: Cattenom: Frankreich geht in Berufung
Cattenom (ap) - Das Oberste Verwaltungsgericht in Frankreich muß die Genehmigungsbescheide für das französische AKW Cattenom überprüfen. Der französische Industrieminister hat erwartungsgemäß beim Staatsrat (Conseil dEtat) Berufung gegen das Urteil des Straßburger Verwaltungsgerichts eingelegt. Das Gericht hatte die Baugenehmigungen für die Blöcke III und IV des Atomzentrums für gesetzwidrig erklärt. Gleichzeitig hat das Straßburger Gericht eine Entscheidung über den bereits seit vergangenem Herbst produzierenden Block I und den vor wenigen Tagen in Betrieb genommenen Block II vorläufig ausgesetzt. Nach dem Willen der Straßburger Richter soll der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigungen prüfen.
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