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Debatte um EuropaFür die Herrschaft des Rechts

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, erklärt, warum sich sein Gericht in die EU-Währungspolitik einmischt.

Im Clinch mit der Europäischen Zentralbank und ihren Anleihenkäufen in der Eurokrise: Andreas Voßkuhle. Bild: reuters

FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht schützt das Recht in Europa. Das ist die Botschaft, die der Präsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle, am Donnerstagabend in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaft verkündete. Er verteidigte dabei den Karlsruher Vorstoß gegen die Euro-Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB).

Anfang Februar hatte das Bundesverfassungsgericht erstmals einen Fall an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg überwiesen. Es geht dabei um die Frage, ob die EZB Staatsanleihen in unbeschränkter Höhe aufkaufen darf, um irrationale Zinsaufschläge der Finanzmärkte zu neutralisieren. Das Bundesverfassungsgericht glaubt, dass die EZB dabei ihre Kompetenzen überschreitet. Die Rettung der gemeinsamen Währung sei nicht ihre Aufgabe, nur die Sicherung stabiler Preise. Das Argument der EZB, dass beides zusammenhänge, halten die Verfassungsrichter für falsch.

In den kommenden Monaten muss nun der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob die Zentralbank die EU-Verträge eingehalten oder gebrochen hat. Keine leichte Aufgabe. Denn einerseits war schon die bloße Ankündigung der EZB ein großer Erfolg, weil sie die Spekulation gegen einzelne Euro-Staaten beruhigte. Anderseits hat das Bundesverfassungsgericht unverhohlen seine Erwartung geäußert, dass der EuGH gegen die EZB einschreitet – sonst müssten deutsche Staatsorgane versuchen, die EZB zu stoppen. Das wäre nicht nur eine große Krise in Europa, auch die EZB könnte ohne Beteiligung der deutschen Bundesbank ihre Euro-Rettungspolitik kaum wirksam fortführen.

In dieser Situation muss sich Voßkuhle nun gegen zwei Vorwürfe verteidigen. Euro-Skeptiker hielten dem Verfassungsgericht vor, es habe sich dem EuGH „unterworfen“. Voßkuhle weist dies laut Vortragsmanuskript zurück. Der EuGH lege nur das EU-Recht aus, während Karlsruhe für das nationale Verfassungsrecht zuständig bleibe. Also habe Karlsruhe weiter das letzte Wort.

Andreas Voßkuhle

Der Rechtswissenschaftler und ehemalige Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist seit 2008 Richter, und seit 2010 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Zwei Vorwürfe stehen im Raum

Auf der anderen Seite muss sich das Verfassungsgericht von Europafreunden „Amtsanmaßung“ vorwerfen lassen. Ein nationales Verfassungsgericht könne nicht die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH kontrollieren. Voßkuhle beruft sich aber auf die gewagte Konstruktion des Gerichts, dass Kompetenzüberschreitungen der EU-Organe die Rechte jedes deutschen Bürgers verletzen. Denn solche „ausbrechenden“ Rechtsakte würden die demokratische Einflussmöglichkeit unterlaufen, die den Bürgern durch das Wahlrecht im Grundgesetz gewährt werde.

Voßkuhle, der selbst Mitglied der Akademie ist, nutzte seinen Vortrag, um für die Herrschaft des Rechts auch in der Eurokrise zu werben. Grundsätzlich sei die EU im Wesentlichen eine Rechtsgemeinschaft. Weil man sich aufgrund unterschiedlicher kultureller und politischer Traditionen nicht intuitiv aufeinander einstellen könne, schaffe erst das gemeinsame Recht „Orientierungssicherheit“. Wenn das Recht – inklusive der Kompetenzregeln – auch in der Krise gewahrt werde, entstehe so besonders großes Vertrauen, so Voßkuhle. „Vernachlässigen wir das Recht, gefährden wir auch alles andere, was unser gemeinsames Europa ausmacht“, schloss der Verfassungsrichter.

Fragt sich nur, wer bestimmt, was „das Recht“ im Einzelfall besagt, das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof?

