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Debatte VerfassungsrechtKarlsruhe ist keine Opposition

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Das Bundesverfassungsgericht trägt die Europapolitik der Bundesregierung konstruktiv mit – trotz einer falschen Ausgangsposition.

W ar es ein Affront oder ein Freundschaftsdienst? Das Bundesverfassungsgericht erklärte in dieser Woche, dass es die Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm (ESM) und den Fiskalpakt (Schuldenbremsen für alle) in einem erweiterten Eilverfahren prüfen wird.

Erst in zwei bis drei Monaten erfährt der Bundespräsident, ob er die umstrittenen Verträge unterzeichnen darf oder ob er auf ein Urteil in der Hauptsache warten muss.

Auf den ersten Blick wirkt es wie ein Affront. Denn die Bundesregierung will jede Unsicherheit über Deutschlands Beteiligung an der Eurorettung vermeiden. Nicht nur im eigenen außenpolitischen Interesse, sondern auch im Interesse hilfsbedürftiger Euroländer, deren Zinsen in der Zwischenzeit wieder ins Horrende zu wachsen drohen.

Bild: taz
CHRISTIAN RATH

ist rechtspolitischer Korrespondent der taz.

Falsche Wahrnehmung

Tatsächlich ist die gründlichere Prüfung aus Karlsruher Sicht aber ein freundliches Angebot. Schließlich hätte es bei Haftungsrisiken von bis zu 190 Milliarden Euro nahegelegen, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, die den Fortgang der Eurorettung bis zu einem Jahr lang blockiert hätte. Denn wenn ein völkerrechtlicher Vertrag erst einmal vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde, dann ist Deutschland gebunden – selbst wenn das Bundesverfassungsgericht später die Zustimmung zu diesem Vertrag für verfassungswidrig erklärt.

Verglichen damit, sind zwei bis drei Monate, in denen das Gericht bereits eine grobe Prüfung der Erfolgsaussichten vornimmt, noch halbwegs erträglich. Und es war letztlich auch die Bundesregierung selbst, die dieses erweiterte Eilverfahren angeregt hatte. Insofern ist Karlsruhe hier eindeutig der Regierung entgegengekommen und nicht in den Rücken gefallen.

Dass trotzdem manche Karlsruhe eine Unbotmäßigkeit unterstellen, liegt an einer falschen Wahrnehmung des Gerichts, wie sie von vielen Medien (und in der Folge auch von einigen falsch informierten Politikern) vermittelt wird. Es gibt aber keinen Machtkampf zwischen Karlsruhe und Berlin. Das Bundesverfassungsgericht steht nicht in Opposition zur Europapolitik der Bundesregierung. Die verfassungsrechtliche Prüfung ist nur eine zusätzliche Ebene bei der Entscheidungsfindung, wenn es um wichtige Projekte geht: Zuerst entscheidet der Bundestag, dann der Bundesrat, und am Ende prüft das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Zweifel.

Allerdings ist das Verfassungsgericht meist die letzte Hoffnung von Gegnern der bestehenden Europapolitik. Denn wenn es eine ganz große Koalition gibt, bei der CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne zusammenarbeiten, dann hat allenfalls noch der Gang nach Karlsruhe vage Erfolgsaussichten. Immerhin folgt die Karlsruher Entscheidung einer anderen Rationalität. Hier geht es um Verfassungsgrenzen, die zwar nicht ausdrücklich im Grundgesetz stehen, aber von den Richtern in langjähriger Rechtsprechung entwickelt wurden.

Doch hat sich Karlsruhe letztlich stets konstruktiv verhalten und in den vergangenen zwei Jahrzehnten alle größeren politischen EU-Projekte abgesegnet: von der Währungsunion über den Lissabonner Vertrag und die vertiefte EU-Zusammenarbeit bis zum vorläufigen Euro-Rettungsschirm EFSF.

Kein Machtkampf

Und wer in der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe gut zugehört hat, konnte heraushören, dass auch die Klagen gegen den ESM-Vertrag und den Fiskalpakt voraussichtlich abgewiesen werden. Das ist nun sicherlich kein Machtkampf, sondern eher eine interessante Arbeitsteilung der Verfassungsorgane.

Neben dieser operativen Loyalität hat das Gericht aber strategisch einen extremen Ausgangspunkt gewählt, der stetig für Irritationen und Turbulenzen sorgt. Die Verfassungsrichter gehen nämlich seit ihrem Urteil zum Lissabon-Vertrag 2009 davon aus, dass das Grundgesetz einen Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat verbietet und dass die deutsche Eigenstaatlichkeit auch durch eine Verfassungsänderung nicht aufgegeben werden dürfte.

