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Debatte Drohnen und FlüchtlingspolitikTödliche Luftnummern

Kommentar von Rudolf Walther

Drohnen sollen helfen, Flüchtlingskatastrophen im Mittelmeer zu verhindern. Diese Aufrüstungslogik muss durchbrochen werden.

Der hergezauberte Plan, Drohnen einzusetzen, erwies sich im Handumdrehen als das, was er ist: eine Luftnummer Foto: Imago/Science Photo Library

G roße Katastrophen haben manchmal überraschend positive Nebenfolgen: Auf das Erdbeben und den Crash der japanischen Atomkraftwerke folgte in Deutschland der Entschluss, auf Nuklearkraftwerke mittelfristig zu verzichten. Öfter jedoch werden bizarre Konsequenzen gezogen. Auf die Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeerraum reagierten Verantwortliche mit dem Vorschlag, das Meer mit unbewaffneten Drohnen zu überwachen, also die Antwort auf ein humanitäres Problem in einen quasimilitärischen Rahmen zu stellen.

Natürlich sind Aufklärungs- und Überwachungsdrohnen für zivile Zwecke nutzbar zu machen – im Gegensatz zu bewaffneten Drohnen. Aber was ist damit gewonnen zu wissen, wo sich die Flüchtlingsboote befinden, wenn andererseits kein Politiker und kein Militär in Europa bereit ist, Teile der eigenen Flotte zur Rettung abzukommandieren? Und wohin sollen die geretteten Flüchtlinge gebracht werden, wenn sich die EU-Staaten nicht einmal über die Verteilung von 60.000 in Griechenland, Malta und Italien Gestrandeten einigen können?

Der hergezauberte Plan, Drohnen einzusetzen, erwies sich im Handumdrehen als das, was er ist: eine Luftnummer, mit der vorgegaukelt werden sollte, die EU-Staaten würden „etwas tun“ – symbolpolitischer Gratis-Aktionismus als Beruhigungspille.

Aber das ist nur die eine Seite. Es gibt Gründe für die Annahme, dass die Diskussion über unbewaffnete Drohnen nur angeschoben wurde, um einer anderen Debatte Schwung zu verleihen: der über die Anschaffung von Kampfdrohnen und Kampfrobotern. Zumindest der ehemalige Verteidigungsminister de Maizière und seine Nachfolgerin von der Leyen sowie der ehemalige Wehrbeauftragte Hellmut Königshaus und einige Generäle a. D. haben sich für die Anschaffung ausgesprochen. Geworben wird immer mit den gleichen Dogmen, wonach Kampfdrohnen eine „saubere und von menschlichen Fehlleistungen freie und obendrein Soldatenleben schonende Kriegsführung“ erlaubten.

Rechtlich-philosophische Fragen

Es war Barack Obama, der Kampfdrohnen zur „gezielten Tötung“ einsetzen ließ. Von 344 Drohnenangriffen in Afghanistan und Pakistan zwischen 2004 und 2012 fallen 52 in die Amtszeit G. W. Bushs und 292 in jene Obamas. Unter den 2.500 bis 3.300 Opfern waren 500 bis 900 Zivilisten, davon 176 Kinder – wie die Studie „Living under Drones“ der Stanford University feststellte. Aber auch jenseits dieser skandalösen Befunde und des Scheiterns der US-Strategie wirft der Drohneneinsatz moralisch-politische und rechtlich-philosophische Fragen auf, die der Völkerrechtler Robin Geiß in einer Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung behandelt hat.

Zu unterscheiden wäre zunächst zwischen von Menschen gesteuerten Kampfdrohnen und vollautomatisierten Tötungssystemen, die allein von Computerprogrammen gesteuert werden. Im Koalitionsvertrag treten die Regierungsparteien für eine „völkerrechtliche Ächtung vollautomatisierter Waffensysteme, die dem Menschen die Entscheidung über den Waffeneinsatz entziehen“, ein. Vollautomatische Tötungssysteme existieren noch nicht, aber wie auf allen militärischen Feldern wird die Entwicklung auch auf diesem forciert, um den Einsatz von Menschenleben und damit das Eigenrisiko zu verringern.