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18 Kommentare

 / 
  • @Stern, Sie haben vollkommen Recht.

    Dieser Richter am BverG lügt.

     

    Wir haben eine Klage eingereicht, durch Verweigerung unserer Menschenrechte von Behörden.

    Rechtsschutz nach Art. 7 Schutz der Ehe/20 Gleichheit aller vor dem Gesetz und 21 Abs.2 Verbot der Diskriminierung nach Staaten.

    Mit Beschluß des BVerfG Akz.:

    2 BvR 1829/13 wurden die Menschenrechte nicht zur Klage zugelassen!

  • SR
    Schwarzes Recht

    @Stern

    Ach tatsächlich???

    Das Volk "bombardiert" wieder

    oder wird wieder bombardiert und

    schikaniert mit unbegrenzten

    Zugriff auf deutsche Geldvermögen??

    Und was hat das mit dem ESM zu tun? Die Klage gegen den ESM

    war eine Sammelklage und kam wesentlich mit vom Volk?

    Halten Sie es für demokratisch

    den Bürgerinnen und Bürgern

    ihr Recht auf Einflussnahme

    zur Abwendung von immensen Schäden für die BRD geltend zu machen. Die Zahlungsunfähigkeit

    Deutschland ist ein solcher immenser Schaden, der direkt

    die Entwicklungschancen, Zukunftschancen, Gesundheit

    und Sicherheit der Bürgerinnen

    und Bürger substanziell gefährdet- siehe Ukraine!

    Sie sind mit Sicherheit nicht im Recht!

  • S
    Stern

    @ScharzesLoch

    Ich bin im Recht!!! Das Volk bombardiert den Bundestag seit vielen Jahren mit immer neuen Petitionen für eine Reformation der Justiz.

  • G
    Gast

    Voßkuhle hat völlig recht. Nach den vielen Rechtsbrüchen in einem undemokratischen EU-Kommissions-Europa mit degressiv-proportionalem Stimmrecht endlich mal wieder jemand mit Durchblick. Die Reaktion deutscher Politiker zeigt dies deutlich. Sehen sie doch die Fressnäpfe bedroht.

     

    Wenn man sich schon nicht darauf einigen kann, was Gerechtigkeit ist, dann sollten zumindest die bestehenden Regeln penibel eingehalten werden.

  • S
    ScharzesLoch

    @Stern

     

    Falsch!

    Nichts als Behauptungen ohne Fundament!

    Typisch für bashing-"stars"!

  • das ist ein abwatschen vonschüble/merkel, um mich malin der rückrtiitswährung auszudrückemn.

     

    das ist de dritteverfassungsbruch bei einbe teiursten großstategire de regierung (agenda 201 vertag vonlissabon,hartz iv,normernkontrollklage).

     

    daselbst die abwahl vopnschwarz-gelb durch euibn superkoalition mit den grünen (mehrheitrsunterdtüzung, novum),

    undf groko "beantwortzew" wurder,

    handelt essicxh um echtze POSTDEMOKRATI(E.

     

    wirklich alle "kritik"mechanismen de regierung werden einfach ausgehebelt.

  • S
    Stern

    Oh Gott, eine Herrschaft des Rechts im Sinne von Herrn Voßkuhle wird wohl Niemand ernsthaft wollen, denn die Entscheidungen des Herrn Voßkuhle sind meist richtig schlecht. Es fehlt an der Spitze des Gerichts ein wirklich weiser Mann.

  • das bundesverfassungsgericht ist leider kaum wirlichr garant von rechtssicherheit. wenn es schon mal die notbrenmse zieht, befinde wireuns mwust scvhon weit weit im dschungel des geldinduzireten kampfes alle gegen alle.

     

    die berufspolitiker undandsre instutionen, in regierungsmacht, setzen sich seit langem derartig mit arroganz der macht über wirklichren jeden anspruch auf steigerung von volkswohl, en deatail und en gros, hinweg, dass es soweit kommt.

