: CDU gegen CDU
Unions-Chef Stölzl müht sich parteiintern um Rücknahme der Wahlanfechtung. Verfassungsgericht tagt am Montag
Die Berliner CDU-Spitze möchte eine gerichtliche Klärung ihrer innerparteilichen Querelen um die Kandidatenaufstellung zur Abgeordnetenhauswahl 2001 vermeiden. Derzeit werde mit allen Beteiligten gesprochen, um eine interne Einigung vor der für Montag angesetzen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof zu erzielen, sagte CDU-Landeschef Christoph Stölzl. Er habe in den Gesprächen alle Kontrahenten aufgefordert, die höheren Gesichtspunkte, nämlich die Wirkung auf das Ansehen der CDU, zu berücksichtigen. Ob es zu einer Einigung kommt, lasse sich erst am Freitag beurteilen.
Zwei CDU-Mitglieder aus Steglitz-Zehlendorf, Marcus Mierendorff und Ulrich Manske, haben vor dem Landesverfassungsgericht gegen ihre Absetzung als Kandidaten für die Wahlen 2001 geklagt. Das Parteischiedsgericht der CDU hatte ihre Nominierung wegen formaler Mängel für ungültig erklärt. Bei der Wiederholung wurden andere Kandidaten nominiert.
Die CDU befürchtet nun im Falle eines Urteilsspruches gravierende Folgen. Möglich wäre, dass die beiden jetzigen CDU-Abgeordneten Michael Braun und Karl-Georg Wellmann ihre Mandate verlieren. Es könnte aber auch sein, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wiederholt werden müssen oder die Richter alle in dem Bezirk vergebenen fünf Mandate für ungültig erklären. Betroffen wäre dann auch Landeschef Stölzl. Nach Angaben des Gerichts ist eine Rücknahme der Klage jederzeit möglich, auch noch in der Verhandlung.
Während Mierendorff bereit sein soll, seine Klage zurückzuziehen, wenn es zu einer innerparteilichen Einigung kommt, war Manske zu keiner eindeutigen Stellungnahme bereit. „Ich möchte mich dazu nicht in der Presse äußern“, sagte Manske, fügte jedoch hinzu: „Dies ist ein juristisches Problem, und das sollte auch juristisch geklärt werden.“ DPA
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