Ceta im Europaparlament: Brüssel gibt Feuer frei für Freihandel
Das EU-Parlament beschließt das Handelsabkommen mit Kanada. Gegner wollen weiterhin die Investorengerichte stoppen.
Ein Ja ist sicher. Sobald das kanadische Parlament Ceta in den nächsten Wochen ebenfalls absegnet, tritt es in Kraft – vorläufig und nur in Teilen, weil die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten ebenfalls zustimmen müssen.
Noch gibt es Gegenwind: Eine europäische Bürgerinitiative präsentiert in Straßburg 3,5 Millionen Stimmen gegen Ceta. Neben Linken und Grünen wollen auch rechte Parteien gegen Ceta stimmen. Das kündigte auch die französische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen über Twitter an, die mit dem Thema im Wahlkampf punkten will. Doch der Protest gegen Ceta ist deutlich älter als Le Pens rechte Wahlkampftaktik.
Besonders umkämpft sind die Schiedsgerichte, die Ceta vorsieht. Laut EU-Kommission ist Ceta ein Meilenstein im positiven Sinne, vor allem aus einem Grund: Es legt den Grundstein dafür, private Schiedsgerichte abzuschaffen. Die sah zwar auch Ceta zuerst vor. Konkret sitzt in Washington im Gebäude der Weltbank das Internationale Zentrum für Investitionsstreitigkeiten. Tausende bilaterale Handelsverträge enthalten Klauseln, nach denen Unternehmen Staaten dort verklagen können, falls die sich unlauter behandelt fühlen.
Die Verhandlungen sind geheim, es gibt keine Berufungsmöglichkeit. Prominentes Beispiel ist Vattenfall, das Deutschland wegen des Atomausstiegs auf Schadenersatz verklagt. Ceta hatte sich ursprünglich auch auf diese Gerichte verlassen. Doch nach großem öffentlichem Protest und einem kritischen Entschluss des EU-Parlaments besserten die EU-Kommission und Kanada nach.
Ein Investitionsgericht
Die Idee jetzt: ein Investitionsgericht, in dem ein Ausschuss unter Vorsitz des EU-Handelskommissars und des kanadischen Handelsministers 15 Richter oder anderweitig qualifiziertes Personal ernennen. Die Verfahren sind öffentlich, dazu ist eine Berufung möglich.
Greenpeace hat jetzt in einem Kurzgutachten der Hamburger Anwältin Roda Verheyen die Probleme dieser Art von Gerichten erarbeitet. Deren Grundidee ist eigentlich, dass ausländische Investoren nicht gegenüber einheimischen benachteiligt werden. Doch mit dem neuen Gericht ist es genau andersherum, wie Verheyen herausarbeitet.
Das geht aus einer Zusatzerklärung zwischen der EU und Kanada zu Ceta eindeutig hervor: „Investoren können wählen, statt nationale Rechtswege zu verfolgen“, heißt es da.
Prominente Unterstützung bekommt Greenpeace vom Deutschen Richterbund DRB. Peter Schneiderhan, Mitglied des Präsidiums des DRB und Oberstaatsanwalt in Stuttgart, hat bereits im vergangenen Jahr eine Analyse verfasst, die Ceta-Schiedsgerichte verwarf. Daran habe auch der überarbeitete Vertragstext nichts geändert, sagte Schneiderhan.
Zwar bringe der Gerichtshof gewisse Fortschritte, vor allem wegen der öffentlichen Verfahren. „Er macht mir aber sogar größere Sorgen als die privaten Schiedsgerichte, weil hier ohne Rechtsgrundlage ein neues Gericht eingesetzt wird. Es verselbstständigt den Investitionsschutzmechanismus.“
Weder die EU noch die Bundesrepublik als Gesetzgeber könnten gesetzgeberisch eingreifen, wenn sich die Rechtsprechung des Gerichtshofs einseitig im Sinne der Investoren entwickle, kritisiert Schneiderhan. Bis heute sei nicht nachgewiesen, dass ausländische Investoren in der EU überhaupt diskriminiert werden.
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