  • S
    SchreckLassNach

    @A.M.SAND

    Und das hat auch damit zu tun,

    dass die Hauptrenditequelle der Banken die internationalen

    Geldtransaktionsgeschäfte sind

    und der billige Leitzins und sie auch steuerbedingt immer

    noch hohe Fehlinvestitionsanreize und Armutsbuchführung betreiben.

    Daran ist die EZB nicht unschuldig!

     

    Sie hätte auch die Schuldenproblematik deutlicher mit den gefährdetsten Staaten

    erörtern müssen, um möglichst schnell diese Krise hinter sich zu bringen! Denn Wirtschaftskrisen führen häufig

    zum Anstieg der Kriminalität,

    psychischen Krankheiten, Ausbeutung, Suiziden, Privat-,

    Firmen-und Staatsinsolvenzen!

    Die EU-Binnennachfrage wird damit nachhaltig beschädigt!

     

    Das Bundesverfassungsgericht hat Recht, wenn

    es Deutschland als Pokereinsatz

    für ein All-in

    nicht zur Verfügung stellt!

  • S
    SchreckLassNach

    @A.M.SAND

    Ulrike Herrmann hat auch nicht den Gral der Weisheit

    der Finanzökonomik!

     

    Und ob die parademokratische

    EZB funktioniert ist überhaupt nicht gesagt. Das stellt

    sich immer erst dann heraus,

    wenn die Schuldscheine eingelöst werden!

    Solange die Staaten und die Bürger der EU dafür geradestehen sollen, anstatt

    die EU-Konstruktion, hat die EZB

    und haben die Finanzminister noch überhaupt keinen guten Job gemacht.

    Es ist zum Beispiel ein Unding,

    dass Griechenland und Irland nicht dem Beispiel Islands folgen und eine demokratische Abstimmung auf Haftungsübernahme der Schulden durchführen und ggfs. aussteigen, wie es Island getan hat, um sich politisch neu zu

    ordnen und mit unverfälschten Kennzahlen sich wieder neu zu bewerben! Warum wird Island

    nicht als Vorbild genommen??!

    Länder im Schuldensumpf und

    der Zinseszinsfalle brauchen einen Neustart und keine Todschrumpfungskur!!!

    Der IWF hat außerdem die demokratischen Spielregeln der Demokratie verletzt, weil

    er den Schuldenstaaten weniger

    Freiheiten für die Aufrechterhaltung von Handelshemmnissen bietet, die aber existenznotwendig sind,

    um sich in Sachen Gentechnik nicht auf Gedeih und Verderb auszuliefern.

    Nein die EZB hat nicht gut genug gearbeitet!

    Sie hat dankenswerter Weise

    die Deflationsgefahr und die gallopierende Inflationsgefahr

    erfolgreich bekämpft. Das ist sehr gut.

    Aber Sie hat auch die Banken mit billigen Geld versorgt,

    die aber nicht im Traum daran denken die Privatkunden

    und die Firmen in vergleichbaren Maße partizipieren zu lassen!!!

    D.h. es gibt keinen ordentlichen Wettbewerb der Banken um den Mittelstand, Start-ups und die Privatkunden!!!

  • L
    Lowandorder

    Andreas Voßkuhle ist Peter Lerche-Schüler;

    aus dieser eher konservativen Anbindung

    gründet sich m.E. der hier erkennbare Hang zu

    wolkigen - sorry – rechtsfernen Formulierungen;

    die im geschriebenen Recht nicht aufzufinden sind.

     

    Mit dem Verfassungsrichter Friesenhahn und der

    Freiburger Schule

    Ehmke, Hesse, Häberle et al wird’s einem da –

    und sicher nicht nur mir schlicht unwohl.

     

    Vor allem Friesenhahn war es, der die

    Versuche der katholischen Kirche

    via Naturrecht ihre Vorstellungen von Ehe und Familie

    - im Nachhinein – in das Grundgesetz zu implantieren,

    mit dem Hinweis auf den Wortlaut des Grundgesetzes

    und dessen Auslegung zurückgewiesen hat.

