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Das miese Spiel der BerufsgenossenschaftenParteiische Sachverständige

Wen die Arbeit krank macht, braucht die Berufsgenossenschaften. Doch viele versuchen, ihre Zahlungen zu drücken: Sie beauftragen Gutachter, die Versicherte abweisen.

Nicht jeder Job ist so offensichtlich gefährlich. Bild: dpa

Seit über zwölf Jahren kämpft Winfried Karsten. Er kämpft gegen seine schwere Krankheit - und gegen die Berufsgenossenschaft (BG), die seine Leiden nicht als arbeitsbedingt anerkennt und ihm deshalb keine Verletztenrente auszahlt. Bis heute vergeblich. "Es ist ein Albtraum", sagt der 55-jährige Ingenieur.

Der Reihe nach: Karstens Kleinunternehmen bekam 1994 den Auftrag, auf dem Hüttengelände der Harz-Metall GmbH den Einbau einer Filteranlage neben einem Ofen zu überwachen, in dem waggonweise Abfallstoffe aus der Stahlproduktion verbrannt wurden. Kurz darauf wurde er schwer krank, litt an Lähmungen und dem fast völligen Verlust des Kurzzeitgedächtnisses. Seine Firma musste er aufgeben. Was Karsten erst zu spät klar wurde: Das Gelände, auf dem er arbeiten musste, war nachweislich hochgradig mit einer ganzen Reihe giftiger Stoffe verseucht.

Er meldete den Fall seiner Unfallversicherung, der Verwaltungs-BG, um eine Verletztenrente zu erhalten. Die lehnte seinen Antrag ab. Begründung: Bei Harz-Metall seien keine relevanten Schadstoffbelastungen festgestellt worden. Ein vom Landessozialgericht Essen eingeschalteter ärztlicher Gutachter schob die Leiden Karstens auf Diabetes und Alkoholmissbrauch - "obwohl mehrere Fachärzte mir bescheinigen, dass beides nicht zutrifft", betont Karsten. Einen Gutachter eigener Wahl vor Gericht zu berufen hätte ihn 5.000 Euro gekostet. Der Ingenieur lebte zu diesem Zeitpunkt bereits vom Arbeitslosengeld II. Sein Antrag, diese Summe zu übernehmen, wurde abgelehnt. Auf Gelder der BG wartet Karsten bis heute.

Karstens Fall steht für viele. Wer mit Betroffenenverbänden, etwa dem Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter (abekra), spricht, hört viele ähnliche, oft haarsträubende Geschichten. Allen ist gemeinsam: Versicherte scheitern häufig an einem Geflecht aus zahlungsunwilligen BGen und medizinischen Gutachtern, die bestreiten, dass solche Leiden durch die Arbeitsumstände verursacht wurden.

Nur wenige reden darüber - einer von ihnen ist Ingolf Spickschen. Er war viele Jahre Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und für die Kontrolle der Berufsgenossenschaften zuständig. Seit seiner Pensionierung arbeitet er als Anwalt auf dem Gebiet. "Ich habe während meiner Arbeit gesehen, wie tausendfach Unrecht an Arbeitnehmern, aber auch Arbeitgebern begangen wurde", sagt er.

Ein anderer Insider ist Ulrich Bolm-Audorff, leitender Gewerbearzt des Landes Hessen und Mitglied des für Berufskrankheiten zuständigen Sachverständigenbeirats des Bundesarbeitsministeriums. Schon 2005 erklärte er: "Teile der Unfallversicherungsträger steuern die Quote anerkannter Berufskrankheiten durch gezielte Auswahl medizinischer Sachverständiger." Anders ausgedrückt: Viele Berufsgenossenschaften versuchten, ihre Zahlungen für Berufsrenten zu drücken, indem sie Gutachter beauftragen, die regelmäßig die Ansprüche der Versicherten abweisen. Gutachter mit einer zu hohen Anerkennungsquote würden dagegen "ausgesondert", so Bolm-Audorff.

Im Bundesministerium für Arbeit (BMAS) wird dieser Vorwurf zurückgewiesen: "Das BMAS und die Rechtsaufsichtsbehörden haben in der Vergangenheit wiederholt geprüft, ob die Gutachtenqualität insgesamt den Zielsetzungen und der sozialen Schutzfunktion der gesetzlichen Unfallversicherung genügt", so ein Sprecher. "Pauschale Behauptungen, die Gutachter neigten zur Parteilichkeit zugunsten des Unfallversicherungsträgers, sind nicht gerechtfertigt." In nur 8,7 Prozent der Fälle werden Verwaltungsentscheidungen der Berufsgenossenschaften von den Sozialgerichten ganz oder teilweise zugunsten von klagenden Versicherten abgeändert oder aufgehoben. Das bestätigt laut BMAS vor allem eins: Die paritätische Selbstverwaltung in der Unfallversicherung funktioniere. Die Versicherten hätten zudem das Recht, sich einen Gutachter auszuwählen.

Laut Spickschen "beweist diese Antwort die Parteilichkeit des zuständigen Ministeriums zugunsten der Unfallversicherungsträger": Zum einen schlügen diese regelmäßig nur drei Gutachter vor, obwohl meist beliebig viele geeignete zur Verfügung stünden. Das Recht der Geschädigten auf eigene Gutachterwahl sei zudem nicht ausdrücklich im Gesetz verankert und komme deshalb in der Praxis nicht zum Tragen. "Vor Fließband- und Gefälligkeitsgutachtern werden von offizieller Seite aus die Augen verschlossen." Spickschens Fazit: "Gesetzliche Klarstellungen im Zuge der anstehenden Novellierung des Sozialgesetzbuchs sind dringend erforderlich, um den zigtausenden Betroffener ihre berufsbedingten Gesundheitsschäden wenigstens annähernd mit Renten- und Rehaleistungen auszugleichen."

An Ärzten, die Gefälligkeitsgutachten unproblematisch finden, scheint kein Mangel zu herrschen. Vor allem zwei Motive spielen da eine Rolle: finanzielle Beziehungen zu den BGen und eine dazu passende Ideologie. Viele der bei den BGen gefragten Gutachter hätten Beraterverträge oder seien direkt an von BGen betriebenen Kliniken angestellt, sagt Bolm-Audorff. Zudem verdienten einige Ärzte durch die Begutachtung im Fließbandverfahren - einzelne bringen es auf über 500 Gutachten pro Jahr - derart gut, dass sie diese Nebeneinnahmen nicht durch eine zu versichertenfreundliche Begutachtung aufs Spiel setzen wollten. Die gesetzlich vorgeschriebene Unparteilichkeit der Sachverständigen werde durch die finanzielle Abhängigkeit gefährdet, kritisiert Bolm-Audorff. Deshalb sollten die BGen diese Gutachter nicht mehr beauftragen.

Auch der langjährige Vorsitzende des Sachverständigenbeirats, Hans-Joachim Woitowitz, spricht von "engen Beziehungen zwischen bestimmten Gutachtern und den BGen". Die Argumente dieser Mediziner, die häufig ein Quasimonopol bei der Begutachtung auf ihren Fachgebieten hätten, seien vielfach überprüfungswürdig. Der Sprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Stefan Boltz, weist die Vorwürfe zurück. Seit 1. Juni 2007 vertritt dieser gemeinsame Spitzenverband die 23 gewerblichen Berufsgenossenschaften und die 27 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Nur eine Minderheit der Fälle, so Boltz, sei strittig. Zudem unterlägen die BGen der Kontrolle der Sozialpartner und Sozialgerichte. Die geringe Zahl der von den Gerichten kassierten BG-Entscheidungen sei ein "Qualitätsbeweis für die Verfahren".

Rainer Frentzel-Beyme sieht das anders. Der emeritierte Medizinprofessor aus Bremen hat jahrelang selbst als Gutachter gearbeitet und dabei die unsauberen Methoden der einschlägigen Gutachter kennengelernt, mit denen diese die Ansprüche der Versicherten abschmettern. Da würden die Ergebnisse internationaler Studien über die Auswirkungen von Giftstoffen falsch wiedergegeben oder eigene Untersuchungen manipuliert und diese dann in den Gutachten als "Beweis" zitiert, berichtet Frentzel-Beyme. Das Renommee dieser Wissenschaftler in internationalen Fachkreisen sei "umgekehrt proportional zu ihrer Beliebtheit bei den BGen".

Für den Chemiestandort

Viele Mediziner rechtfertigen laut Frentzel-Beyme ihre Praxis mit ihrer Verantwortung für den Chemiestandort Deutschland. Alle Berufskrankheiten anzuerkennen bedeute, so die Argumentation, eine unerträgliche Belastung für die Unternehmen, die allein für die Finanzierung der Unfallversicherung zuständig sind. "Diese Leute stellen das Wohl der Industrie höher als das der betroffenen Arbeitnehmer", kritisiert Frentzel-Beyme.

Für die Verbreitung dieser Haltung unter den deutschen Arbeitsmedizinern ist vor allem die "Erlanger Schule" verantwortlich. In der fränkischen Stadt wurde das erste Institut für Arbeitsmedizin in Deutschland nach dem Krieg aufgebaut, unter Federführung von Helmut Valentin und Gerhard Lehnert. Beiden Professoren wurden in den 80er-Jahren Gutachtenfälschungen nachgewiesen. Trotzdem genießen sie bis heute hohes Ansehen in der Szene. Sie sorgten hinter den Kulissen dafür, dass ihre Schüler - von denen viele so ähnlich ticken wie ihre Lehrer - auf zahlreiche arbeitsmedizinische Lehrstühle in der ganzen Republik kamen.

Bezeichnend für die ideologische Einstellung der beiden Ärzte ist der unter ihrer Federführung vergebene Ernst-Wilhelm-Baader-Preis - benannt nach einem sehr umstrittenen Arbeitsmediziner aus der Nazi-Zeit. Dieser schrieb 1934 über seine Berufsauffassung: "Als Ärzten erwächst uns aber die Pflicht, angesichts des zunehmenden Missbrauchs unserer Sozialgesetze den Versicherungsbetrügern und insbesondere den Simulanten gewerblicher Berufskrankheiten mit Mut und Unerbittlichkeit entgegenzutreten." Viele Arbeitsmediziner sehen das heute offenbar ähnlich.

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9 Kommentare

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  • JH
    Jürgen Haffter

    Mein Brief an die Sozialiministerin in Schleswig Holstein. Uns kann nur die Politik helfen!

     

    ...

     

    Einschreiben

     

    Ministerium für Soziales, Gesundheit,

    Familie, Jugend und Senioren

    zu Hd. der Ministerin

    Frau Dr. Trauernicht

    Adolf-Westphal-Str. 4

     

    24143 Kiel

     

     

     

    20.01.2009

     

    Anerkannte Asbestose durch die Berufsgenossenschaft

     

    Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Trauernicht,

     

    durch eine im NDR 3 Fernsehen ausgestrahlte Sendung über Heimkinder und Erziehungs-heime wurde ich darauf aufmerksam gemacht, das Sie eine sehr engagierte Sozialministerin sind. Deshalb erlaube ich mir heute, Sie um Unterstützung für an Asbestose erkrankte Menschen zu bitten. Asbestose ist eine zu 99 % berufsbedingte Krankheit, die fast immer tödlich endet. Eine Heilung ist nicht möglich. Ich habe mich einer Selbsthilfegruppe der Asbestoseerkrankten in Schleswig- Holstein angeschlossen und allein in den Jahren 2007 und 2008 sind 17 Kollegen durch die Asbestose an Lungenkrebs erkrankt und gestorben.

