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Das warNeue Runde G20-Anklagen

Unter den Verfahren nach den G20-Protesten in Hamburg ist das Kapitel zu Konfrontationen in der Straße am Rondenbarg in Hamburg eines der prominenteren. Nicht nur, weil es mit dem Italiener Fabio V., der monatelang in Untersuchungshaft saß, einer der Angeklagten zu einer gewissen Berühmtheit unter den G20-GegnerInnen gebracht hat. Anhand der juristischen Nachbereitung um die Auseinandersetzungen ist zudem auch eine Diskussion über Strafbarkeit von Gewalt auf Demonstrationen aufgeworfen worden: Wenn es vorne scheppert, sind dann auch die Demo-TeilnehmerInnen hinten verantwortlich? Einen „gemeinsamen Willen zur Gewalt“ unterstellte dabei die Staatsanwaltschaft bereits in einem ersten Verfahren gegen Fabio V., das wegen Schwangerschaft der Richterin geplatzt war.

In der Straße am Rondenbarg waren während des G20-Gipfels am Morgen des 7. Juli 2017 etwa 150 DemonstrantInnen vom Altonaer Volkspark in Richtung Innenstadt unterwegs gewesen. Als die Vermummten auf Einheiten der Bundespolizei trafen, wurden Pyrotechnik und Steine in Richtung der Polizei geworfen. Von den BeamtInnen in Schutzkleidung wurde niemand getroffen oder verletzt. 14 G20-GegnerInnen kamen ins Krankenhaus, weil sie über ein Geländer flüchten wollten und stürzten. Über 70 Menschen wurden festgenommen.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen 19 junge DemonstrantInnen wegen der Ausschreitungen am Rondenbarg erhoben. Wegen gemeinschaftlichen schweren Landfriedensbruchs, gemeinschaftlichen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nana Frombach der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft beantragte demnach, das Verfahren mit dem Fall des 20-jährigen Fabio V. zu verbinden, das damit neu aufgerollt wird. Bis auf ihn seien alle Angeschuldigten Deutsche, eine Person habe zusätzlich die deutsch-französische Staatsbürgerschaft. Gegen rund 80 weitere erwachsene Personen aus dem Komplex Rondenbarg werde noch ermittelt, bestätigte die Staatsanwaltschaft. Ob es hier zu einem Verfahren komme, sei noch offen.

Jean-Philipp Baeck(mit Material von dpa)

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