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DGB kritisiert unbescheidenen FDGB

■ DGB-Chef Ernst Breit gegen zu viele gesetzliche Rechte der DDR-Gewerkschaften

Hannover (taz) - Nach einem Vorstandstreffen des FDGB und des DGB hat der DGB-Chef Ernst Breit am Mittwoch in Hannover den Entwurf des DDR-Gewerkschaftsgesetzes kritisiert. Nach Auffassung von Breit sieht der Entwurf zu viele Rechte für die DDR-Gewerkschaft vor.

Das vorgesehene Vetorecht der Gewerkschaften gegen Arbeitnehmerrechte betreffende Entscheidungen des DDR -Parlamentes dürfe es nicht geben, erklärte der DGB -Vorsitzende. Breit bemängelte auch, daß künftig in der DDR nicht Betriebsräte, sondern „unmittelbar die gewerkschaftlichen Vertrauensleute“ die Interessen der Arbeitnehmer vertreten sollten. Der DGB-Vorsitzende sah allerdings in den strittigen Punkten „durchaus Verständigungsmöglichkeiten“ mit dem Gewerkschaftsbund der DDR. Nach Ansicht der FDGB-Vorsitzenden Helga Mausch wird das im DDR-Gewerkschaftsgesetz vorgesehene Vetorecht in den Ausschußberatungen der Volkskammer wahrscheinlich „in ein Mitspracherecht“ geändert werden. Auch die Wahl von gesonderten Betriebsräten lehnte die FDGB-Vorsitzende „nicht grundsätzlich“ ab.

Ihren Willen zur Zusammenarbeit dokumentierten FDGB und DGB durch Gründung gemeinsamer Arbeitsausschüsse zu den Themen Rentenpolitik, Arbeitslosenversicherung und Tarifrecht. Wichtigstes Ziel der Zusammenarbeit sei es, dafür zu sorgen, daß beim Zusammenwachsen der beiden Staaten „die Interessen der Arbeitnehmer nicht unter den Schlitten geraten“, sagte Breit. Nur mit starken und „notfalls“ kampfbereiten Gewerkschaften werde die Vereinigung zum Wohlstand der Menschen in der DDR führen. Dies schließe allerdings Friktionen in der Übergangszeit nicht aus. Für den Fall einer Massenarbeitslosigkeit durch eine Wirtschafts- und Währungsunion verlangte er, „die Vorschläge des DGB für mehr Beschäftigung umzusetzen“.

ü.o.

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