Das war und ist eine Unverschämtheit gegenüber allen überzeugten Europäern. Wer sich für die Vereinigten Staaten von Europa einsetzt, wird hier verfassungsrechtlich mit Leuten auf eine Stufe gestellt, die die Demokratie abschaffen und eine Diktatur einführen wollen.

Europa per Volksentscheid

Juristisch war dies keineswegs zwingend. Im Gegenteil. Das Grundgesetz gibt der deutschen Politik den Auftrag „zur Verwirklichung eines vereinten Europas“. Eine ausdrückliche Integrationsgrenze ist im Grundgesetz an keiner Stelle enthalten. Sie ist eine Erfindung der Karlsruher Richter, die dafür in der juristischen Fachwelt und der Politik zu Recht viel verbale Prügel eingesteckt haben.

Diese verhängnisvolle Karlsruher Rechtsansicht war nun aber leider kein punktueller Ausrutscher, der im Alltagsgeschäft keine Rolle spielt. Vielmehr prägt der vermeintliche Gegensatz „Grundgesetz oder europäischer Bundesstaat“ die öffentliche Debatte. Kläger gegen die Eurorettung sprechen von einem Staatsstreich und vom Ausverkauf des Grundgesetzes. Und die Verfassungsrichter können solche Zerrbilder nicht einmal als „offensichtlich unbegründet“ zurückweisen, weil sie sich sonst selbst infrage stellen würden.

Indem Karlsruhe den öffentlichen Diskurs in eine falsche Richtung lenkt, macht das Gericht auch atmosphärisch mehr kaputt, als es durch die Absegnung der konkreten EU-Projekte an Legitimation schafft.

Wenn das politische Klima nicht weiter vergiftet werden soll, muss Karlsruhe seine Lissabon-Rechtsprechung aufgeben. Stattdessen sollte es der Politik empfehlen, per Grundgesetzänderung das Verfahren für einen förmlichen Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat zu regeln.

Dieses Verfahren könnte – und sollte! – dann durchaus auch eine Volksabstimmung vorsehen. Europa muss wieder – wie eigentlich im Grundgesetz vorgesehen – zu einem legitimen Schritt in der Verfassungsentwicklung werden. Den Weg dahin muss die Politik bestimmen, nicht das Verfassungsgericht. So ist es üblich in der Demokratie.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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7 Kommentare

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  • L
    lowandorder

    lost in translation? - so denn 2.0

     

    Danke für die klaren Worte.

     

    "Juristisch war dies keineswegs zwingend. Im Gegenteil".

    Und - ist es immer noch nicht. Im Gegenteil. Aber hallo.

     

    "Wer sich für die Vereinigten Staaten von Europa einsetzt, wird hier verfassungsrechtlich mit Leuten

    auf eine Stufe gestellt, die die Demokratie abschaffen und eine Diktatur einführen wollen."

    Das ist natürlich starker Tobak, aber auch des Pudels Kern.

     

    Der roche´ de bronce - die Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3 des Grundgesetzes ist für Karlsruhe offensichtlich

    der gordische Knoten, an dem es sich selbst - ohne Not, dacore - "aufgehängt hat".

    Von der Ewigkeitsklausel sind die Menschenwürde, der wesentliche Gehalt der übrigen Grundrechte und die Demokratie eines sozialen Rechtstaates erfaßt.

    Und so einen gigantischen, Unverrückbarkeit heischenden Fels im Strom der Gesellschaft und der Staaten Europas zu händeln

    ( um ein Bild Hermann Hellers aus seiner Staatslehre zu bemühen), ist des Schweißes der Edlen wert.

    Alle, die heute in den obersten Gerichten sitzen oder die entsprechenden Lehrstühle bekleiden, haben in ihren studentischen Seminaren

    dieses Problem irgendwann sicherlich mal auf dem Tisch gehabt - und genauso schnell sich wieder anderen Fragestellungen zugewandt:

    so recht ist niemanden was dazu eingefallen.

     

    Die Lissabonentscheidung ist insoweit keine Ausnahme und wahrlich kein Glanzstück.

    Ich verkenne aber nicht, daß ich ein Zurückbleiben hinter den Standards des roche de bronce schwerlich akzeptieren könnte.

    Beispiel: einklagbare Grundrechte und zwar effektiv! - ja, da bleibt aber auch einigen europäischen Altstaaten der Bissen im Halse stecken.

    Anyway. Verfahren zum Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat via Grundgesetzänderung ist das Mittel der Wahl,

    wiewohl keine Lebensversicherung. Aber das ist und kann eine Verfassung auch nicht sein ( Horst Ehmke).

     

    Gleichwohl ist es schon bei einem Referendar erfahrungsgemäß schwierig, ihn sanft vom falschen skatebord zu holen.

