Datenschützer über Mobilfunk-Auswertungen: "Demonstrationsfreiheit ist bedroht"
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert so genannte Funkzellen-Auswertungen durch die Polizei: Damit werde erfasst, wer an Kundgebungen teilnimmt.
taz: Herr Schaar, was genau geschieht eigentlich bei einer Funkzellenauswertung durch Ermittlungsbehörden?
Peter Schaar: Dabei werden Verbindungsdaten von Mobilfunkteilnehmern erfragt, die sich in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle aufgehalten haben und dort telefoniert oder SMS geschickt oder empfangen haben.
Wie viele Menschen kann das im Einzelfall betreffen?
Je nach Größe der Funkzelle, je nach Tageszeit und örtlichen Gegebenheiten sind sehr viele davon betroffen. In ländlichen Gebieten mal einige tausend, in dicht besiedelten Gegenden auch mal mehrere zehntausend oder bei Demonstrationen noch viel mehr.
Wie beurteilen Sie diese Ermittlungsmethode?
PETER SCHAAR, 56, ist Volkswirt und Mitglied der Grünen; seit Dezember 2003 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Im November 2008 bestätigte der Bundestag mit großer Mehrheit Schaar im Amt. 2007 erschien sein Buch "Das Ende der Privatsphäre. Der Weg in die Überwachungsgesellschaft".
Diese Maßnahme hat eine erhebliche Streubreite und Eingriffstiefe. Es sind dabei auch Personen einbezogen, die in keinerlei Beziehung zur Straftat stehen. Deshalb ist eine solche Maßnahme immer unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
In dem konkreten Fall ging es um die Ermittlung wegen schweren Landfriedensbruchs bei der Dresdner Anti-Nazi-Demo im Februar dieses Jahres. Wie schätzen Sie hier die Verhältnismäßigkeit ein?
Den konkreten Fall kann ich nicht beurteilen. Aber grundsätzlich halte ich es für kritisch, wenn dieses Instrument bei der Aufklärung von Demonstrationsdelikten eingesetzt wird. Denn unvermeidlich werden dann auch die Daten anderer Demonstrationsteilnehmer erhoben. Die Polizei erfasst also, wenigstens vorübergehend, wer an der Demonstration teilgenommen hat. Ich sehe hier die Demonstrationsfreiheit bedroht.
Warum?
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt klargestellt, welch hohes Gut es ist, frei von Beobachtung und Registrierung zu demonstrieren. Insofern wäre zu fragen, ob diese verfassungsrechtliche Vorgabe im konkreten Fall beachtet wurde.
Was geschieht normalerweise mit den gewonnen Daten?
Es gibt hier keine klaren Vorgaben. Es gibt auch kein "normalerweise", das ist das Problem. Die Strafprozessordnung ist da außergewöhnlich zurückhaltend. Sie sagt zwar sehr verklausuliert, dass es das Instrument der Funkzellenabfrage gibt. Aber es steht nicht im Gesetz, wie mit den Daten umgegangen wird, ob sie sofort wieder gelöscht werden müssen, wie unterschieden wird zwischen Beteiligten und Unbeteiligten und wie die Verhältnismäßigkeit geprüft wird.
Wie häufig finden solche Funkzellenabfragen statt?
Darüber haben wir keine Informationen.
Sind die juristischen Vorgaben in Bezug auf die Funkzellenabfrage ausreichend?
Nein. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Er müsste die Funkzellenabfrage wegen der immensen Streubreite und der Eingriffstiefe stärker als bisher eingrenzen. Außerdem sind klare Vorgaben für die Verwendung der dabei gewonnenen Daten notwendig.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Politikwissenschaftlerin über Ukraine
„Land gegen Frieden funktioniert nicht“
Juso-Chef über Bundestagswahlkampf
„Das ist unsere Bedingung“
Verein „Hand in Hand für unser Land“
Wenig Menschen und Traktoren bei Rechtspopulisten-Demo
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
taz-Recherche zu Gewalt gegen Frauen
Weil sie weiblich sind