     

    Unsere Hauptprobleme sind:

    1. die Erkrankung

    2. die Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt

    3. mangelnde Unterstützung durch die Berufsgenossenschaft zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt , falls man noch arbeitfähig ist,

    4. Weigerung der Zahlung einer Entschädigung oder Rente durch die Berufsgenossen- schaft. Eine Zahlung erfolgt erst, nachdem die Asbestose zur Krebserkrankung ausgebrochen ist, obwohl es in fast allen Fällen eine berufsbedingte Erkrankung ist.

     

    Hier muss dringend etwas vom Staat für die Betroffenen getan werden, und ich möchte Sie bitten, mit Ihren Länderkollegen im Bund diese Angelegenheit zu diskutieren und im Interesse der Betroffenen voranzubringen. Es ist in der Tat nur die Politik, die hier etwas verändern kann. Von den Berufsgenossenschaften und deren hochdotierten Gutachtern und den Sozialgerichten ist keine Hilfe zu erwarten. Ich erlaube mir, Ihnen meinen Fall einmal zu schildern und bitte um Ihre Mithilfe, dass diese Krankheit entschädigt wird:

     

    Bis zum Jahr 2002 verlief mein Leben bestens aber im Februar 2002 erkrankte ich an der Lunge und im August 2002 wurde dann in der Klinik Groß Hansdorf durch Prof. Kirsten eine Asbestose durch Bremsstaub diagnostiziert.

     

    - 2 -

     

    Diese Diagnose hat Prof. Kirsten mir im August 2002 im Beisein von zwei weiteren Ärzten im OP mitgeteilt und später im Krankenhauszimmer nochmals bestätigt.

     

    Die Asbestose habe ich mir während meiner Lehre 1962-1964 zum Kfz. Mechaniker zugezogen habe. In meinem Lehrbetrieb wurden nur von der Firma Jurid (heute Honeywell in 21509 Glinde) hergestellte und vertriebene Bremsbelege verwendet.

     

    Die Asbestose ist bei mir von der Berufsgenossenschaft anerkannt, jedoch weigert sie sich, mir einen angemessenen Schadensersatz oder eine Rente zu zahlen.

     

    Daraufhin habe ich vor dem Sozialgericht in Lübeck geklagt, und mir wurde durch den

    zuständigen Sozialrichter in arroganten Weise mitgeteilt, dass mir keine Zahlung zusteht. Eine Zahlung stünde mir erst zu wenn ich an Krebs erkrankt bin! Können Sie sich vorstellen, wie mir in diesem Moment zu mute war? Dieser Richter hat u. a. einen Gutachter in Schleswig damit beauftragt ein Röntgen CT machen zu lassen. Der Gutachter rief bei mir an und teilte mir mit, dass er dieses CT benötige und er den Auftrag dem Radiologen zuschickt, damit er die Rechnung erhält, um diese an den Sozialrichter und Auftraggeber des radiologischen Gutachten an den Sozialrichter in Lübeck weiterzuleiten. Dies ist leider nie geschehen, und ich, respektive meine Krankenkasse, mussten die Kosten dafür übernehmen.

    Dieses Verhalten ist wenig vertrauensfördernd in unsere sozialen Einrichtungen in unserem Staat!