    Bei Primadonnen ist das ungleich schwerer.

  • L
    lowandorder

    Lost in translation? - so denn 2.0

     

     

    Danke für die klaren Worte.

     

    "Juristisch war dies keineswegs zwingend. Im Gegenteil".

    Und - ist es immer noch nicht. Im Gegenteil. Aber hallo.

     

    "Wer sich für die Vereinigten Staaten von Europa einsetzt, wird hier verfassungsrechtlich mit Leuten

    auf eine Stufe gestellt, die die Demokratie abschaffen und eine Diktatur einführen wollen."

    Das ist natürlich starker Tobak, aber auch des Pudels Kern.

     

    Der roche´ de bronce - die Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3 des Grundgesetzes ist für Karlsruhe offensichtlich

    der gordische Knoten, an dem es sich selbst - ohne Not, dacore - "aufgehängt hat".

    Von der Ewigkeitsklausel sind die Menschenwürde, der wesentliche Gehalt der übrigen Grundrechte und die Demokratie eines sozialen Rechtstaates erfaßt.

    Und so einen gigantischen, Unverrückbarkeit heischenden Fels im Strom der Gesellschaft und der Staaten Europas zu händeln

    ( um ein Bild Hermann Hellers aus seiner Staatslehre zu bemühen), ist des Schweißes der Edlen wert.

    Alle, die heute in den obersten Gerichten sitzen oder die entsprechenden Lehrstühle bekleiden, haben in ihren studentischen Seminaren

    dieses Problem irgendwann sicherlich mal auf dem Tisch gehabt - und genauso schnell sich wieder anderen Fragestellungen zugewandt:

    so recht ist niemanden was dazu eingefallen.

     

    Die Lissabonentscheidung ist insoweit keine Ausnahme und wahrlich kein Glanzstück.

    Ich verkenne aber nicht, daß ich ein Zurückbleiben hinter den Standards des roche de bronce schwerlich akzeptieren könnte.

    Beispiel: einklagbare Grundrechte und zwar effektiv! - ja, da bleibt aber auch einigen europäischen Altstaaten der Bissen im Halse stecken.

    Anyway. Verfahren zum Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat via Grundgesetzänderung ist das Mittel der Wahl,

    wiewohl keine Lebensversicherung. Aber das ist und kann eine Verfassung auch nicht sein ( Horst Ehmke).

     

    Gleichwohl ist es schon bei einem Referendar erfahrungsgemäß schwierig, ihn sanft vom falschen skatebord zu holen.

    Bei Primadonnen ist das ungleich schwerer.

  • W
    Willy

    Wenn die taz Kommentare zensiert, also sie nicht veröffentlicht, sollte sie das zugeben.

     

    Oder sind die online-RedakteurInnen, die sich um die LeserInnenkommentare kümmern, alle in Urlaub?

     

    Es fällt aber prinzipiell auf, das nur manche gesendete Kommentare erscheinen, andere nicht. Das finde ich nicht in Ordnung, da die Kommentare nicht gegen die Etikette (Rassismusverbot etc.)verstoßen haben.

  • T
    thyristor

    Ein seltsamer Kommentar. Die Klage gegen das ESM-Gesetz richtet sich primär gegen die darin

    festgeschriebene Abtreteung des Königsrechts jedes Paralamentes an ein Gremium, das nicht nur

    jeglicher demokratischen Kontrolle agiert, sondern - wohl einmalig in der Geschichte - durch nichts und

    niemanden zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dieses Gremium, genannt "Gouverneursrat" soll

    unbegrenzten Zugriff auf die Finanzmittel der Geberländer erhalten, mithin praktisch unbegrenzte Macht ohne jegliche Verantwortung ausüben. Das ist aber nichts weniger als die Abschaffung der Demokratie.

    Darüber hinaus besteht auf Grund der voraussichtlichen Zusammensetzung eben dieses Gremiums der konkrete Verdacht und die reale Gefahr, daß es sich beim ESM letztendlich um ein Instrument zur zur Ausblutung der letzten verbliebenen Euro-Geberländer durch die reformunwilligen und nicht konkurrenzfähigen Krisenstaaten und Frankreich. Wer die Zeche zahlen wird, liegt auf der Hand. Die sogennanten Haftungssummen sind praktisch unbegrenzt.

    Die Argumentation, der ESM könne die Finanzmärkte und damit die ökonomische Realität in Schach

    halten, ist ebenso naiv wie unsinnig. Wer die Haftung für Pleitestataten übernimmt ( das werden Deutschland, Österreich, Niederlande, Finnland ssein ), ist selber nicht mehr kreditwürdig - und hat entsprechende Zinsen zu bezahlen. Am Ende steht die kollektive Pleite, wie die Geschichte eindrucksvoll gelehrt hat.