Nur einmal ist es gelungen, dieser Aufrüstungslogik präventiv völkerrechtlich verbindliche Schranken zu setzen – bei der Entwicklung der Neutronenbombe, die Menschen töten, aber Material schonen kann. Und nur in wenigen Fällen – gegen den Einsatz von Giftgas (1925) und gegen chemische und biologische Waffen (1933) – gelang die völkerrechtliche Ächtung nachträglich, wenn auch nicht weltweit und dauerhaft. „Traditionell kam das Völkerrecht bei der Regulierung neuer Waffentechnologien regelmäßig mindestens einen Krieg zu spät“ (Robin Geiß).

Landkriegsordnung von 1899

Gegenüber der These Herfried Münklers, wonach sich die Kritik an Kampfdrohnen an der „Ethik einer vorbürgerlichen Gesellschaft mit heroischen Idealen“ und anderen Antiquitäten vom ritterlichen Zweikampf oder vom „justus hostis“, dem ehrenhaften Feind, orientiere, zeigt Geiß, dass sich das Völkerrecht auch heute noch an den moralischen Grundsätzen und rechtlichen Normen ausrichten kann, die Friedrich Fromhold Martens (1845–1909) für die Haager Landkriegsordnung von 1899 formuliert hat.

Demnach ergeben sich die Grundsätze des Völkerrechts aus „feststehenden Gebräuchen, aus den Grundsätzen der Menschlichkeit und aus den Forderungen des öffentlichen Gewissens.“ Daraus lassen sich immer noch gültige und praktikable Normen für die Kritik an Kampfdrohnen ableiten.

Auf Münklers späthegelianisch inspirierte Parallelisierung von ethischem und waffentechnologisch-materialem Fortschritt und seine Spekulationen über „postheroische Gesellschaften“ muss man dabei allerdings verzichten. Adorno brachte diese Differenz auf die griffige Formel: „Keine Universalgeschichte führt vom Wilden zur Humanität, sehr wohl eine von der Steinschleuder zur Megabombe.“

Kampfdrohnen verletzen die Menschenwürde derer, die sie lenken.

Daraus folgt erstens: Kampfdrohnen verletzen die Menschenwürde derer, die solche Waffen konzipieren und lenken. Sie werden zu „bloßen Maschinen und Werkzeugen in der Hand eines andern (des Staats)“ (Kant). Nach dem Statut des Internationalen Strafgerichthofs erfüllt eine Kriegshandlung, die die persönliche Würde beseitigt, den Tatbestand eines Kriegsverbrechens.

Zweitens: Nach heutigem Stand sind Kampfdrohnen nicht in der Lage, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes – „einen der Grundpfeiler des humanitären Völkerrechts“ (Robin Geiß) – adäquat zu berücksichtigen.

Drittens: Kampfdrohnen können nicht zuverlässig zwischen völkerrechtlich geschützten Zivilpersonen und Kombattanten unterscheiden. Das trifft auch auf andere Waffensysteme zu, ist aber kein Argument für Kampfdrohnen, denen diese Unterscheidungsfähigkeit prinzipiell fehlt, weil sie „per Definition keine Möglichkeit (haben), außerhalb ihrer Algorithmen zu denken“ (Geiß). Insofern öffnet der Einsatz von Kampfdrohnen Verantwortungslücken zwischen Produzenten und Programmierern, Entscheidern und Waffenanwendern.

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35 Kommentare

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  • Technik kann halt nicht Menschlichkeit ersetzen. Letztere ist schon lange vor die Hunde gegangen.

  • ach ja, ich hab mir die mühe gemacht, und fix die studie von Robin Geiß rausgesucht http://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/11444-20150619.pdf

    • @christine rölke-sommer:

      Der Unterschied zwischen gesteuerten und "autonomen" Fernwirksystemen ist Ihnen bekannt?

       

      Also.

      • @KarlM:

        grob.

        was aber nicht hindert, sich mit der studie auseinanderzusetzen, oder?

         

        im übrigen: als juristin muß ich nicht alles wissen, sondern darf experten befragen. Sie beispielsweise.

        und je mehr ich (oder andere) fragen, umso mehr und besser bilden sich die erkenntnisleitenden fragestellungen heraus.

        beispielsweise die, ob es in anbetracht der wirkkräfte einzelner waffensysteme, seien sie nun gesteuert oder autonom, ausreicht, vorher anzurufen oder auch auf dem dach anzuklopfen., um sagen zu können, man habe außerordentliche anstrengungen unternommen, um den schutz von zivilistinnen wie deren zivilem lebensraum sicherzustellen.

