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■ PsychotherapieDas ändert sich 1999

Wer ab dem kommenden Jahr eine von der gesetzlichen Krankenkasse finanzierte Therapie machen will, hat es leichter als bisher. Denn zum 1. Januar ist das Psychotherapeuten-Gesetz in Kraft getreten.

Vorteil Nummer eins: Mit der Krankenversicherungskarte kann man künftig direkt einen Psychotherapeuten aufsuchen. Man muß lediglich innerhalb der ersten fünf Therapiestunden zu einem Arzt gehen, der überprüft, ob nicht doch eine organische Erkrankung Ursache der psychischen Beschwerden ist.

Vorteil Nummer zwei: Die Anzahl der von der gesetzlichen Krankenkasse anerkannten TherapeutInnen erhöht sich. Der Patient hat also mehr Auswahl. Das gilt allerdings nicht für die therapeutischen Verfahren. Denn die Kassenzulassung bekommen nur TherapeutInnen, die nach den sogenannten Richtlinienverfahren (Psychoanalyse, Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) arbeiten. Viele von ihnen haben zwar Zusatzausbildungen in anderen Verfahren, doch abrechnen dürfen sie diese nicht.

Vorteil Nummer drei: Bei der Auswahl des Therapeuten bekommt der Patient mehr Sicherheit. Denn der Beruf des Psychotherapeuten ist nun geschützt. Wer sich so nennen will, muß zuvor nachweisen, daß er eine anerkannte Ausbildung in einem anerkannten Verfahren hat. So sollen Scharlatane ausgegrenzt werden. Der Umkehrschluß ist allerdings nur bedingt zulässig. Denn einige Therapieformen, deren methodenübergreifende Anwendung die Techniker Krankenkasse (TK) jahrelang über die Kostenerstattung finanzierte, werden von der Berliner Gesundheitsverwaltung nicht mehr anerkannt. sam

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