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Chemieeinsatz beim Nachbarn

Grundstücksbesitzer können von ihren Nachbarn nicht generell den Verzicht auf chemische Mittel zum Pflanzenschutz verlangen. Dies habe das Landgericht München in einem Urteil festgestellt, berichtet der „Infodienst Recht und Steuern“ der LBS. Die Richter hätten den Freiheitsrechten eines Chemie-Freundes größere Bedeutung eingeräumt als den Schutzbedürfnissen seines Nachbar. Dieser hatte geklagt, weil sein Nachbar zu viele chemische Mittel einsetzte, um Schädlinge zu vertreiben. Viele der Gifte würde auch auf sein eigenes Grundstück vordringen, ohne dass er dies verhindern könne. Die Richter meinten dagegen, es sei allgemein anerkannt, dass die chemische Schädlingsbekämpfung zumindest eine vertretbare Lösung darstelle, so der Infodienst.

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