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Daum muß zahlen

Zu einer Geldstrafe von 5.000 Mark hat das Sportgericht des DFB den Stuttgarter Trainer Christoph Daum verurteilt. Der 39jährige soll beim Kölner Hallenturnier vor dem Spiel gegen den 1. FC Saarbrücken seine Spieler aufgefordert haben: „Haut dem Kostner eins aufs Maul.“ Eine Äußerung, die Daum bestreitet. Er will Berufung einlegen.

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