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Christliche GewerkschaftenLohndrücker im Namen Gottes

Christliche Gewerkschaften drücken die Leiharbeiterlöhne. Jetzt ziehen Betroffene vor Gericht, der Ausgang wird in jedem Fall weitreichende Folgen haben.

Hinter dem Kirchturmkreuz der Matthäuskirche arbeiten in Frankfurt/Main Fensterputzer an der Fassade des Hochhauses "Pollux" in einer Gondel. Hoffentlich wurden ihre Löhne nicht von einer christlichen Gewerkschaft ausgehandelt. Bild: dpa

Gioacchino di Maggio ist sauer. "Wir Leiharbeiter wissen, dass wir immer zu wenig Lohn bekommen. Aber so wenig?" Der 52-Jährige ist nicht gut auf seinen Arbeitgeber, das Leiharbeitsunternehmen RLP aus Hagen, zu sprechen.

Sechzehn Monate schickte ihn RLP zu einer Stahlbaufirma. Di Maggio war dort Kranführer und Gabelstaplerfahrer, trotzdem wurde er in der untersten Lohngruppe "einfache Helfertätigkeit" geführt. Er bekam 7,21 Euro brutto, mit Zulagen 10,50 Euro. "Herr di Maggio und seine Kollegen haben aber auch höhere Tätigkeiten ausgeführt", erklärt Christian Iwanowski von der IG Metall. "Sie wurden falsch eingruppiert." Mit Unterstützung der Gewerkschaft zog di Maggio mit seinen Kollegen vor Gericht. Ihr Ziel: Lohnnachzahlung.

Ist die CGZP tariffähig?

Leiharbeit und Christliche Gewerkschaften

Die Leiharbeiter: Vor der Wirtschaftskrise gab es in Deutschland 800.000 Leiharbeiter. 300.000 von ihnen wurde bis Mai 2009 gekündigt. Seit Juni steigt die Anzahl der Leiharbeiter wieder.

Die Verleiher: Leiharbeit ist eine gute Einnahmequelle: Die Bundesagentur für Arbeit registrierte im Dezember 2008 bundesweit über 25.000 Verleihbetriebe.

Leiharbeit in Frankreich: Man kann Leiharbeit auch anders regeln: In Frankreich ist das Equal-pay-Gebot ohne Ausnahme durchgesetzt. Leiharbeiter erhalten dort zudem einen 10-prozentigen Lohnaufschlag, die "Prekaritätsprämie". (taz)

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) wurde 2002 als Dachorganisation gegründet. Zunächst waren dort sechs Gewerkschaften organisiert. Derzeit sind es drei: der Christliche Gewerkschaftsbund Metall (CGM) mit ca. 60.000 Mitgliedern, die Berufsgewerkschaft DHV (ca. 80.000 Mitglieder) und die Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD), ca. 50.000 Mitglieder. Unklar ist, wie viel Leiharbeiter dort organisiert sind. Experten halten die Zahl für gering. Allerdings sind Leiharbeiter insgesamt schlecht organisiert. (taz)

Die könnte höher ausfallen, als die Leiharbeiter hofften. Denn es geht nicht nur um deren Eingruppierung. Zweifel gibt es auch, ob die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), die als Arbeitnehmervertretung für di Maggio und seine Kollegen die Verträge mit abschloss, eine Gewerkschaft ist - und damit tariffähig.

Seit 2008 beschäftigen sich Gerichte mit der Frage, ob die CGZP Arbeitnehmerinteressen verfolgt. Für Peter Schüren, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Münster, ist klar: "Die CGZP versorgt Arbeitgeber mit Wunschtarifverträgen." Dank der CGZP seien extreme Lohnsenkungen möglich.

Egal, wie der Fall ausgeht, er hätte weitreichende Folgen: Gewinnt die CGZP, erhält eine systematische Praxis des Lohndumpings grünes Licht. Verliert die CGZP, können alle Leiharbeiter, die unter CGZP-Verträgen gearbeitet haben, Lohnsummen nachfordern. Und die Sozialversicherungsträger könnten auf die Zahlung der entgangenen Beiträge pochen. Das könnte eine erkleckliche Summe sein. Peter Schüren hat ausgerechnet, dass das bei geschätzten rund 200.000 Leiharbeitern, die seit 2003 nach CGZP-Tarif bezahlt werden, rund eine halbe Milliarde Euro an Krankenkassen-, Renten-, Arbeitslosen und Pflege- und Unfallversicherungsbeiträgen pro Jahr sind.

