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Das Fernsehgericht tagt

■ ARD und ZDF plädieren für eine neue Festsetzung der Rundfunkgebühr

Karlsruhe (dpa/taz) – Dramatische Verluste bei den Werbeeinnahmen, ein Verfall der Einschaltquoten und immer mehr neue Kommerzkanäle machen den öffentlich-rechtlichen Sendern zu schaffen. Vor diesem Hintergrund haben die Intendanten von ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) ein realitätsnäheres, gerechteres Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühren gefordert. Sie sehen sonst den gesetzlichen Programmauftrag gefährdet.

In Karlsruhe wurde gestern einen Tag lang mündlich über die Gebühren-Politik und den Einfluß der Parteien verhandelt. Der Erste Senat des BVG muß prüfen, ob die Festsetzung der Rundfunkgebühren in Höhe von jetzt 23,80 Mark durch die Landtage in den Bundesländern zulässig ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dies bereits 1988 – wegen des starken Parteieneinflusses – für verfassungswidrig befunden. Mit der Entscheidung des BVG wird nicht vor Februar 1994 gerechnet.

Für die ARD beklagte der Intendant des SDR, Fünfgeld, daß RTL inzwischen zum größten Werbeträger Europas geworden sei. Die RTL-Einnahmen näherten sich der 2-Milliarden-Grenze, während die ARD starke Einbußen verzeichne: So seien 1989 beim WDR durch Werbung noch rund 300 Millionen Mark hereingekommen, in diesem Jahr sei dagegen nur noch mit etwa einem Viertel – etwa 75 Millionen – zu rechnen.

ZDF-Intendant Stolte sagte, daß das ZDF 1992 noch rund 700 Millionen Mark Werbeeinnahmen verbuchte, sich aber 1993 mit der Hälfte begnügen müsse. Nachteilig wirke sich auch die 20-Uhr-Werbegrenze für die Öffentlich-Rechtlichen aus.

SDR-Mann Fünfgeld verwies auf das Beispiel Österreich, wo die Gebühren auf Vorschlag des ORF ohne Politiker festgesetzt werden können, sowie auf eine bedarfsorientierte Gebührenindexierung nach dem Beispiel des BBC.

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