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DDR keine „Melkkuh“

Wien (adn) - Österreicher, denen in der Vergangenheit die „Verfügungsgewalt“ über ihr Vermögen in der DDR entzogen wurde, können bei Entschädigungsansprüchen nicht mit der Unterstützung ihrer Regierung rechnen. Wie die Zeitung 'Die Presse‘ gestern schrieb, wolle Wien sich nicht dem Vorwurf aussetzen, „die DDR als Melkkuh zu betrachten“. Rechtsgrundlage bleibe für die Regierung der am 21. August 1987 in Salzburg abgeschlossene Vertrag zur Regelung vermögensrechtlicher Fragen zwischen der DDR und Österreich, in dessen Rahmen die DDR die Zahlung von 136,4 Millionen Schilling zugesagt hat. Bis zum Ablauf der Meldefrist Ende 1988 haben 12.130 Österreicher Ansprüche geltend gemacht. Ausgenommen wurden Vermögen aus land- und forstwirtschaftlichem Besitz, der 110 Hektar überstieg. Am Wochende hatte ein Vorarlberger Rechtsanwalt behauptet, daß angesichts der bevorstehenden deutschen Wiedervereinigung der „Tag X“ in die Nähe gerückt sei, an dem auch Österreicher ihre Ansprüche auf ehemaliges Vermögen in der DDR geltend machen könnten.

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