    Da mir ein Schadensersatz verweigert wurde habe ich bei dem Sozialgericht in Schleswig Klage eingereicht. Mit dem Ergebnis, dass auch hier der Richter entschied, das mir der Schadensersatz verweigert wird. Obendrein hat er mich noch zu einer Verschuldungsstrafe in Höhe von 750,--€ verurteilt. Ich bin nicht in der Lage und auch nicht bereit diese zu zahlen, da ich kein Einkommen und auch nichts verschuldet habe. Ich habe weder meine Krankheit verschuldet noch die Nichtzahlung der Berufsgenossenschaft. Mein Anwalt vertritt die Meinung, dass der Richter aus Verärgerung dieses Urteil geschrieben hat, da er mich während der Verhandlung laufend aufforderte die Klage zurück zu nehmen und mir androhte, mich die Verschuldungskosten zahlen zu lassen. Was ist das für ein Stil vor einem Sozialgericht, das ich mich als Asbestkranker genötigt und durch den Richter in der Tat bedroht fühlte.

    Ich muss Ihnen hier auch noch mitteilen, dass ich bedingt durch die Asbestose meine Arbeit verloren habe und dass ich bei Bewerbungen nur Absagen erhalten habe, wenn ich nach Befragungen zu meiner Gesundheit wahrheitsgemäß erklärte, dass ich an einer Asbestose erkrankt bin.

    Der Gutachter aus dem Krankenhaus Groß Hansdorf, welches durch die LVA betrieben wird, bescheinigte mir im Juni 2008 schriftlich, dass ich sehr arbeitswillig bin und das die Berufsgenossenschaft mir bei der Vermittlung einer Arbeit behilflich sein sollte. Bisher habe ich diesbezüglich in den vergangenen 7 Monaten von der Berufsgenossenschaft leider nichts gehört.

    Ein weiterer Prozess vor dem Sozialgericht Lübeck bezüglich der Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezüglich der anerkannten Berufskrankheit Nr. 4103 , Asbestose, steht demnächst an.

     

    Für mich sieht es so aus, das Sozialgerichte und Gutachter und die Berufsgenossenschaften eng verzahnt zusammen arbeiten, denn wie ist sonst es zu verstehen, dass der Sozialrichter mich 150 km für nur eine Strecke nach Schleswig schickt, um dort in exakt 2 Stunden ein

    - 3 -

     

     

    Gutachten zu erstellen? Im Umkreis von nur wenigen km von meinem Wohnsitz hätten sich diverse Gutachter, wie z. B. in der Klinik in Groß Hansdorf, gefunden.

     

     

    Hier möchte ich auch noch hinzufügen, dass der Gutachter mir bestätigt hat, dass man mit einer Asbestose keine Arbeit mehr bekommt. Jetzt streitet er es ab und ist nicht bereit, mir das

    schriftlich zu bestätigen. Er schreibt mir nur auf einen kleinen Handzettel, dass er es so nicht gesagt hätte. Wie er es gesagt hat, teilt er leider nicht mit. Kopie erhalten Sie anbei.

     

    Wenn ich die heutige Krise in der Wirtschaft mit den Schwierigkeiten der Asbestkranken vergleiche, dann sehe ich hier durchaus Parallelen. Auch den Asbestkranken müsste wie den Banken, Autoherstellern u.a. dringend geholfen werden.

     

    Die Firmen, die die heutigen Asbestkranken beschäftigt haben wussten ganz genau, wie gefährlich der Werkstoff ist und die Berufsgenossenschaft kassierte und kassiert immer noch in allen Firmen die Beiträge. Den Arbeitnehmern wurde die Gefährlichkeit der Arbeit mit

    Asbest verschwiegen, und es tauchte kein Hinweis auf die Lebensgefährlichkeit der Asbestfaser in den Arbeitsverträgen auf. Bei mir im Lehrvertrag hat sich der Arbeitgeber schriftlich verpflichtet, meine Gesundheit zu schützen. Und was hat das heute noch für einen Wert?

     

    Ich möchte Sie bitten, helfen Sie den Asbestkranken und ich bedanke mich auch im Namen der vielen tausend Lungenasbesterkrankten.

     

    Machen Sie die Sozialpolitik wieder transparent, hören Sie auf die Wähler und die vielen Erkrankten durch Berufsunfähigkeit, dann finden die Bürger auch wieder mehr Vertrauen in die Politik und gehen zur Wahl.

