was sich an den erfolgreichen Klagen von Mietern, die sich auf diese beriefen, ablesen ließe.
„Wir“, lobte sich Wegener „haben die Mietpreisbremse beschlossen.“ Nach Protesten aus den Reihen der SPD korrigierte er sich. „Wir in der Koalition“, und lächelte den Sozialdemokraten zu. „Noch sind wir in der Koalition, auch wenn sie sich was anderes wünschen.“
Derweil rollte Justizminister Heiko Maas (SPD), der die Debatte schweigend verfolgte, auf seinem Regierungsdrehsessel vor und zurück. Die Arme vor der Brust verschränkt, seine Körpersprache lautete übersetzt in etwa: Bin ich im falschen Film? Ganz sicher in der falschen Koalition.
„Sie haben heute die Chance, Farbe zu bekennen“, appellierte der Abgeordnete der Grünen, Christian Kühn, an die Genossen. Das haben sie getan. In der namentlichen Abstimmung fielen die Anträge durch.
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