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Corona in der FleischindustrieNiedersachsen wacht spät auf

Aufgeschreckt durch die Masseninfektionen will jetzt auch Niedersachsen seine Schlachthöfe kontrollieren – aber nur ein bisschen.

Niedersachsen testet Schlachthof-Arbeiter Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Hannover taz | Seit Wochen und Monaten mahnen Branchenkenner zur Vorsicht: Die Arbeits- und Wohnverhältnisse in der Fleisch­industrie machen die Branche zum Corona-Hotspot. Doch erst die massenhaften Infektionen im benachbarten Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen brachten die niedersächsische Landesregierung zum Handeln.

Regelrecht empört äußerte sich Ministerpräsident Stephan Weil am Wochenende gegenüber dem NDR und am Dienstag im Landtag über eine gängige Praxis der Schlachthöfe. Offenbar waren nämlich auch Werkvertragsarbeiter, die sonst in Niedersachsen wohnen und arbeiten, in den Corona-Schlachthöfen eingesetzt – sie werden busladungsweise zwischen den einzelnen Standorten des gleichen Unternehmens hin- und hergeschoben.

Nun ist man allerdings alarmiert. Noch am Dienstag sollten Reihentests unter den Beschäftigten der Fleisch­industrie anlaufen. Zunächst bei denen, die unmittelbaren Kontakt zu den betroffenen Betrieben hatten oder Symp­tome zeigen. Von mehreren Tausend sprach die stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabes, Claudia Schröder, am Montag. Insgesamt beschäftigt die Fleischindustrie in Niedersachsen in 183 Betrieben mehr als 20.000 Mitarbeiter.

Landkreise müssen die Unterkünfte kontrollieren

Die Schlachtbetriebe seien außerdem schon in der vergangenen Woche über die Gewerbeaufsichtsämter aufgefordert worden, eine Gefährdungsbetrachtung abzugeben, sagte Schröder weiter. Die Abgabefrist sei angesichts des akuten Infektionsgeschehens noch einmal verkürzt worden, die Betriebe müssten nun unverzüglich einen Plan vorlegen, wie sie die Infektionsrisiken in ihrer Produktion zu minimieren gedenken.

Der Landkreis Cloppenburg sagt, hier wohnten die Arbeiter ja gar nicht in Sammelunterkünften – also werden sie auch nicht kontrolliert

Und die Landkreise und Kommunen wurden per Erlass angewiesen, die Sammelunterkünfte auf Einhaltung der Hygienevorschriften zu kontrollieren. Theoretisch müssten sie diese ohnehin im Blick haben, immerhin waren sie in den vergangenen Wochen ja auch schon zu ähnlichen Überprüfungen für die Erntearbeiter in der Landwirtschaft angehalten.

Praktisch könnten sich diese Kon­trollen allerdings als der entscheidende Schwachpunkt erweisen. Denn zum einen arbeiten die Gesundheitsämter vielerorts ohnehin schon am Limit. Und zum anderen gibt es offenbar unterschiedliche Rechtsauffassungen darüber, welche Unterkünfte sie kontrollieren können und dürfen.

Private Wohnungen werden nicht kontrolliert

So erklärte etwa der Sprecher des Landkreises Cloppenburg, Frank Beumker, gegenüber der taz, die Arbeitnehmer seien hier ja kaum in Sammelunterkünften im Sinne der Landesverordnung untergebracht, sondern in privat angemieteten Wohnungen. Die werden nicht kontrolliert.

Und auch in den wenigen darüber hinaus verbleibenden Sammelunterkünfte sei die geforderte Unterbringung in Einzelzimmern häufig nicht möglich. Man habe in diesen Fällen die Eigentümer der Unterkünfte und die Arbeitgeber, die in größerem Umfang Werkvertragsarbeitnehmer beschäftigen, schriftlich darauf hingewiesen, dass sie ein entsprechendes Hygienekon­zept erstellen müssten.

Gewerkschafter weisen immer wieder darauf hin, dass es in dieser Branche gängige Praxis ist, dass Subunternehmer Mehrfamilienhäuser oder Wohnungen anmieten, mit mehreren Arbeitern pro Zimmer belegen und dann Wucherpreise für die einzelnen Schlafstätten berechnen, um die Löhne zu drücken.

Der Landkreis Cloppenburg war erst 2018/2019 in die Schlagzeilen geraten, weil sich in zwei Schlachthöfen die Tuberkulosefälle unter den meist osteuropäischen Arbeitern häuften. Die strukturschwache Region lebt vor allem von der Massentierhaltung und -verarbeitung.

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1 Kommentar

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  • Nichts Neues aus der Industrie der Menschen- und Fleischfresserei.

    CORONA-Fleisch mit und durch billige Wegwerfmenschen.

    Mein Bekannter, ein gelernter Fleischer im hessischen Handwerk, erzählte mir von seiner früheren Arbeit als Schichtleiter in der Großschlachterei. Damals wurden alle gelernten und gutbezahlten Gesellen entlassen und durch Billigarbeiter aus Osteuropa ersetzt.

    Von nun an gab es für die neuen Mitarbeiter aus Osteuropa nur noch anheuern und bei geringer Arbeitsleistung feuern. Sie hatten keinerlei Interessenvertretung und erhielten ausnahmslos nur noch Billiglohn, deutlich unter dem (späteren) Mindestlohn. Dabei arbeiteten sie ohne Lohnzuschläge nachts, zwischen 10 und 14 Stunden am Stück (bis zum folgendem Vormittag).

    Wegen der folgenden schlechten Arbeitsausführung und mangelhaften Qualität der Fleischverarbeitung sprach mein Bekannter den Inhaber an. Er schlug die Wiedereinstellung von qualifizierten Fachkräften vor, dann wäre auch die Verarbeitung in einer höheren Qualität (für die Abnehmer und Kunden) möglich.

    Der Inhaber des Schlachtbetriebes lehnte dieses Ansinnen ab und sagte: Selbst wenn man Fleischprodukte wegen ihrer schlechten Verarbeitung wegwerfen müsste, wollte er nicht auf die billigen Arbeitskräfte verzichten. Der geringe Lohn würde es ihm auch noch erlauben, schlecht verarbeitete Fleisch- und Wurstprodukte wegzuwerfen.

    PS: Trotz der mangelhaften und ungenügenden Verarbeitung wären ihm die osteuropäischen Arbeitskräfte profitabler als die qualifizierte Arbeitsausführung durch gelernte Handwerker in der Fleisch- und Wurstverarbeitung.