     

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Jürgen Haffter

     

     

    Anlage : Kopie der Landeskasse Schleswig Holstein

    Ein handschriftliches Statement eines Gutachters zum Thema: „Keine Arbeit durch

    Asbest“

    -

  • EW
    Ernst W

    Allein die verzögernde Arbeitsweise der, für mich zuständigen BG gibt einem zu denken.

    Bei mir wurde Mitte letzten Jahres ein bösartiges Stimmbandkarzinom festgestellt und sofort Operativ entfernt.

    Eine entsprechende Meldung ging, aufgrund meiner über 25 jährigen intensiven Tätigkeit als Asbestverarbeiter (Spritzasbest) an die BG.

    Mittlerweile sind fast über 1,5 Jahre vergangen und ich wurde immer wieder mit den verschiedensten Verzögerungstaktiken konfrontiert.

    Es ging über Gutachtenerstellung, ca.3 Monate, nochmalige Stellungnahme des Gutachters zum Gutachten, ca. 3 Monate, Stellungnahme des mich behandelnden Arztes, angeblich ist bis heute keine Reaktion des Arztes erfolgt.

    Kein Wunder, es liegt keine Aufforderung der BG bei ihm vor.

    Ich frage mich mittlerweile, mit welchem Recht fordern die Berufsgenossenschaften den Bestand dieser zu erhalten?

    Wann greift der Gesetzgeber hier endlich einmal durch?

    Wo sind die mutigen Staatsanwälte?

    Ist das Gesetz zum Wohle der Musikindustrie wichtiger als die Menschenwürde?

    Ich fordere unsere Politiker auf, endlich einmal für das gemeine Volk tätig zu werden

  • JB
    Juliane B.

    Am 20.4.2008 hatte ich hier mit einen Link auf ein Thema im Forum

    Politik und Gesellschaft der Frankfurter Rundschau hingewiesen.Die

    Zeitung hat Anfang August das Forum geschlossen. Näheres über die

    Umstände der Schließung kann man nachlesen in einem Nachruf in CSN BLOG:

    Das Ableben des FR Forums Politik und Gesellschaft

    http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/08/20/das-ableben-des-fr-forums-politik-und-gesellschaft/

    Im Blog von CSN findet man auch eine Kategorie "Krank im Beruf"

    http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/05/09/resultat-eines-arbeitslebens-als-maler/

    http://www.csn-deutschland.de/blog/2008/07/31/strafanzeige-und-das-zivilrechtliche-verfahren-gegen-dr-peter-binz-hintergruende/

  • D
    Danu

    Auch ich kämpfe seit 4 Jahren mit der BG Wegeunfall, trotz eindeutiger Gutachten verweigert mir die BG die Weiterzahlung meiner Rente.Sie haben hinter meinem Rücken ein Gutachten nach Aktenlage anfertigen lassen, dieser Gutachter kam auf dem Hintergrund der Gutachten die die Unfallkausaltät eindeutig bestätigten, dazu ich hätte eine Persönlichkeitsstörung, Mutter-Tochter Konflikt etc. Alles frei erfunden. Anzeige beim Datenschutz, der stattgegeben wurde, möchte jetzt Strafanzeige gegen Gutachter und BG stellen. Klage beim Sozialgericht läuft, klingt gut. Nur kann das alles dauern und hier kommt der grösste Machtfaktor der BGen ins Spiel Zeit, Psychoterror und wirtschaftlicher Druck bei dem Geschädigten. Statistiken werden immer nur von Versicherungen erstellt. Wer erstellt endlich eine Statistik über den Betrug an Geschädigten. Wer geht gegen das sittenwidrige Missverhältnis der Möglichkeiten von Versicherungen und Geschädigten vor. Wann werden BGs endlich für den Menschenentwürdigenden Umgang mit Geschädigten zur Rechenschaft gezogen. Wann deckt endlich jemand die Machenschaften der Versicherungen auf. Wann bekommen die BGen endlich die Staatsanwaltschaft auf den Hals gehetzt zur Überprüfung sämtlicher abgewiesener Fälle. Warum sieht der Staat zu. Jeder Straftäter in Deutschland ist besser vor der Polizei geschützt als ein Unfallopfer im Kampf um sein Recht.