        • @christine rölke-sommer:

          Keien Frage. Nachdem meine ursprüngliche Antwort offenkundig verloren gegenagen ist, nochmal:

           

          Nach meiner Einschätzung greifen die Thesen von Herrn Geiß sogar noch zu kurz! Mehr als autonome Aufklärungs- und Störmittel geht m.E. aus militärischer Sicht nicht; es ist auch nicht erforderlich. Zumal bei direkten Wirkmitteln immer mal Friktionen die ursprüngliche Widmung unmöglich machen...

           

          Und was die legitime Bekämpfung militärischer Ziele angeht, so ist die Person für die Folgen verantwortlich die z.B ein Zivilgebäude militärisch nutzt. Nicht der gegen die Nutzung handelnde Gegner!

           

          Es ist unrealistisch und auch nicht umsetzbar, jedes militärische Ziel als "Zivilistenfrei" zu prüfen. Man kann Versuche unternehmen etwaige Zilisten zu warnen, das wars dann aber. Erkannte Nachschub, Melde und Beobachtungssteleln sind meist verzugfrei zu bekämpfen. In der kalten Logik ist für Zivilisten kein Platz, außer es wird bewußt auf die Nutzung von ziviligebäuden verzichtet.

          • @KarlM:

            "Und was die legitime Bekämpfung militärischer Ziele angeht, so ist die Person für die Folgen verantwortlich die z.B ein Zivilgebäude militärisch nutzt. Nicht der gegen die Nutzung handelnde Gegner!"

             

            Pervers.

          • @KarlM:

            vielleicht sollte all den krieger wieder das zur verfügung gestellt werden was es längst nicht mehr gibt. nämlich das schlachtfeld.

            da könnten sie dann nach herzenslust gelenkt oder auch un-, autonom oder auch nicht- aufeinander rumballern, bis nur noch einer übrig ist... und der hätte dann selbstverständlich gewonnen.

            alles andere kommt, wie Geiß zutreffend paraphrasiert "immer einen krieg zu spät".

             

            was heißt denn " bewußt auf die Nutzung von ziviligebäuden verzichten"? nutzt der kämpfer, welcher frau+kinder besucht, diese nebst haus militärisch? weitergehend: wird das haus, in dem frau+kinder des kämpfers leben, zum legitimen ziel, weil er sie dort mal besuchen könnte? oder: wird das bürohaus zum legitimen ziel, weil der kämpfer dort was ziviles erledigen will/muß?

            fragen über fragen!

            und die werden im vorfeld der einführung neuer waffensysteme nicht weniger sondern mehr.

            • @christine rölke-sommer:

              Drohnen Sorgen dafür das gezielt die Anführer ausgeschaltet werden können,was zur Folge hat das viele Leben nicht ausgelöscht werden.

              Ist die Frage ob das Leben anderer Menschen für andere einen Wert hat.

              • @silvia 2nd:

                mer sollt' sich nicht dümmer stellen als mer ist

                "Unter den 2.500 bis 3.300 Opfern waren 500 bis 900 Zivilisten, davon 176 Kinder – wie die Studie „Living under Drones“ der Stanford University feststellte."

                da http://chrgj.org/wp-content/uploads/2012/10/Living-Under-Drones.pdf

                sollten wir doch erst mal reingucken, bevor wir die rede vom gezielten "herausnehmen" - ich nenn das immer noch extra-legale hinrichtung! - übernehmen.

                 

                zusatzfrage: wieviele menschen wurden wohl bei http://taz.de/!5216492/ "mit-herausgenommen", wieviele, als man im herbst 2014 schon mal vermeldete, man hätte ihn "herausgenommen"?

                • @christine rölke-sommer:

                  Machen Sie sich ma nichts vor.

                  Wenn eine Drohen nen hohen Kommandeur/Anführer ausschaltet rettet dies mehr Menschenleben, als diese Kosten.

                  Das Problem ist nur das es westliche Technik (Igitt) ist, die diese Menschenleben retten.

                  Das stößt einigen sauer auf.

                  • @silvia 2nd:

                    gott erhalte Ihnen Ihren frommn glauben!

                    • @christine rölke-sommer:

                      Den brauchen wir dafür gar nicht, den können sie getrost n guten Mann bleiben lassen.

