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Cum-Ex-SteuerskandalHamburg will doch Geld sehen

Der rot-grüne Senat fordert Steuererstattungen von der Warburg-Bank zurück, die er sehenden Auges hatte verjähren lassen.

Wird jetzt mit verjährten Forderungen konfrontiert: Warburg Bank Foto: Axel Heimken/dpa

Hamburg taz | Da hat sich der Hamburger Senat wohl getäuscht: Wie am Mittwoch bekannt wurde, forderte er die Warburg-Bank auf, Steuern in dreistelliger Millionenhöhe für Cum-Ex-Geschäfte aus den Jahren 2007 bis 2009 zu bezahlen. Pikant: Zumindest die Forderung für das Jahr 2009 hatte die Hamburger Finanzbehörde verjähren lassen, obwohl die Betrügerei mit den Cum-Ex-Geschäften längst bekannt war.

Dabei wurden Aktien um den Dividenstichtag herum mit (cum) und ohne (ex) Kapitalertragssteuer gehandelt. Weil am Ende unklar war, wer die Steuer zu bezahlen hatte, konnten sich mehrere Beteiligte eine nur einmal gezahlte Kapitalertragssteurer erstatten lassen. Dem Staat wurden damit schätzungsweise zehn Milliarden Euro gestohlen.

Die Hamburger Finanzbehörde, damals unter der Führung des heutigen Ersten Bürgermeisters Peter Tschentscher (SPD), rechtfertigte ihre Zurückhaltung gegenüber der taz mit grundsätzlichen Ausführungen: Sie dürfe einen Steuerbescheid nur auf „Basis eines belastbar ermittelten Sachverhalts“ erlassen. Keinesfalls dürfe sie das in der Hoffnung tun, dass „die zu seiner Begründung erforderlichen Sachkenntnisse in nächster Zukunft noch gefunden werden können“.

Das widerspricht nach taz-Informationen der Praxis der Finanzämter, die sich bei komplizierten Fällen regelmäßig mit dem Problem der Verjährung konfrontiert sehen. Sie verschicken dann vorsichtshalber einen Bescheid. Der mutmaßliche Steuerschuldner muss zunächst nicht zahlen und die Behörde hat Zeit, den Fall zu prüfen.

Gericht: Cum-Ex ist strafbar

Seitdem das Landgericht Bonn vor einem Monat Cum-Ex-Geschäfte für strafbar erklärt hat, ist auch die Hamburger Finanzbehörde schlauer und hat die Steuererstattungen doch noch zurückgefordert. Sie behalte stets Entwicklungen der Rechtsprechung oder der Gesetzgebung im Auge, „die es ermöglichen können, vermeintlich verjährte Ansprüche doch noch realisieren zu können“, versicherte sie. Warburg will sich dagegen wehren. Gegen die Steuerbescheide für 2010 und 2011 hat die Bank bereits Einspruch erhoben.

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5 Kommentare

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  • Schauen wir uns nochmal diesen Beitrag an:



    Besonders anschaulich ist der Beitrag:



    "Wir sind die Genies, und ihr seid alle doof"



    daserste.ndr.de/pa...Bank,cumex204.html

  • 0G
    01209 (Profil gelöscht)

    Das war ein absolut notwendiger Schritt, wenn Olaf Scholz überhaupt noch die Chance haben soll, Spitzenkandidat seeiner Partei bei der nächsten Bundestagswahl zun werden. Bei Typen wie Kahrs und Co. entspringt die Entscheidung sicher nicht dem Gerechtigkeitssinn.

  • Dass es sich bei Cum-Ex um echte organisierte Kriminalität handelt, kann man sehen, wenn engagierte Juristen sogar bedroht werden. Lesen wir hier:



    www.handelsblatt.c...ZnWX7DcdsI3fVM-ap1



    Das Problem ist, das Gebaren der Offiziellen am Beispiel Hamburgs. Die katastrophale Intransparenz für den/die SteuerzahlerInnen, um dessen/deren Geld es hier geht. Durch die ENTSCEIDUNG 47-Mio € verjähren zu lassen, konnte man den Anstoß für ein steuerliches Strafverfahren in der Angelegenheit unter gehen lassen. Allein ein Strafverfahren hätte auch für den/die SteuerzahlerInnen die notwendige Transparenz erzeugen können, weil man sich im Strafverfahren nicht mehr hinter § 30 Abgabenordnung verstecken kann. Das war, so muss man vermuten wenn man 1+1 zusammenzählt, der eigentliche Grund der ENTSCHEIDUNG, 47- Mio€ verjähren zu lassen.

  • Prima Beitrag! Danke! Sehr gut recherchiert!



    Allein, dass die Summe von 47-Mio Euro bekannt ist, deutet darauf hin, dass die Sachbearbeiter bereits erheblichen Ermittlungsaufwand betrieben haben. Diese Summe kann nämlich nur ermittelt werden, wenn bekannt ist, in welchen Fällen es zu einer Doppelauszahlung kam. Der Fiskus hat dann, bei drohender Verjährung, entgegen der Behauptung des ehemaligen Ministers, sogar die Pflicht, einen Steueranspruch durch Erlass eines Bescheides zu sichern, ohne dass der Sachverhalt vollständig ausermittelt ist. Was der frühere Minister hier redet, ist der Sache nicht angemessen. Der Betroffene kann Einspruch, mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einlegen, wodurch gesichert ist, dass ein ggf. fehlerhafter Bescheid korrigiert werden kann. Die dann folgenden Ermittlungen würden halt Staub aufwirbeln.



    In "brisanten" Fällen kann eine -Abteilungsleitung Steuern- eines Ministeriums die Leitung eines Ermittlungsverfahrens an sich ziehen. Allen "kleine Lichter" in den Ämtern, die mit größter Sachkenntnis in der Lage sind einen "belastbar ermittelten Sachverhalt" offen zu legen, sind dadurch ausgeschaltet.

    • @Günter:

      Kleiner Nachtrag:



      Den Beteiligten mag es nicht um die 47-Mio mehr oder weniger auf der einen oder Anderen Seite gegangen sein. Das eigentliche Problem ist, wer A sagt muss au B sagen. A, das Besteuerungsverfahren, hätte man es weiterverfolgt, zöge in der Konsequenz ein steuerliche Strafverfahren hinter sich her. Im Strafverfahren kämen die Details an's Licht, die im Besteuerungsverfahren durch das Steuergeheimnis "geschützt" sind. Davor haben die Angst (gehabt)!



      Hier sagt einer bei Min: 10:39 was das Cum-Ex-System tatsächlich ist:



      www.youtube.com/watch?v=64_Wre2nlHY