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CDU will verpflichtenden Treueschwur

ASYL Schleswig-Holsteins CDU-Fraktion will das Bleiberecht an ein Bekenntnis zum Grundgesetz koppeln. Notfalls müsse man „den Integrationswillen auch erzwingen“

Ohne ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz sollen Flüchtlinge nach dem Willen von Schleswig-Holsteins CDU-Fraktion kein Bleiberecht in Deutschland erhalten. „Wer sich hier nicht integrieren will, für den wollen wir auch kein Geld ausgeben“, sagte CDU-Fraktionschef Daniel Günther am Dienstag. In einem Landtagsantrag fordert seine Fraktion die Landesregierung jetzt auf, sich auf Bundesebene für ein solches Bekenntnis als Voraussetzung für die Bearbeitung eines Asylantrages einzusetzen.

„Wer hierher nach Deutschland kommt, muss sich verbindlich an das Grundgesetz halten und sich auch dazu bekennen“, sagte Günther. Wenn nötig, müsse eben kurzerhand die Verfassung geändert werden. Wie genau ein solches Bekenntnis aussehen soll, ob schriftlich oder mündlich, ließ er allerdings offen.

Mit Blick auf Auseinandersetzungen in Erstaufnahmen sprach sich Günther zugleich strikt gegen die Trennung von Flüchtlingen in den Unterkünften nach Religionszugehörigkeiten aus. Dies wäre seiner Ansicht „genau das falsche Signal“. Die Grundwerte wie das staatliche Gewaltmonopol, die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Religions- und Glaubensfreiheit müssten Hilfesuchenden „von Anfang an klargemacht werden“. Notfalls müsse man „den Integrationswillen auch erzwingen“.

In dem Antrag für die Oktober-Sitzung des Parlaments heißt es: „Die Landesregierung wird ergänzend dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass die grundsätzlichen gesellschaftlichen, kulturellen und verfassungsrechtlichen Werte von Beginn an auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen gelebt und geachtet werden.“

Günther vermutet, dass es bei dem von ihm geforderten Bekenntnis zur Integrationsbereitschaft bei den anderen Fraktionen im Landtag Probleme geben könnte. (dpa)

taz.fluchthilfe