: Chemieeinsatz beim Nachbarn
Grundstücksbesitzer können von ihren Nachbarn nicht generell den Verzicht auf chemische Mittel zum Pflanzenschutz verlangen. Dies habe das Landgericht München in einem Urteil festgestellt, berichtet der „Infodienst Recht und Steuern“ der LBS. Die Richter hätten den Freiheitsrechten eines Chemie-Freundes größere Bedeutung eingeräumt als den Schutzbedürfnissen seines Nachbar. Dieser hatte geklagt, weil sein Nachbar zu viele chemische Mittel einsetzte, um Schädlinge zu vertreiben. Viele der Gifte würde auch auf sein eigenes Grundstück vordringen, ohne dass er dies verhindern könne. Die Richter meinten dagegen, es sei allgemein anerkannt, dass die chemische Schädlingsbekämpfung zumindest eine vertretbare Lösung darstelle, so der Infodienst.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen