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Das PortraitAtomgutachter nach Karlsruhe

■ Udo Di Fabio

Udo di Fabio tritt in große Fußstapfen. Als Nachfolger des wohl einflussreichsten Verfassungsrichters aller Zeiten, Paul Kirchhof, soll der Münchener Rechtsprofessor ans Bundesverfassungsgericht berufen werden. Di Fabio ist parteilos, wird aber von der Union vorgeschlagen. Die Wahl im Bundesrat ist für den 26. November vorgesehen.

Rechtsprofessor Udo Di Fabio Foto: Meinen (SZ)

Der 45-Jährige ist ein moderner Jurist, der sich vor allem mit modernen Rechtsphänomenen beschäftigt hat. So war neben dem Staatsrecht sein bisheriger Schwerpunkt das Umwelt- und Technikrecht, wobei er sich nicht zuletzt mit der „Risikoregulierung“ im Arzneimittelrecht auseinandersetzte.

Anfang des Jahres veröffentlichte di Fabio ein Gutachten im Auftrag der deutschen Kernkraftwerksbetreiber. Er kam dabei zum Schluss, dass ein schneller entschädigungsfreier Atomausstieg nicht möglich sei. Die nachträgliche Befristung der Betriebsgenehmigungen stelle vielmehr eine „Legalenteignung“ dar, die aber unzulässig sei, wenn dabei lediglich die bekannten Risiken politisch neu bewertet würden.

Vor allem im Europarecht könnte di Fabio bisherige Arbeitsschwerpunkte seines Vorgängers übernehmen. Wie Kirchhof ist er ebenfalls ein eher vorsichtiger Befürworter der europäischen Integration. Hinter der Sorge um Demokratie und Grundrechte in einem vereinten Europa steht aber auch bei ihm nicht zuletzt die Sorge um die nationale Souveränität. „Die Gemeinschaftsgewalt verselbständigt sich und spielt sich gleichsam als Staat auf“, kritisierte di Fabio unlängst in einem Symposium. Ziel der Attacke war vor allem das 1998 beschlossene EU-Werbeverbot für Tabakprodukte.

Dass di Fabio auch in Soziologie promoviert hat, ist seinen Schriften deutlich anzumerken. In einer für konservative Juristen unüblichen Sprache beschreibt er das Entstehen „elastischer, halbimperativer Rechtssätze“ oder die „staatliche Rahmenregulierung antipodischer Selbstverwaltung“.

Gemeinsam mit di Fabio wird am 26. November auch der ehemalige Hamburger Justizsenator Wolfgang Hoffmann-Riem zum Verfassungsrichter gewählt. Er folgt Dieter Grimm nach, der für Medienrecht und die Meinungsfreiheit zuständig war. Ausgewählt wurden die neuen Richter von einer Findungskommission des Bundesrats, die wie üblich aus dem thüringischen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel (CDU) und seinem Pendant aus Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Clement bestand.

Christian Rath

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