    Die Würde es Menschen ist unantastbar----- aber Geld regiert die Welt!!!

  • A
    Axion

    Leider werden nur wenige Fälle hier puplik.

    Bin selber einer der gegen die BG ankämpft und ees ist hart und undankbar.

     

    das erste was die BG Ärzte/Gutachter machen, ist einen als Simulant abstempel.

    Mein Gutachten wurde auch rein aus Aktenlage entschieden MDE 15%. Desweiteren wurde mir bei antritt der letzten Rhea vorher schon gesagt das ich als Gesund entlassen werde. So war es dann auch, ohne vernünftige Abschlussunetrsuchung direckt in die Arbeitslosigkeit.

    Desweiteren wurde mir von der BG schriftlich mitgeteilt das ich nur zu bestimmten Ärzten gehen darf. Habe 3 zur Auswahl. Die lehnen aber weitere Untersuchungen ab, weil ich ja Gesund bin (angeblich). Bekomme seit den nur immer Schmerzmittel verschrieben. Naja jetzt heißt es warten bis es vor das Gericht geht.

    Drücke aber alle betroffenen die Daumen, dass alles sich zum guten wendet. kleiner tip:

    www.unfallopfer.de denn Ihr seit nicht allein!

  • JB
    Juliane B.

    Man scheut vor nichts zurück, um Ansprüche anzuwenden. Auch Provokationstests und Expositionstests werden angewendet.

     

    Auszug aus dem Bericht des Anwalts:

     

    "Ein an Epilepsi vorerkrankter Arbeitnehmer eines .. Krankenhauses ist an seinem Arbeitsplatz u.a. Styrol .. Dämpfen ausgesetzt. Aufgrund der von ihm geklagten gesundheitlichen Beschwerden lässt sein Arbeitgeber eine ärztliche Untersuchung in einem vielfach beauftragten Institut durchführen. Dort werden Proben aus den mitgebrachten Arbeitsstoffen erhitzt und von dem Mandanten jeweils eine Viertelstunde lang versuchsweise eingeatmet . Diese Expositions-Testungen haben bei dem Mandanten schwerwiegende Gesundheitsschäden zur Folge, u.a. schwerste epileptische Anfälle, die aufgrund der medikamentösen Einstellung seit Jahrzehnten nicht mehr aufgetreten waren, mehrwöchige Lungenerkrankungen etc. .."

    Zitat aus umwelt-medizin-gesellschaft 3/2004 Seite 245

     

    "In einem weiteren Verfahren gegen einen Rentenversicherungsträger wird eine bereits seit ihrer Kindheit an allergischem Asthma bronchiale, Neurodermitis und u.a. zahlreichen, schwerwiegenden Allergien leidende Mandantin durch eine Fachärztin für Allgemeinmedizin im Auftrag des Rentenversicherungsträgers untersucht. ...(es ) werden für die Begutachtung bei ihr intrakutane sowie inhalative Provokationstests vorgenommen. Innerhalb von vier Wochen verliert die Patientin ... ihre komplette Behaarung (primäre wie sekundäre ..). Fast sämtliche Nahrungsmittel werden nicht mehr vertragen.. Sie leidet unter Schwindel. Schlafstörungen, extremen Leistungsabfall und ist nur noch mit fremder Hilfe in der Lage, ihren Haushalt zu versorgen."