An diesen Summen ist man auch in Berlin interessiert. "Es geht uns dabei um sozial- und finanzpolitische Aspekte", betont Carola Bluhm, Senatorin der Linkspartei für Integration, Arbeit und Soziales in Berlin. Auf Betreiben ihrer Amtsvorgängerin und Parteikollegin Heide Knake-Werner kam im Jahr 2008 ein Statusfeststellungsverfahren über die Tariffähigkeit der CGZP zustande, dem sich auch die Gewerkschaft Ver.di anschloss. Es soll voraussichtlich noch im Dezember in zweiter Instanz entschieden werden.

Warum kein anderes Bundesland oder der Bundesarbeitsminister schon früher das Verfahren anschob, kann oder mag Carola Bluhm nicht beantworten. "Aber es wird in den anderen Bundesländern aufmerksam beobachtet." Warum das der Berliner Senat angestoßen hat? "Wir nehmen unser übergeordnetes Wächteramt wahr", sagt Bluhm. Schließlich müsse das Land Niedrigverdienern als Aufstocker etwas dazuschießen. Hinzu kämen die durch Niedriglohn bedingten Ausfälle bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Der Vorwurf, sie greife in die Tarifautonomie ein, gelte nicht: "Gerade weil die Tariffähigkeit ein so hohes Gut ist, muss man eingreifen. Und als oberste Landesarbeitsbehörde steht es uns zu, eine Prüfung der Tariffähigkeit anzustoßen."

Bei der CGZP sieht man der Prüfung gelassen entgegen. "Aussagen über den Ausgang in der zweiten Instanz sind reine Kaffeesatzleserei", sagt Gunter Smits, Vorsitzender der CGZP. Doch Smits Optimismus wirkt bemüht. Würde die CGZP den Prozess auch in letzter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht verlieren - und bis dorthin will Smits notfalls ziehen -, kann sie mit dem Zorn der Arbeitgeber rechnen. Denn dann müssen die Verleiherfirmen für die Zahlung der Differenz zwischen den Leiharbeiterlöhnen und den Löhnen der Stammbelegschaft sowie für die höheren Sozialbeiträge aufkommen. Haben sie das Geld nicht, müssen die Entleihbetriebe zahlen. Kein schönes Szenario für die CGZP.

Verhängnisvolle Reform

Ihre Geschichte ist eng verwoben mit der Reform der Leiharbeit. Als 2002 unter der Rot-Grün die Arbeitnehmerüberlassung neu gestaltet wurde, verankerte die Regierung im Gesetz einen Satz, der sinngemäß lautet: Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf gleiche Entlohnung und Behandlung wie die Stammbelegschaft - außer es existiert ein anderslautender Tarifvertrag. "Da haben wir das Scheunentor für Billiglöhne weit aufgemacht", gesteht die SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme heute.

Die Folgen ließen nicht auf sich warten: Bereits 2002, noch bevor das neue Leiharbeitsgesetz 2003 in Kraft trat, gründete sich unter dem Dach des Christlichen Gewerkschaftsbunds (CGB) die CGZP. Im Jahr 2003 schließt sie ihren ersten Tarifvertrag ab. Drei Flächentarifverträge und über 200 Haustarifverträge sind es bis vor Kurzem noch gewesen.

Arbeitsrechtler Schüren hat sich damit beschäftigt. "Die eigentliche Musik spielt auf dem Feld der Haustarifverträge", sagt er. "Die sind noch einmal erheblich schlechter als die CGZP-Flächentarifverträge." Stundenlöhne von 4,81 Euro scheint man bei der CGZP für zumutbar zu halten. Die Kostensenkungsstrategie im Sinne des Arbeitgebers funktioniere aber nicht mehr allein über niedrige Stundenlöhne. Vielmehr setze die CGZP auf eine Kombination unterschiedlicher Elemente zur Kostensenkung. So wird zum Beispiel vertraglich festgelegt, den vollen Lohn erst nach sechsmonatigem Arbeitseinsatz zu zahlen. In der Zeit davor können Abschläge von bis zu 9,5 Prozent greifen. Das Perfide: 50 Prozent aller Leiharbeitsverhältnisse bestehen laut Bundesagentur für Arbeit nur für drei Monate. Oder der Lohn, der in verleihfreien Zeiten oder bei einer Kündigung noch gezahlt werden müsste, wird durch ausgeklügelte Arbeitszeitmodelle auf null reduziert. Die Liste der Methoden zur Verbilligung von Leiharbeit ist lang.

