: DGB soll für NH Wiedergutmachung zahlen
■ Abschlußbericht des Untersuchungsausschusses zur Affaire um die Neue Heimat vorgelegt / Änderungsanträge der Opposition werden an den Mehrheitsbericht der Union angehängt / Staatsanwälte sollen Untreue und Subventionsbetrug nachgehen
Bonn (dpa) - Die Mehrheit der Koalitionsparteien im Neue– Heimat–Ausschuß des Bundestages fordert die Gewerkschaften als bisherige Eigentümer des angeschlagenen Wohnungskonzerns auf, finanzielle Wiedergutmachung für Rechtsverstöße und Mieterbenachteiligungen zu leisten. Das geht aus dem Abschlußbericht hervor, den der 11köpfige Ausschuß am Mittwoch nach über halbjährigen Beratungen und intensiven Zeugenvernehmungen verabschiedete. Die Abweichungen in der Beurteilung der Ausschußminderheit von SPD und Grünen sollen dem Gesamtbericht angehängt werden, der am Freitag bekanntgegeben werden soll. Nach Auffassung der Koalition sollen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Einzelgewerkschaften nach jahrelangen „Vermögensverschiebungen“ innerhalb des Konzerns und Duldung „eklatanter Rechtsverstöße“ der neuen Auffanggesellschaft genügend Kapital zuführen, „um einen Zusammenbruch des Unternehmens abzuwenden“. In der Vergangenheit überhöhte Kosten wie Heizkosten und Umlagen müßten unverzüglich an die Mieter zurückerstattet werden. Weiter heißt es: „In der Vergangenheit unterlassene Instandset zungsmaßnahmen an Mietwohnobjekten müßten zügig nachgeholt werden, um den Mietern eine den Rechtsansprüchen genügende Qualität der Wohnungen zur Verfügung zu stellen.“ Konkretisiert werden auch die Hinweise für die Strafverfol gungsbehörden, die durch verbesserte Personalausstattung gegenüber einzelnen Geschäftsführern und Aufsichtsräten der Neuen Heimat jetzt tätig werden sollten. Verfolgt werden sollten Untreue als Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht nach Paragraph 266 Strafgesetzbuch, möglicher Subventionsbetrug, Betrug zu Lasten der Mieter durch überhöhte Mietnebenkosten und Urkundenfälschung. Es gebe auch Anhaltspunkte dafür, daß einige Zeugen, „darunter auch ehemalige Aufsichtsräte und Geschäftsführer, ihre Wahrheitspflicht verletzt haben könnten“. Die Vernehmungsprotokolle sollten an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet werden, bei denen sich der Verdacht auf eine uneidliche Falschaussage erhärte. Zum Bereich der Vermögensverschiebungen in der Verantwortung der Geschäftsführer und teilweiser Billigung durch die Aufsichtsräte gehörten unter anderem der Verkauf und Rückverkauf der Neuen Heimat an die Schiesser–Gruppe, die zeitweilige verlustreiche Beteiligung der NH an der Bank für Gemeinwirtschaft, die „unzulässige Spendentätigkeit“ und Sonderkonditionen bei der Betreuung privater Wohnungsbauten. Die Fraktionen verständigten sich schließlich darauf, am kommmenden Freitag einen Gesamtbericht vorzulegen, in dem zunächst die Positionen der Koalition dargelegt und die Abweichungen in der Beurteilung der SPD und Grünen in Minderheitsvoten angefügt werden sollen. Noch kurz vorher hatte besonders die SPD erklärt, sie werde einen vollständig eigenen Bericht vorlegen, weil sie die Begründung der Koalition für den wirtschaftlichen Niedergang und die „Kriminalisierung“ der NH nicht mittragen könne.
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