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Computer-Gewalt auf den Index

BERLIN dpa ■ Vor dem Hintergrund der Bluttat von Erfurt hat das Bundeskabinett am Mittwoch eine Neuregelung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Analog zu der Alterskennzeichnung von Filmen werden künftig auch Computerspiele und Bildschirmspielgeräte mit entsprechenden Altersvorgaben versehen. Für Kinder und Jugendliche wird der Zugriff auf schwer jugendgefährdende Medien verboten. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann Darstellungen in allen herkömmlichen und neuen Medien auf die Verbotsliste setzen. Verboten wird ferner der Verkauf von Tabakwaren an unter 16-Jährige. Zigarettenautomaten sollen so gesichert sein, dass Kinder nicht mehr an Kippen herankommen.

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