Daher ist Arbeitsrechtler Schüren für den Ausgang des Verfahrens optimistisch: Die CGZP vertrete keine Arbeitnehmerinteressen. Auch das Arbeitsgericht Berlin sah das in seinem erstinstanzlichem Urteil vom April so. Das von der CGZP vorgebrachte Argument, die hohe Zahl der Tarifverträge spreche für ihre Tariffähigkeit, akzeptierten die Richter nicht. Denn für die Leiharbeit würden besondere Regeln gelten: Wegen des normalerweise greifenden Equal-pay-Gebots habe die Arbeitgeberseite ein großes Interesse daran, Tarifverträge abzuschließen. Doch nach Meinung der Richter ist die CGZP tarifunfähig, weil sie keine "soziale Mächtigkeit" besitzt.

Diese ist aber, so hat es das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzentscheid festgehalten, Voraussetzung für eine funktionierende Tarifautonomie: Gewerkschaften müssen gegenüber Arbeitgebern Druck ausüben - aber auch Druck widerstehen können. Das heißt: Tarifverträge müssen ausgehandelt werden, und nicht von Arbeitgebern diktiert. Für Schüren, die SPD-Abgeordnete Kramme und den Berliner Senat kommt es im Fall CGZP jetzt vor allem auf die Sozialversicherer an. Die seien zum Handeln aufgefordert: Die ersten Ansprüche auf Nachzahlung von Beiträgen sind bereits verjährt. Ende 2009 könnten weitere rund 500 Millionen Euro aus dem Jahr 2005 folgen, sagt Schüren. Um Verjährungen zu verhindern, die im Fall der Sozialversicherer nach vier Jahren eintreten, wäre nicht viel nötig: Die Deutsche Rentenkasse Bund müsste Betriebsprüfungen bei den Verleihern einleiten, die mit CGZP-Tarifen arbeiten. Dazu sieht man bei den Sozialversicherern keinen Anlass. In einer der taz vorliegenden Erklärung argumentiert der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Sozialversicherer hätten sich "neutral zu verhalten". Es gebe keine "Entscheidungskompetenz der Einzugsstellen oder Prüfdienste, eine Vereinigung, die Tarifverträge abgeschlossen hat, von sich aus als tarifunfähig zu befinden".

Träge Sozialversicherer

Für den Arbeitsrechtler Schüren zieht das nicht. "Es geht nicht darum, dem Statusverfahren vorzugreifen oder jetzt schon Ansprüche geltend zu machen. Aber die Träger müssen die Geltendmachung für den Fall der Fälle vorbereiten."

Warum die Sozialversicherungsträger nicht reagierten? "Zum einen bedeutet das Ganze einen enormen Arbeitsaufwand. Anscheinend traut man sich aber auch nicht, das damit verbundene Signal gegen diesen Missbrauch der Tarifautonomie zu geben", sagt Arbeitsrechtler Schüren. Senatorin Bluhm kritisiert: "Man redet viel von der Verantwortung der Arbeitnehmer oder Arbeitslosen. Aber auch die Sozialversicherungsträger haben diese Verantwortung. Es ist ihre Pflicht, Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Wenn die Ansprüche flöten gehen, müssen sie sich rechtfertigen."

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13 Kommentare

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  • G
    grisu1

    Hallo,

    der DGB hat genauso bescheidene Tarifvertäge abgeschlossen. In der selben Höhe!!! die Christen haben 7,60 € ausgehandelt und der DGB auch!! Siee Tarifregister NRW

  • AM
    Arbeit macht Frei

    Hallo Ich kann es laut der anderen nur bestätigen das diese Gewerkschaft es nur zu einer Gewerkschaft schafft weil Sie nun mal nicht in der mitte Der Arbeigeber und Arbeitnehmer steht sonder halt mit IHRER masche Arbeitgeber wirbt zum EINTRÄTEN ist halt ein SAFTladen denn Wie kann es sein das einem Wenn man im Jahr mehr als 15 Tage Krank ist einfach Urlaub abgezogen wird ? Entweder mann ist Krank oder mann Arbeitet . Und diese Regelung ist ja auch sehr schlau.?

    Warum ? ganz einfach mann macht einfach Blau (1-3 Wochen und schon hat man für 3 Tage abzug 3 Wochen Urlaub. :)- So ist das mann NUN mit den SCHLAUEN Gesetzen dem einem Vorteil dem andere nachteil.

     

    Schönen Gruß an die ARBEITEDE BEVÖLKERUNG.

  • R
    Randall

    Das ist das beschissene in diesem Land: Der Arbeitgeber kann sich eine Gewerkschaft aussuchen, mit der sie verhandeln will, und die suchen sich natürlich die mit den besten Konditionen raus. Und das Ergebnis wird dann afaik auf alle Mitarbeiter übertragen.

     

    Ich könnte ausrasten, wenn ich so etwas lese.

