Corona und Veranstaltungen: Weniger Weihnachtsfeiern

Die vierte Welle bringt Stornierungen. Die Eventbranche fordert eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum Sommer 2022.

Ein rot-weißes Absperrband vor Buden.

Können direkt wieder abgebaut werden: Buden des Christkindlmarktes in München am 9. November Foto: Frank Hoermann/Sven Simon/imago

BERLIN taz | Absagen, Absagen, Absagen, besonders von Betriebsweihnachtsfeiern, aber auch von Weihnachtsmärkten wie etwa dem Münchner Christkindlmarkt, von Tagungen wie dem Deutschen Arbeitgebertag, von Messen, von Events. „Es scheppert wie verrückt. Das ist der Wahnsinn, was wir für Stornierungsquoten momentan sehen“, sagte Christian Eichenberger, Mitglied der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft, am Dienstag.

Angesichts der sich verschärfenden Coronamaßnahmen fordert die Bundeskonferenz die Verlängerung der wirtschaftlichen Überbrückungshilfen weit über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum Sommer 2022. Ende dieses Jahres sollten die Maßnahmen eigentlich enden.

Um der Veranstaltungswirtschaft eine Perspektive zu geben, müsse das Überbrückungsprogramm bis zu sechs Monate über das Ende aller Covid-19-Einschränkungen hinweg verlängert werden, sagte Eichenberger. Die sogenannte Neustarthilfe solle ebenfalls verlängert werden auf über sechs Monate nach Krisenende, desgleichen die Regelungen zur erleichterten Kurzarbeit. Als Begründung führte Eichenberger an, dass die Veranstalter in der Regel Planungsvorläufe von sechs bis zwölf Monaten haben, es also eine Weile dauert, bis sich die Branche wieder stabilisiert.

Die Bundeskonferenz ist die Lobbyorganisation für mehrere Branchenverbände, darunter auch die Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft (fwd). Die fwd hatte kürzlich eine Umfrage unter rund 1.000 Unternehmen gemacht, von denen 77 Prozent berichteten, in den fünf Tagen zuvor massive Stornierungen erlebt zu haben, besonders bei betrieblichen Weihnachtsfeiern. Die entstehenden Umsatzverluste belaufen sich auf 97,9 Millionen Euro.

Folgenreiche Empfehlungen

Die vierte Welle der Coronapandemie mit einem Anstieg der Neuinfektionen hat vielerorts zu Verschärfungen im Infektionsschutz und zu Warnungen von Epidemiologen geführt. Der Wechsel von 3G zu 2G und dann zu 2G+ bei Veranstaltungen führe zu Umsatzverlusten, sagte Kerstin Meisner von der Bundeskonferenz. Bei der Regelung 2G+ lassen Veranstalter Be­su­che­r:in­nen nur dann ein, wenn sie geimpft oder genesen sind und einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweisen können.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte kürzlich 2G+ als Vorbedingung für Veranstaltungen empfohlen. Am Dienstag kündigten zudem die Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg weitgehende 2G-Regeln an, in Berlin gilt eine solche schon. Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts, riet angesichts der neuen Infektionswelle zur Absage von Großveranstaltungen. Die Bundesvereinigung der Arbeit­geberverbände (BDA) hatte den Arbeitgebertag mit Verweis auf die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts abgesagt.

Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), ein anderer Branchenverband, warnte vor dem „Todesstoß“ für die Branche angesichts der Einschränkungen und Warnungen. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und aus Bundesländern, Veranstaltungen zu schließen, seien in keiner Weise nachvollziehbar. „Wir wären auch notfalls bereit, von unseren Besuchern die Vorlage eines aktuellen Schnelltests zu verlangen, also 2G+ anzuwenden“, sagte Verbandspräsident Jens Michow der Nachrichtenagentur dpa.

Zur Veranstaltungsbranche gehören nach Angaben von Eichenberger rund 240.000 Unternehmen, davon 105.000 Soloselbstständige mit derzeit etwa 1,1 Millionen Arbeitsplätzen. Die sogenannte Überbrückungshilfe III Plus, die bis 31. Dezember gilt, unterstützt Unternehmen und Soloselbstständige bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat im Jahr 2019.

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