                      Fakten reichen aus.

                      • @silvia 2nd:

                        schtümmt.

                        fakt ist: killen per drohne ist extra-legale hinrichtung.

                        auch das wird irgendwann beim/vorm ICC landen.

            • @christine rölke-sommer:

              Im Prinzip endet das mil zulässige Eingreifen, da wo erkennbar keine mil Nutzung stattfindet.

               

              Nur, Sie haben Recht, das zu erkennen ist nicht trivial. Möchte fast behaupten nahezu unmöglich.

              • @KarlM:

                das versteh ich jetzt nicht!

                wozu macht sich denn dann Israel mit http://www.law.idf.il/163-7353-en/Patzar.aspx?SearchText=beach

                und http://mfa.gov.il/ProtectiveEdge/Documents/2014GazaConflictFullReport.pdf

                so viel mühe?

                nur der publicity wegen?

                • @christine rölke-sommer:

                  Keine Ahnung, ob diese besonderen lokalen Verhältnissen geschuldet ist.

                   

                  Erforderlich ist es nicht.

                  Vermute aber dass mit solchen Maßnahmen auch ein Lagebild des jeweiligen Aufklärungsverbundes ergänzt wird, nur dürfte sich dafür kaum eine Bestätigung erhalten lassen

                  • @KarlM:

                    vor allem die bilder im full report haben mich stark an Powell's bilder zu den irakischen massenvernichtungswaffen erinnert....

                     

                    oder anders gesagt: so ein militär kann ziemlich viel unüberprüfbares zeuch erzählen und aufmalen.

                    • @christine rölke-sommer:

                      Wobei man den P. auch mit sinnloser Information gebrieft hatte, Chemikerkollegen von der OPCW haben sich schon damals über die Geschichte kaputtgelacht!

                       

                      Das ist so ein Fall den man schon vom Schreibtisch aus, mit dem nötigen Fachwissen, als Märchen identifizieren konnte.

                      Sehr ähnlich mit dem angeblichen GB-Einsatz durch Assad-Truppen...

  • Das Mindeste: Dem Obama den Friedensnobelpreis aberkennen!

    • @Bert Bengtson:

      es gibt leut, die meinen, für das atom-abkommen mit Iran hätt' er den vielleicht doch verdient.

      • @christine rölke-sommer:

        Und es gibt Leute die glauben die Welt wird dadurch sehr viel unsicherer

  • Betroffenheit ersetzt nicht Nachdenken!

     

    Zudem darf durchaus zwischen gelenkten und autonomen Einsatzmitteln unterschieden werden.

     

    Ferngelenkte Wirkmittel verletzen sicher die Menschenwürde nicht selbst. Das wär sonst seit Erfindung von Bogen und Schleuder der Fall.

     

    Es gibt in militärischen Dingen keine "Verhältnismäßigkeit". Das Kriegsvölkerrecht fordert lediglich dasjenige Einsatzmittel, welches das militärische Ziel mit den geringsten Nebenwirkungen erfolgreich bekämpft!

     

    Auch kein Argument, denn Kombattanten sollen ja eben auch als solche erkennbar sein..

    • @KarlM:

      die erkenntnisfähigkeit einer GBU-28 ist bekanntlich phänomenal!

      wohingegen menschen tomaten auf den augen und deshalb leicht mal bolzende 10-jährige mit schußwaffentragenden erwachsenen kämpfern verwechseln.

      und was kann die timely intelligence dafür, wenn da noch ne familie Kilani beim fastenbrechen ist? in einem bürohaus! in dem man doch nur einen (1-nen!) einzelnen kämpfer ausschalten wollte!

       

      das alles ließe sich vielleicht grad noch so aushalten - wäre da nicht das ständige geheule ob der ach so kriegsverbrecherischen Kassam-raketen.

      womit wir bei der frage sind, ob es wenigsten bei der rechtfertigung von diesem+jenem noch waffengleichheit gibt oder ob die ein opfer des münkler'schen postheroismus geworden ist, dessen logik sich im asymetrischen konflikt immer! (ist sich sicherer) auf die seite des besser-gerüsteten schlägt.

      • @christine rölke-sommer:

        Nach Stand des Kriegsvölkerrechts ist die bisherige Anwendung der Quassam &Co tatsächlich ein Kriegsverbrechen!

