■ DDR-Lehrer: Geschichtler bleiben
Kassel (AP) – In der früheren DDR ausgebildete Geschichtslehrer dürfen nicht automatisch entlassen werden, nur weil sich der Inhalt des Unterrichts nach der Vereinigung geändert hat. Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat in einem Prozeß gegen das Land Sachsen entschieden. Die Lehrbefähigung entfalle nur, wenn der Lehrer nachweislich den jetzt vorgeschriebenen Unterrichtsstoff nicht ausreichend vermittle.
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