    (mit den von Herrn Meisner - aber grade auch einer

    Büchnerpreiträgerin beklagten Folgen)

     

    Dem ist Karlsruhe bisher durchweg gefolgt, indem es

    u.a. von konservativer wie liberaler Seite beschworene

    Formeln wie „ im Zweifel für die Freiheit“ usw

    kühl zurückgewiesen hat.

     

    Wenn dann am Schluß zu hören bzw hier zu lesen ist -

     

    „Vernachlässigen wir das Recht,

    gefährden wir auch alles andere,

    was unser gemeinsames Europa ausmacht“,

     

    dann mag darauf verwiesen werden,

    daß das Renomee deutscher Richter

    auch und gerade am EuGH vor allem

    auf ihrer als solide und durchdacht

    geschätzten Rechtsanwendungsfähigkeit

    beruht ( „the mechaniks“) -

    mit Verlaub, das vermag ich hier auch nicht

    ansatzweise zu erkennen.

     

    Ceterum censeo:

    gerade diese vorliegende Konstellation zeigt,

    daß die seit den 80ern laufenden

    Kaffeekränzchen des BVerfG mit (allein!) der Regierung

    schlicht nicht hinnehmbar sind

    (beide stehen gegen die EZB !);

    ich würde mich nicht wundern,

    wenn der EuGH (erneut) die Gelegenheit ergreifen würde

    und Karlsruhe als Sprachrohr unserer Grokofantin

    hinstellen würde;

    gewiß - geschmeidig formuliert,

    aber der Schaden wäre nicht absehbar.

  • L
    Lowandorder

    Man kann ja dem BVerfG auch nur vor den Kopp gucken;

    ja – aber jetzt wagt sich im Alleingang der Präsi aus der Deckung.

     

    Altersbedingt nur europarechtlicher Laie ist mir nicht recht klar;

    was sich hinter der Formel -

    „erstmals einen Fall an den

    Europäischen Gerichtshof in Luxemburg überwiesen.“

    verbirgt.

     

    Heißt „überwiesen“ - Karlsruhe hat, wie unlängst ein

    hamburger Amtsgericht/-richter -

    dem EuGH einen rechtlichen Sachverhalt vorgelegt,

    von dem es/er angenommen hat: das hat einen europarechtlichen Bezug ?

     

    Dagegen spricht auf den ersten Blick,

    daß Karlsruhe aber dabei rechtliche Vorgaben macht.

    Solches ist mir aus Vorlagen wie dem o.a. Amtsgericht nicht geläufig.

     

    Gibt es also eine allein Karlsruhe vorbehaltene Sonderform der Vorlage?

    ( das Ganze entbehrt ja bei näherem Nachdenken nicht einer gewissen

    Schizophrenie: „ich meine, du sollst es auslegen, ich sag dir aber wie“)

     

    kann also Karlsruhe nach

    Rücklauf vom EuGH sagen – April, April -

    „mer mache doch was mer wolle;“?

    schwer vorstellbar.

     

    Richtig gemischt sind aber vor allem Voßkuhles weitere Ausführungen:

    „solche „ausbrechenden“ Rechtsakte

    würden die demokratische Einflussmöglichkeit unterlaufen,

    die den Bürgern durch das

    Wahlrecht im Grundgesetz gewährt werde...“

     

    und beschwörend -

     

    „Herrschaft des Rechts auch in der Eurokrise“

  • AS
    A.M. Sand

    Eigentlich ist die EZB die einzige EU-Institution, die ihre Aufgaben ordentlich erfüllt, denn ohne ihr Eingreifen wäre der Euro sicher gescheitert. Und die Folgen für Deutschland sind logisch und voraussehbar: der Außenhandel bricht ein, die neue Währung wird aufgewertet, die auf Kredit verkauften Exporte brachten zwar Forderungen, die dann abgeschrieben werden müssen, Arbeitslosigkeit erreicht das Niveau von Frankreich. Wenn sich das BVG schlau machen würde in Sachen Ökonomik, z.B. U. Herrmanns Buch studieren würde, dann würde es anders urteilen: der Regierung vorschreiben, die Gesetze so zu ändern, dass die EZB wie eine echte Zentralbank fungieren kann. Aber ökonomische Sachkunde zählt wohl nicht, nur Gesetzesauslegung, obwohl alle Gesetze, die das Miteinander regeln, von der Politik gemacht werden; ob derlei Logik wohl ansteckend ist?

