Datenschutz-Klage gegen die Bahn: Bahn-App mit umstrittenen Diensten

Da­ten­schüt­ze­r:in­nen klagen, weil die DB-App Anbieter wie Google und Adobe einbindet. Die Bahn hält dagegen: alles legal.

Eine Person schaut auf sein Smartphone am Hauptbahnhof Berlin

Schnell die Reiseroute checken, aber Vorsicht: die App DB Navigator ist eine Datenkrake Foto: Emmanuele Contini/imago

BERLIN taz | Der Datenschutzverein Digitalcourage wirft der Deutschen Bahn vor, Kun­d:in­nen in ihrer Buchungsapp in unzulässiger Weise zu tracken – und hat nun vor dem Landgericht Frankfurt Klage eingereicht. „Bereits beim Aufruf der App werden jede Menge Daten über das Nutzungsverhalten erfasst“, erklärt Peter Hense, Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht, der die Kläger vertritt. Laut der Klageschrift stellt die Anwendung direkt nach dem Öffnen eine Verbindung zum US-Anbieter Adobe her „zur Analyse und Tracking von Nutzerverhalten“. Später gingen Daten an weitere Unternehmen, unter anderem Optimizely und Google.

Die Klage hat eine Vorgeschichte: Bereits im Frühjahr hatte der IT-Sicherheitsforscher Mike Kuketz die App DB Navigator untersucht. Einer seiner Kritikpunkte: Auch bei Auswahl der datenschutzfreundlichsten Einstellung, also „Nur erforderliche Cookies zulassen“, würden etwa bei einer Reiseauskunft persönliche Daten wie Anzahl der Reisenden, Abfahrtszeit, Start- sowie Zielbahnhof und ob ein Kind mitfährt, nicht nur an die Bahn übermittelt. Sondern auch an Adobe.

Für die Nutzenden sei die Datenweitergabe weder nachvollziehbar, noch hätten sie die Möglichkeit, diese abzustellen. Mit einem offenen Brief forderten Kuketz und Digitalcourage die Bahn damals dazu auf, die Datenweitergabe abzustellen. Auch die Stiftung Warentest kam im Juni zu dem Ergebnis: „DB Navigator übermittelt mehr Daten als nötig“.

Die Bahn widerspricht nicht der Einbindung der Dienstleister an sich. Wohl aber dem Vorwurf, dass es sich hier um eine illegale Weitergabe von Daten handle. Die Einbindung der Anbieter sei vielmehr „erforderlich“ für das Funktionieren und die Stabilität der App. „Keiner der Anbieter ist in der Lage, die Daten an anderer Stelle oder gar zu eigenen Marketingzwecken einzusetzen“, erklärt eine Bahn-Sprecherin. Auch ein Nachverfolgen von Kun­d:in­nen über mehrere Webseiten hinweg sei nicht möglich.

Die Frage, was in welchem Umfang erforderlich und damit zulässig ist, wird nun das Landgericht Frankfurt entscheiden müssen. Anwalt Hense rechnet damit, dass das Verfahren in erster Instanz in weniger als einem Jahr abgeschlossen sein wird. Schließlich seien die Fakten nicht umstritten und die grundsätzliche Frage der Erforderlichkeit bereits umfangreich gerichtlich geklärt.

Wer den eigenen Apps schon vorher ein paar Fesseln anlegen möchte, dem empfehlen Da­ten­schüt­ze­r:in­nen Open-Source-Apps wie AdAway, Blokada und TrackerControl, die das Erkennen und Blocken von Tracking-Inhalten erlauben. Die Anwendungen sind im Open-Source-App-Store F-Droid erhältlich.

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