Datenschützer ziehen vor Gericht: Von Karlsruhe beflügelt
Seit der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung ist eine regelrechte Klagewut ausgebrochen. Ist Datenschutz nur noch was für juristisch Versierte?
BERLIN taz | Der Erfolg war nicht einmal eindeutig. Bei der Massenbeschwerde gegen das Gesetz der Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht Anfang März den Datenschützern zwar in dem Punkt Recht gegeben, dass die anlasslose Speicherung aller Telefon-, Mail- und Internetverbindungsdaten in der bisherigen Form verfassungswidrig ist.
Die Vorratsdatenspeicherung verstößt aber nicht generell gegen das Grundgesetz. Wenn die Daten nach strengeren rechtsstaatlichen Kriterien gespeichert werden, kann der Bundestag sie jederzeit wieder beschließen. Dennoch sehen sich die Datenschützer im Aufwind. Bei ihnen ist regelrecht eine Klagewut ausgebrochen. Nächstes Ziel: Elena (steht für Elektronischer Entgeltnachweis) zu Fall bringen, also das Gesetz zur Speicherung von Arbeitnehmerdaten. Die Datenschutzbewegung - eine Klagebewegung?
Gerade erst seit zwei Wochen ruft der Bielefelder Datenschutzverein Foebud dazu auf, sich an einer Sammelbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die zentrale Vorratsdatenspeicherung von Arbeitnehmerdaten zu beteiligen. Auch bei Elena geht aus Sicht der Datenschützer die Überwachung zu weit. Mit der Begründung, Bürokratie abzubauen, da alle Daten quasi per Mausklick abrufbar sind, müssen Arbeitgeber Daten aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen ihrer MitarbeiterInnen an die Deutsche Rentenversicherung schicken.
Dabei geht es nicht nur um Angaben zum Verdienst, sondern neben Krankheitstagen und Fehlzeiten auch um andere persönliche Dinge, die dann ab 2012 von allen Sozial- und Arbeitsämtern einsehbar sind. Bundesweit etwa 40 Millionen Beschäftigte sind davon betroffen. Das entsprechende Gesetz ist seit fast einem Jahr in Kraft. Um die einjährige Frist für Verfassungsbeschwerden einzuhalten, hatte Foebud bis zum Donnerstag dieser Woche Zeit, Massenbeschwerden zu sammeln. Sie sollen jetzt pünktlich zur Ablauffrist am 1. April den Verfassungsrichtern in Karlsruhe übergeben werden.
Mit Erfolg: Nach einer Woche hatten bereits mehr als 23.000 Personen per Mail erklärt, dass sie sich an der Sammelklage beteiligen werden, berichtet Rena Tangens von Foebud. Mehr als 7.000 dieser Klagen seien bereits per Post angekommen und seien überprüft, so Tangens. Verfassungsbeschwerden müssen unterschrieben in Papierform vorliegen. "Es hat mich selbst überrascht, wie viel Zuspruch wir doch noch bekommen haben", sagte Tangens.
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Elena ist eine Abkürzung und steht für "Elektronischer Entgeltnachweis". Dabei handelt es sich um ein Gesetz, wonach seit dem 1. Januar 2010 jeder Arbeitgeber für sämtliche seiner Beschäftigten einmal im Monat einen Datensatz übermittelt, indem neben Einkommen und Steuerklasse auch Urlaubs- und Krankentage auftauchen. Diese Daten werden dann zentral bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert und können ab 2012 von allen Arbeits- und Sozialämtern abgerufen werden.
Datenschützer sehen darin eine weitere Form von Vorratsdatenspeicherung. Denn aus ihrer Sicht werden auch dann Daten der Arbeitnehmer gespeichert werden, wenn sie überhaupt nicht benötigt werden. Dies widerspreche dem im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Grundsatz der Datensparsamkeit. Mit einer Massenverfassungsbeschwerde wollen Datenschutzinitiativen wie der Ak Vorratsdatenspeicherung und der //petition.foebud.org/ELENA:Verein Foebud das Gesetz zu Fall bringen.
Foebud hatte bereits vor zwei Jahren auf die Gefahren von Elena aufmerksam gemacht. Zusammen mit dem Chaos Computer Club verlieh der Verein 2008 Elena den Big Brother Award, einen Negativpreis. Doch das allgemeine Interesse, neben der Vorratsdatenspeicherung auch gegen Elena vorzugehen, war gering. Bei der ersten Petition, die Elena noch mal zur Erörterung in den Bundestag gebracht hätte, fanden sich nicht genug Unterzeichner. Gerade einmal knapp über 25.000 Personen unterzeichneten die Petition. 50.000 Unterschriften waren nötig.
Das Mittel der Verfassungsbeschwerde ist aus Sicht von Foebud hingegen erst zu diesem Zeitpunkt angebracht. Denn einerseits müssen für eine Klage die Kläger unmittelbar betroffen sein, und das ist erst seit Jahresbeginn der Fall. Außerdem wollte der Verein das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung abwarten. Tatsächlich kann Foebud Teile der Urteilsbegründung des Verfassungsgerichts auch für die Klage gegen Elena verwenden.
"Natürlich ist die derzeitige Klagewelle dem Erfolg der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung zu verdanken", sagt auch Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie weist allerdings darauf hin, dass es zwar nicht ganz unwichtig sei, wie viele Menschen sich beteiligen, der Erfolg vor dem Verfassungsgericht aber letztlich davon abhängt, wie gut die Klageschrift juristisch begründet ist.
Wer klagen muss, hat nicht rechtzeitig interveniert
Aber es gibt auch kritische Stimmen zum Gang vors Verfassungsgericht. Felix Kolb von der Plattform Campact etwa, die linke politische Kampagnen übers Internet organisiert, sieht in Klagen zumindest bedingt das Eingeständnis der Niederlage. Wenn die Klage nötig werde, sei man eigentlich zu spät, um den politischen Prozess noch zu beeinflussen, sagt Kolb.
Zugleich aber zeigt sich Kolb beeindruckt, in welch kurzer Zeit die Datenschutzbewegung imstande ist, so viele Leute zu organisieren. "Davon können sich andere Bewegungen definitiv ein Stück abschneiden", sagt er.
Verfassungsbeschwerden seien ein ganz schöner Papierkrieg, gibt auch Constanze Kurz zu bedenken. Dennoch unterstützen Chaos Computer Club wie auch Campact die Kampagne.
Sehr viel Kritik gegen die Strategie der Verfassungsbeschwerde habe es innerhalb der Datenschutzbewegung nicht wirklich gegeben, so Kurz. "Wir waren uns einig, dass wir das zu diesem Zeitpunkt machen müssen."
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