  • J
    joseph

    Hat in Deutschland die Presse nur ein Interessen über eine Gewerkschaft Kritik aus zu üben. Und immer diese Christliche. Kennt man in diesem land nicht den Pluralismus der Gewerkschaft oder ist noch immer wie vor 20 Jahren bei der DDR die Einheitsgewerkschaft noch hoch populär. Bei uns in Frankreich gibt’s 6 anerkannte Organisation das ist gut so, und das Heißt das wir auch wiesen was ein Streik ist. Bei uns ist auch gleiche arbeit gleiche lohn das sollt ihr die Presse mal dem DGB beibringen die Tarifverträge mit ca. 3,5€ unterzeichnet.

  • CS
    Christof Schwenzer

    Zu den Fragen von Georg Fischer

    Damals wie heute, war der Fraktionszwang ein beliebtes Mittel der Politik um nicht zu sagen Standard, d.h. die Abgeordneten haben sich gar nichts dabei gedacht, das ist nämlich nicht ihre Aufgabe! Der Arbeitsminister hieß damals im Übrigen Clement und der ist Aufsichtsratsvorsitzender

    des fünftgrößten deutschen Personaldienstleisters.

    Alles klar?

    Was das Attribut "christlich" anbelangt:

    Die "christlichen" Gewerkschaften sind so

    christlich, wie die heutige SPD sozialdemokratisch.

  • R
    recherche?

    es wäre ja sehr hilfreich gewesen, zu erfahren, was für leute und warum in den betreffenden gewerkschaften organisiert sind -- und wenn sich die leiharbeiter daran stören, dass die zuständigen gewerkschaften ungenügende tarifverträge aushandeln, steht ihen frei, sich anderweitig zu organisieren und dafür zu werben.

    ganz offensichtlich sind ja die dgb-angehörigen gewerkschaften nur höchst ungenügend vertreten, woran liegt denn das nun wieder?

    verdi hat immerhin schon lange interesse daran, die böse konkurrenz zu entsorgen -- statt sich zu fragen, wieso sie in diesen bereichen offenbar nicht reüssieren kann.

     

    so ganz ist mir nicht klar, was das jetzt werden soll ...

  • S
    Schulz

    Heute war aber der anscheinend gleichlautende Artikel in der Druckzeitung besser und kuerzer.

    In Frankreich werden Leiharbeiter mit 10 Prozent Aufschlag zum Tarif entlohnt.

    So gut lebt man also in Frankreich!

  • D
    Doug

    "Hinter dem Kirchturmkreuz der Matthäuskirche arbeiten in Frankfurt/Main Fensterputzer an der Fassade des Hochhauses "Pollux" in einer Gondel. Hoffentlich wurden ihre Löhne nicht von einer christlichen Gewerkschaft ausgehandelt."

     

    Ist die taz eigentlich einfach nur eine BILD in grün?

  • DW
    Don Wolli

    Wenn Kranken+Rentenversicherungen sich angeblich "neutral" verhalten wollen und dadurch viele Millionen Ansprüche verjähren, ist das dann juristisch gesehen nicht so etwas wie Veruntreuung? Sie müssen doch alles rechtlich sinnvoll Mögliche tun, um Schaden von ihrem Arbeitgeber(=den Versicherten) abzuwenden. Und dazu gehört doch auch durch Betriebsprüfungen zu verhindern, dass die Ansprüche verjähren. Leider müssen die verantwortlichen Manager den möglichen Schaden nicht bezahlen, sondern kriegen womöglich noch Boni.

  • GF
    georg fischer

    Frage an die Parteien: wie konnte Rot-Grün so ein Gesetz verbrechen? Waren (sind) diese Abgeorneten wirklich soo, sagen wir mal schmeichelhaft, dumm? bei ihren Diäten achten sie doch auch auf "angemessene" Höhe!

    Frage an die Kirchen: was sagen die zum Gebrauch des Attributs "christlich" für solch menschenverachtende Praxis?

  • G
    gastonlagaffe

    "Es geht uns dabei um sozial- und finanzpolitische Aspekte" - nicht um den ausgebeuteten arbeiter nein um die nicht eingezahlten steuern/abgaben. klare prioritätenverteilung...

  • A
    anke

    All in all they just are: another brick in the wall.

  • T
    tom

    "Gewinnt die CGZP, erhält eine systematische Praxis des Lohndumpings grünes Licht."

    Ich hoffe das passiert eben nicht! Die Feststellung der Nicht-Tariffähigkeit muss einfach kommen, damit diese Sklaventreiber "auf die Fresse kriegen"...hoffentlich klagen dann alle Arbeitnehmer, die es betrifft, es soll richtig rauchen!