  • B
    BigRed

    Was soll denn der Unsinn mit "Das wäre nicht nur eine große Krise in Europa, auch die EZB könnte ohne Beteiligung der deutschen Bundesbank ihre Euro-Rettungspolitik kaum wirksam fortführen."

     

    Klar kann die BB gegen Aufkaufmassnahmen votieren und damit die EZB-Politik sabotieren.

    Sollte sich die EZB allerdings dafür entscheiden, die BB zu ignorieren, war's das auch schon: als alleiniger Europroduzent kann die EZB so viele Staatsanleihen aufkaufen, die in Euro angeboten werden, wie sie will - das Geld kann ihr nicht ausgehen.

     

    Was allerdings nicht angesprochen wird: die Preisstabilität ist angesichts deflationärer Tendenzen in der EU grad extrem gefährdet, insofern könnte man der EZB durchaus vorwerfen, dass sie ihr Mandat verletzt.

  • EM
    Emil Müller

    Eigentlich sollte man auch von Juristen erwarten, dass ihnen Logik nicht ganz fremd ist, und oberste Juristen sollten zumindest mit den Grundlagen wirtschaftswissenschaftlichen Denkens vertraut sein, den Unterschied zwischen Mikroökonomie und Makroökonomie kennen. Da ist nun die EZB für die Preisstabilität verantwortlich: welche denn? Meint man die Preisstabilität des Euro im Innern oder den Außenwert des Euro? Und hat man sich mal klar gemacht, wie das funktioniert in einer Währungsunion? Kann das funktionieren, wenn 17 unterschiedliche Anleihen der einzelnen Länder in Euro nebeneinander existieren? Das ist doch eine Einladung an die Spekulation, gegen einzelne Länder des Euroraumes zu spekulieren. Um Schaden von Deutschland abzuwenden, wie es Aufgabe der deutschen Regierung ist, hätte das BVG der deutschen Regierung vorschreiben müssen, solcher Spekulation die Grundlage zu entziehen und Eurobonds einzuführen. Oberste Gerichte haben ja nicht nur Gesetze auszulegen, sondern sie machen auch Politik und haben die Aufgabe, der Politik vorzuschreiben, solche Gesetze zu ändern, die ihren Zweck nicht erfüllen, in diesem Fall die Stabilität des Euro nach Innen und Außen zu gewährleisten.

    • @Emil Müller:

      Könnte es sein , dass Sie hier viel zu große Töne spucken ? Mit Preisstabilität ist hier klar diejenige an den EU-Warenmärkten gemeint ; Aufgabe der EZB dabei , die Inflationsrate im Auge zu behalten und ggfs. durch geeiegnete Maßnahmen zu beeinflussen .

      • EM
        Emil Müller
        @APOKALYPTIKER:

        Und was ist mit den Preisen auf den Finanz-, Immobilienmärkten, der Bekämpfung der die Realwirtschaft gefährdenden Blasen? Die EZB muss eine funktionierende Zentralbank für den Euroraum werden oder sie ist/wird überflüssig, dafür müssen die Gesetze so geändert werden, dass sie zielführend sind.

  • TS
    Thomas Sch.

    Nun, wir sollten wissen, was wir wollen. Einerseits sagt uns das Grundgesetz ganz deutlich, daß wir, nämlich wir Deutschen, über uns zu bestimmen haben und wir auch letztendlich über uns zu entscheiden haben. Eine Weggabe von Souveränitätsrechten ist nur eingeschränkt gestattet. Andererseits ist auch eine Änderung des Grundgesetzes, was die ersten zwanzig Artikel anbelangt, unzulässig. So sehr die Eurofans auch am liebsten alles von Brüssel aus entschieden haben möchten; es darf nicht sein. Gesetz ist Gesetz.