■ DDR-Richter: Persilschein
Berlin (dpa) – DDR-Richter, die politisch umstrittene Urteile, etwa gegen Ausreisewillige, gefällt haben, dürfen in der Regel trotzdem Anwälte werden. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden kann die entsprechende Zulassung nur versagt werden, wenn Richter „in überdurchschnittlicher Weise hart gegen Angeklagte vorgegangen“ sind. (Az.: BerGH 34/92)
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