         

        Hatte ich schonmal erklärt: Die Art des Einsatzes ist das Problem! Die Anwender betreiben durch ihren Delitantismus nämlich die "unterschiedslose Beschießung", was in dem Augenblick nicht mehr gilt, wo diese Rakten nach den Regeln des art. Schießens verwendet würden!

         

        Wenn mann die improvisierten Kampfmittel sorgfältig lagert und einsetzt, ist auch jede Quassam-Serie für ausreichend präzises Feuer -soweit mit ungelenkten Art.Rak. möglich- gut!

         

        Die Schubintegrale aus Rekonstruktionen geben das schon allein her!

        • @KarlM:

          ich erklärte das in diesem theater http://taz.de/UN-Bericht-zum-Gaza-Krieg/!5205896/

          auch, nur ein klein bißchen anders.

           

          was wären denn die in 'Asa notwendigen voraussetzungen dafür, die kassams+co "nach den Regeln des art. Schießens" zu verwenden?

          • @christine rölke-sommer:

            Ganz einfach,

             

            das ist aufgrund der erheblichen Eigenpräzision am Trefferbild zu erkennen. Auch der Schuss aus einer entsprechend eingemessenen (geht auch leicht verdeckt) Feuerstellung mit einer zweckmäßigen Lafettierung (fehlt fast immer!) machen ein Bemühen um die militärische Ernsthaftigkeit aus.

             

            Darüber das Raketen streuen, oder mal eine durchbrennt regt sich in keiner Armee der Welt jemand auf.

            • @KarlM:

              mit anderen worten: Gaza bräuchte eine richtige armee mit allem schnick-schnack. oder?

              • @christine rölke-sommer:

                Nö, "ordentlich schießen" reicht, konnte die PIRA z.B. auch!

                • @KarlM:

                  PIRA?

                   

                  ich meinte: zum "ordentlich schießen" braucht es außer der fertigkeit ja wohl auch ein bißchen technik über das geschoß hinaus.

                  was also sind die technischen basics, die erlauben, wenn's schiefgeht, sich mit "shit happens" vom vorwurf des kriegsverbrechens zu entlasten?

                  • @christine rölke-sommer:

                    Garnicht so viel. Die Möglichkeiten der Provisional IRA waren da auch nicht weltbewegend.

                    Die haben bei kurzen Schussweiten direkt auf Sicht gerichtet, oder wenns mal weiter ging klassisch mit Kompaß und Hilfziel(en).

                    Die Antwort lässt sich nur statistisch geben: Verdichten sich die Treferbilder um entsprechende Ziele und zeigen die immer mal von Abschussstellen verfügbaen Bilder entsprechende Laffetierung (nicht schon wackelnde Stützkonstruktionen, dann sollte einer entsprechenden anerkennung nichts im Weg stehen.

                     

                    Die Raketen selbst geben das her.

                    • @KarlM:

                      das bedeutet also, die eine wie die andere seite müßte einer untersuchungskommission sämtliche trefferbilder zur verfügung stellen?

                      dann ließe sich anhand von statistischer verdichtung feststellen, worauf wirklich gezielt wurde?

                      bilder von abschußstellen dazu?

                      und angaben zu den jeweils eingesetzten waffen?

                      da kommt bei kriegführenden freude auf!

                      aber ich hätte nix dagegen.

                      damit bekäme man zumindest die immer wieder überbordende propaganda in den griff.

                      und hätte endlich ein genaues bild davon, was in den sog. asymetrischen konflikten wirklich passiert.

                       

                      ps. natürlich auch propaganda https://electronicintifada.net/blogs/ali-abunimah/hamas-video-depicting-gaza-fighters-behind-israeli-lines-goes-viral

                      aber: nur propaganda?

                      • @christine rölke-sommer:

                        So siehts aus. Fakten würden helfen.

                         

                        Den Scharfmachern auf allen Seiten natürlich nicht!

      • @christine rölke-sommer:

        Wenn einen Ne Rakete trifft ist es für den ziemlich Wümme ob es ne kassam Rakete ist oder ne Wasserstoffbombe.

        Darauf hätte man aber auch drauf kömmen können wenn man sich mit der Materie auseinandersetzt.

        • @silvia 2nd:

          echt jetzt?

          • @christine rölke-sommer:

            Ja ist es.