    Zitat aus umwelt-medizin-gesellschaft Heft 3/2004 Seite 247

     

    Wer gar im Beruf an MCS erkrankt ist, kriegt meist überhaupt keinen Fuß mehr auf den Boden.

    http://forum.fr-online.de/forum/showthread.php?t=791

    Bei Multipler Chemikalien Senisivität, einer körperlichen Erkrankung , werden die kranken Menschen von ihren Gutachtern schnellstmöglich in die Psychokiste gesteckt. Es soll gar nicht erst der Verdacht aufkommen, dass man von Schadstoffen an MCS erkranken kann.

  • WE
    Werner E.

    Hallo,

     

     

    auch ich kämpfe schon seit Jahren nach Unfällen mit meiner BG.

    Ahnlich wie im vorliegenden Fall, sind Gutachter bestochen worden und ich bekam natürlich nicht Recht.

     

    So gab es gar einen Gutachter (Orthopäde) der hat im ersten Gutachten nach der Untersuchung 10 % MdE zugesprochen, seltsamerweise nach 3 Monaten sein GA revidiert und ohne neue Untersuchung so aus dem Gedächtnis festgestellt, dass meine Schmerzen nicht vom Unfall kommen können und die MdE auf 0 % korrektiert.

    Selbst der von mir eingeschaltete Staatsanwalt fand bei der Untersuchung des Falles keinen Widerspruch in sich.

    Da möge mal einer sagen, es geht im dt. Staat noch mit rechten Dingen zu. Lug und Betrug ist doch überall angesagt.

     

    Mfg

     

    W. E.

  • CM
    Christian Münster

    Es ist interessant, dass Sie sich des Themas annehmen.

    Auch ich kämpfe seit 8 Jahren mit "meiner" BG-Chemie.

    Ich habe mit diversen K1 Stoffen im grössten Technikum der Bayer AG (ZeTO googeln) 37 Jahre gearbeitet.

    Nun, entsprachen die die Arbeitslätze "immer" den technischen Standards.

    Das Problem sind in meinem Fall, nicht der Arbeitgeber, der hält sich vornehm zurück. Das Problem ist der technische Aufsichtsdienst der BG'en; denn der wird in seinen Äusserungen sowohl von Gutachtern als auch von Gerichten als "vertrauenswürdig" empfunden, obwohl er, da bei den BG'en angesiedelt nicht als parteiisch gilt.

    Sie zaubern in ihren Arbeitslatzanamnesen ein Bild, das an jeder Realität vorbei geht, nur keiner hinterfragt deren Feststellungen!

  • GG
    guenter gieseking

    ich hatte 1997 einen arbeitsunfall,bei dem ich ein poly-trauma erlitt ,war 13 tage auf intensiv-station,mir wurde blut ueber eine buelau-drainage abgesaugt sowie aus dem mund.fuer ein halbes jahr bekam ich 20% unfallrente,nach zahlreichen gutachten bekam ich nicht mal eine MdE.die lva erstellte ein gutachten und teilte mit,meine erwerbsfaehigkeit koenne nicht wieder hergestellt werden und lehnte eine reha ab,bin jahrgang 1939 und hatte bisher noch keine kur gehabt,die lva bot mir eine berufsunfaehigkeitsrente an,was aber nachteilig fuer mich waere,ich hatte einen altersteilzeit-vertrag,der am 1.januar 1997 begann,am 1.mai97 war der unfall und war bis mitte juli 1998 krank geschrieben.mene firma war nun der meinung ,das ich einige monate nacharbeiten muesse denn ich haette in der ersten haelfte des vertrages meine leistung nicht erbracht.so war es dann auch.der rechtsanwalt kam mit einstweiligen verfuegung gegen meinen arbeitgeber nicht zurecht bzw. zu spaet.die gutachter sind parteisch und korrupt und die anwaelte unfaehig,natuerlich nicht alle,bei den gutachtern kann man das verallgemeinern,es gibt ganz wenige die gegen den strom schwimmen.