  • L
    Lea

    Ich bin vollkommen anderer aAsicht als der Autor:

     

    Fiskalpakt und ESM entdemokratisieren Deutschland. Der Bundestag wird infolge dieser unkündbaren (!) Verträge künftig nicht mehr über die Steuergelder der BürgerInnen bestimmen dürfen, sondern ein demokratisch nicht legitmierter EU-Gouverneursrat, der auch noch Immunität genießt. D.h. er kann alles ruinieren, ohne dass er dafür juristisch zur Verantwortung gezogen werden könnte!

     

    Fiskalpakt und ESM sind faktisch der Weg in eine EU-Gouverneursratsdikatur, bei der auch noch die Banken und Hedgefonds, die uns die Finanzkrise eingebrockt haben, zum finanziellen Schaden der BürgerInnen die Strippen ziehen! ESM und Fiskalpkat werden zur Verelendung von ganz Europa führen (siehe Griechenland). Die Verschärfung der neoliberalen Krisenpolitik ist grundfalsch..

     

    Das Budgetrecht des Bundestags darf nach dem Grundgesetz nicht an ein EU-Gremium verschenkt werden.

     

    Ich bin vollkommen dagegen, die deutsche Eigenstaatlichkeit aufzugeben. Denn ein riesiger EU-Staat würde nur noch intransparenter, als es die Nationalstaaten bereits sind und die Bürgerinnen hätten noch viel weniger Einfluss auf die Politik, die stets von den reichen Lobbyisten gesteuert wird.

     

    Es wäre sehr gut, wenn die Bundesverfassungsrichter die Verfassung schützen würden und ESM sowie Fiskalpakt verbieten würden. Aber wahrscheinlich sind sie dafür leider nicht unabhängig genug von der Bundesregierung.

     

    Wenn das alles die Mütter und Väter des Grundgesetzes miterleben würden! die drehen sich sicher gerade im Grabe um. Wir haben 2 Diktaturen hinter uns in Deutschland und nun haben wir schon wieder so eine verheerende Entwicklung.

  • J
    Jemand

    Ich wünschte nur, wir hätten eine echte Opposition, nicht nur die Linke und 4 Einheitsparteien wie jetzt.

  • L
    lowandorder

    Danke für die klaren Worte.

     

    "Juristisch war dies keineswegs zwingend. Im Gegenteil".

    Und - ist es immer noch nicht. Im Gegenteil. Aber hallo.

     

    "Wer sich für die Vereinigten Staaten von Europa einsetzt, wird hier verfassungsrechtlich mit Leuten

    auf eine Stufe gestellt, die die Demokratie abschaffen und eine Diktatur einführen wollen."

     

    Das ist natürlich starker Tobak, aber auch des Pudels Kern.

    Der roche´ de bronce - die Ewigkeitsklausel des Art 79 Abs 3 des Grundgesetzes ist für Karlsruhe offensichtlich der gordische Knoten, an dem es sich selbst - ohne Not, dacore - "aufgehängt hat".

    Von der Ewigkeitsklausel sind die Menschenwürde, der wesentliche Gehalt der übrigen Grundrechte und die Demokratie eines sozialen Rechtstaates erfaßt.

     

    Und so einen gigantischen, Unverrückbarkeit heischenden Fels im Strom der Gesellschaft und der Staaten Europas zu händeln

    ( um ein Bild Hermann Hellers aus seiner Staatslehre zu bemühen), ist des Schweißes der Edlen wert.

    Alle, die heute in den obersten Gerichten sitzen oder die entsprechenden Lehrstühle bekleiden, haben in ihren studentischen Seminaren

    dieses Problem irgendwann sicherlich mal auf dem Tisch gehabt - und genauso schnell sich wieder anderen Fragestellungen zugewandt:

    so recht ist niemanden was dazu eingefallen.

     

    Die Lissabonentscheidung ist insoweit keine Ausnahme und wahrlich kein Glanzstück.

    Ich verkenne aber nicht, daß ich ein Zurückbleiben hinter den Standards des roche de bronce schwerlich akzeptieren könnte.

    Beispiel: einklagbare Grundrechte und zwar effektiv! - ja, da bleibt aber auch einigen europäischen Altstaaten der Bissen im Halse stecken.

    Anyway. Verfahren zum Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat via Grundgesetzänderung ist das Mittel der Wahl,

    wiewohl keine Lebensversicherung. Aber das ist und kann eine Verfassung auch nicht sein ( Horst Ehmke).

     

    Gleichwohl ist es schon bei einem Referendar erfahrungsgemäß schwierig, ihn sanft vom falschen skatebord zu holen.

    Bei Primadonnen ist das ungleich schwerer.