Drakonische Urteile gegen Führer der Falun-Gong-Sekte: Chinas ängstliche KP-Führung
Die hohen Haftstrafen von bis zu 18 Jahren, die am Sonntag ein Pekinger „Volksgericht“ gegen vier Führer der chinesischen Falun-Gong-Sekte verhängte, sprechen eine in mehrfacher Hinsicht deutliche Sprache. So sind die Urteile nicht nur eine beabsichtigte drastische Warnung an die Anhänger der buddhistisch-taoistischen Sekte, die sich zum Schrecken der KP-Führung auch aus den Reihen kommunistischer Kader rekrutiert. Die Urteile sollen auch zeigen, dass selbst hohen KP-Kadern kein Pardon gewährt wird, wenn sie auf mehr als eine Führung hören. Die Abstempelung einiger Falun-Gong-Anhänger als Drahtzieher von Massenprotesten ermöglicht der Führung, viele Anhänger der Sekte als fehlgeleitete Mitläufer zu deklarieren. So soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, sich von Falun Gong zu lösen und sich wieder ins herrschende System zu integrieren.
Die harten Urteile und die Art des Schnellverfahrens sprechen jedem Anspruch von Rechtsstaatlichkeit Hohn. Sie zeigen deutlich, dass Pekings Unterschrift unter die UN-Menschenrechtskonventionen nicht das Papier wert sind, wenn sich Chinas Führung in ihrem uneingeschränkten Machtanspruch herausgefordert fühlt.
Falun Gong ist sicher nicht so unpolitisch, wie die Sekte immer wieder gern behauptet. Doch das harte Vorgehen der chinesischen Führung zeigt vor allem deren Angst und Unsicherheit. Warum sonst müssten sich Chinas Kommunisten mit drakonischen Urteilen und großem progandistischem Aufwand vor der sich als meditative Gesundheitsbewegung gebenden geistig-moralischen Konkurrenz schützen? Falun Gong verdeutlicht der KP, dass sie im Gegensatz zu den Kommunisten noch an etwas glaubt.
Sven Hansen
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