Das kommt: Ein Schlag und viele Folgen
Am Freitag wird das Verfahren fortgesetzt, mit dem Johannes M. die Stadt Hamburg auf 230.000 Euro Schadensersatz verklagt. Der heute 45-Jährige war 2009 am Rande des Schanzenfestes so zusammengeschlagen worden, dass er seitdem arbeitsunfähig ist. M. zufolge stammt der Schlag von einem Beamten der Bundespolizeieinheit Blumberg. Nach eigenen Angaben war M. zum damaligen Zeitpunkt gerade im Gespräch mit Freunden, als die Polizei begann, das Schanzenfest aufzulösen. M. wich zusammen mit seinen Freunden in die Eifflerstraße aus, wo es zu dem Vorfall kam.
Dass es am Freitag zu einem Urteil kommen wird, ist unwahrscheinlich. M.s Anwalt Dieter Magsam erwartet eine Entscheidung darüber, wie der Prozess fortgesetzt wird. Die Vertreter der Stadt Hamburg, die als Leiterin des Einsatzes beklagt ist, haben beantragt, die Beamten der Potsdamer Einheit Blumberg einzeln zu befragen, ob sie den Schlag ausgeführt haben. Ein Antrag, den Magsam für begrenzt hilfreich hält. Denn der Anwalt kann sich an kein Verfahren erinnern, in dem ein Polizist einen anderen belastet hat.
Der Verlauf des strafrechtlichen Verfahrens war nicht dazu angetan, das Vertrauen in die staatliche Aufklärung zu stärken. Obwohl Johannes M. bereits kurz nach dem Vorfall Anzeige erstattete, dauerte es sieben Monate, bis die sogenannten Tonfa-Schlagstöcke der Beamten auf DNA-Spuren untersucht wurden – zu diesem Zeitpunkt waren keine mehr festzustellen. Ebenso unauffindbar waren Videosequenzen vom Zeitpunkt, als M. zu Schaden kam – Bildmaterial der Ereignisse unmittelbar davor gab es jedoch.
Johannes M. selbst erinnert „sich an eine schwarze Wand, die auf mich zukam“. Dunkle Uniformen, die ihn spontan an „Darth Vader“ erinnerten. Dann habe er einen Schlag gespürt und alles sei schwarz geworden. Ein Gutachten des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin ergab, dass die Form der Wunde an M.s Kopf „sehr gut in Deckung gebracht werden“ könne mit der Form eines Tonfa-Schlagstockes.
Doch die Hamburger Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Die Begründung: Sie hätten „nicht zur Identifizierung einer konkreten Person geführt“. Die Schlagstöcke seien im Internet von jedermann zu erwerben. Wenn aber ein solcher Jedermann M. niedergeschlagen hat, fragt sein Anwalt, warum habe dies eine Beweissicherungseinheit in unmittelbarer Nähe nicht wahrgenommen? Noch hat er keine Antwort darauf erhalten. Friederike Gräff
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