Corona in der Fleischindustrie: Niedersachsen wacht spät auf
Aufgeschreckt durch die Masseninfektionen will jetzt auch Niedersachsen seine Schlachthöfe kontrollieren – aber nur ein bisschen.
Regelrecht empört äußerte sich Ministerpräsident Stephan Weil am Wochenende gegenüber dem NDR und am Dienstag im Landtag über eine gängige Praxis der Schlachthöfe. Offenbar waren nämlich auch Werkvertragsarbeiter, die sonst in Niedersachsen wohnen und arbeiten, in den Corona-Schlachthöfen eingesetzt – sie werden busladungsweise zwischen den einzelnen Standorten des gleichen Unternehmens hin- und hergeschoben.
Nun ist man allerdings alarmiert. Noch am Dienstag sollten Reihentests unter den Beschäftigten der Fleischindustrie anlaufen. Zunächst bei denen, die unmittelbaren Kontakt zu den betroffenen Betrieben hatten oder Symptome zeigen. Von mehreren Tausend sprach die stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabes, Claudia Schröder, am Montag. Insgesamt beschäftigt die Fleischindustrie in Niedersachsen in 183 Betrieben mehr als 20.000 Mitarbeiter.
Landkreise müssen die Unterkünfte kontrollieren
Die Schlachtbetriebe seien außerdem schon in der vergangenen Woche über die Gewerbeaufsichtsämter aufgefordert worden, eine Gefährdungsbetrachtung abzugeben, sagte Schröder weiter. Die Abgabefrist sei angesichts des akuten Infektionsgeschehens noch einmal verkürzt worden, die Betriebe müssten nun unverzüglich einen Plan vorlegen, wie sie die Infektionsrisiken in ihrer Produktion zu minimieren gedenken.
Und die Landkreise und Kommunen wurden per Erlass angewiesen, die Sammelunterkünfte auf Einhaltung der Hygienevorschriften zu kontrollieren. Theoretisch müssten sie diese ohnehin im Blick haben, immerhin waren sie in den vergangenen Wochen ja auch schon zu ähnlichen Überprüfungen für die Erntearbeiter in der Landwirtschaft angehalten.
Praktisch könnten sich diese Kontrollen allerdings als der entscheidende Schwachpunkt erweisen. Denn zum einen arbeiten die Gesundheitsämter vielerorts ohnehin schon am Limit. Und zum anderen gibt es offenbar unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, welche Unterkünfte sie kontrollieren können und dürfen.
Private Wohnungen werden nicht kontrolliert
So erklärte etwa der Sprecher des Landkreises Cloppenburg, Frank Beumker, gegenüber der taz, die Arbeitnehmer seien hier ja kaum in Sammelunterkünften im Sinne der Landesverordnung untergebracht, sondern in privat angemieteten Wohnungen. Die werden nicht kontrolliert.
Und auch in den wenigen darüber hinaus verbleibenden Sammelunterkünfte sei die geforderte Unterbringung in Einzelzimmern häufig nicht möglich. Man habe in diesen Fällen die Eigentümer der Unterkünfte und die Arbeitgeber, die in größerem Umfang Werkvertragsarbeitnehmer beschäftigen, schriftlich darauf hingewiesen, dass sie ein entsprechendes Hygienekonzept erstellen müssten.
Gewerkschafter weisen immer wieder darauf hin, dass es in dieser Branche gängige Praxis ist, dass Subunternehmer Mehrfamilienhäuser oder Wohnungen anmieten, mit mehreren Arbeitern pro Zimmer belegen und dann Wucherpreise für die einzelnen Schlafstätten berechnen, um die Löhne zu drücken.
Der Landkreis Cloppenburg war erst 2018/2019 in die Schlagzeilen geraten, weil sich in zwei Schlachthöfen die Tuberkulosefälle unter den meist osteuropäischen Arbeitern häuften. Die strukturschwache Region lebt vor allem von der Massentierhaltung und -verarbeitung.
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