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CDU einigt sich auf LohnuntergrenzeEin Hauch von „Mindestlohn“

Kurz vor den NRW-Wahlen präsentiert die CDU ihren internen Kompromiss zum Mindestlohn. Gewerkschaften befürchten, dass das Modell mehr schadet als nutzt.

Unbeliebte Ausbildung: FriseurInnen in Thüringen bekommen 3,18 pro Stunde. Bild: dpa

BERLIN taz | Die CDU ist sich einig, wie sie ihr soziales Image aufbessern will. Seit Mittwoch sind die Differenzen zwischen dem Wirtschafts- und dem Sozialflügel in der Partei endgültig beigelegt. Und so präsentierte die Union ihren internen Kompromiss dazu, wie sie ihren Mindestlohnbeschluss vom Bundesparteitag im vergangenen November umsetzen will.

Erstes Ergebnis: Sie selbst will ihn nicht umsetzen. Gewerkschaften und Arbeitgeber sollen das regeln. Die Tarifparteien sollen dafür jeweils sieben Vertreter in eine ständige „Lohnuntergrenzenkommission“ entsenden. Das Wort „Mindestlohn“ meidet die Union nach wie vor wie der Teufel das Weihwasser.

Nächste Vorgabe: Die Kommission darf nur dort Lohnuntergrenzen festlegen, wo keine Tarifverträge existieren. Die Bundesregierung will diese Grenzen dann in ein Gesetz gießen. So werden FriseurInnen in Thüringen weiterhin 3,18 Euro Bruttostundenlohn bekommen, FloristInnen in Sachsen 4,35 Euro – denn in etlichen Branchen ist nicht das Fehlen von Tarifverträgen das Problem, sondern sind es die Niedriglöhne, die durch sie fixiert werden.

Als weitere Einschränkung gibt die CDU den Verhandlungspartnern vor, dass sie die Lohnuntergrenze nach „Regionen, Branchen oder bestimmten Arbeitnehmergruppen“ differenzieren können. Da unter anderem dieser Punkt zwischen den Tarifpartnern für heftigen Streit sorgen dürfte, hat die Union auch Schlichtungsmechanismen mitbedacht: Einigen sich Gewerkschaften und Arbeitgeber nicht innerhalb einer Frist, die noch nicht bestimmt ist, wird ein Schlichter mit Stimmrecht hinzugezogen. Wer das sein soll, darauf sollen sich die Tarifparteien im Guten verständigen. Klappt auch das nicht, benennt jede Seite einen Vertreter, und das Los entscheidet. Kann der so bestimmte Schlichter keinen Frieden schaffen, wirft er seine Stimme in die Waagschale.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) machte am Mittwoch klar, wem der CDU-Kompromiss helfen wird: der wahlkämpfenden CDU in NRW. Der Anstoß zur Mindestlohninitiative letzten November sei schließlich aus Nordrhein-Westfalen gekommen, sagte sie: „Insofern wird es ihnen sicherlich auch enormen Schub geben.“

Anreiz für Scheingewerkschaften

Ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske hält den CDU-Vorschlag für „völlig unzureichend“: „Die Politik darf sich nicht vor ihrer Verantwortung drücken und sollte endlich einen Mindestlohn von wenigstens 8,50 Euro politisch festlegen“, sagte er. Entsetzt ist man bei Ver.di darüber, dass die Regelung letztlich größeren Schaden als Nutzen anrichten könnte. Sie böte „vielen Unternehmen einen Anreiz, sich Pseudogewerkschaften als Partner für Hungerlohntarifverträge zu suchen oder selbst solche zu gründen“, sagte Bsirske.

Ein weiteres Detail aus dem CDU-Eckpunktepapier birgt noch größeren Konfliktstoff. So ist vorgesehen, die sogenannte Nachwirkung aller Tarifverträge auf 18 Monate zu begrenzen. Eigentlich will die Union damit verhindern, dass ein Mindestlohn in einer Branche nicht festgesetzt werden kann, weil ein bereits ausgelaufener Tarifvertrag weiterhin nachwirkt. Doch mit ihrem Vorschlag würde sie in allen Branchen die Nachwirkung von Tarifverträgen nach 18 Monaten beenden.

Und damit alle Regelungen zu Urlaubsansprüchen, Arbeitszeiten oder auch Lohnhöhen, die die Beschäftigten jahrelang vor einer Verschlechterung ihrer Bedingungen bewahren, wenn ein Arbeitgeber sich weigert, einen neuen Tarifvertrag auszuhandeln. „Die Nachwirkung ist ein hohes Gut, das wir nicht kampflos aufgeben werden“, sagte Ver.di-Sprecher Christoph Schmitz.

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3 Kommentare

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  • CS
    Carsten Suebkon

    Also: Wirtschaft findet in der Wirtschaft statt. Mindestlöhne sind genauso Schwachsinn wie Begrenzungen von Managergehältern. Auch wenn Ihr es nicht wahrhaben wollt: Eure staatsdirigistischen Eingriffe schaffen Arbeitslosigkeit, behindern wirtschaftlichen Erfolg und reduzieren Steuerzahlungen anständiger Leistungsträger (Unternehmen, Selbständige, fleißige und qualifizierte Arbeitnehmer). Dann gibt es eben garkein Hartz IV mehr - wäre ohnehin das Allerbeste!

     

    Habt Ihr mal über die Entstehung von "Wohlstand" nachgedacht und nicht nur darüber, wie ihr diesen in Euren sozialistischen Allmachtsphantasien verteilen könnt?

  • H
    Humbug

    Hungerlöhne bis zur Rente-, dann Altersarmut! Was will der Mensch mit solch einer Regierung? "Dem Wohle des Deutschen Volkes"!? Was für ein Meineid! Die gesamte Verfassung wird langsam aber sicher zur Makulatur. Und kurz vor den Wahlen ein kleines rudimentäres Zugeständnis, was ja auch eine Mogelpackung ist. Merkel schaut sicherlich auf das Umfrageergebnis "Wenn am Sonntag Wahlen wären"! Wenn das dann immer noch so aussieht, dass man mit den gleichgesinnten aus der SPD koalieren kann, dann wird politisch nichts geändert.Durch die Dummheit der Wähler bleibt Merkel an der Macht.

  • RS
    Reinhold Schramm

    Ungeschminkt:

     

    Bei Arbeitslöhnen unter 10 Euro.-Std. liegt auch nach 40-Vollzeit-Arbeitsjahren die Armuts-Rente auf dem max. Niveau der gesetzlichen Grundsicherung (analog Sozialhilfe bzw. Hartz-IV-Vollzug).

     

    Notwendig wäre ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn von/ab 13-Euro-Std. brutto.

     

    Die sozialdemokratische DGB-Forderung von nur 8,50 Euro beinhaltet ein Armuts-Einkommen und eine zukünftige Armuts-Rente; - ebenso die Antragstellung auf Sozialhilfe bzw. Grundsicherung, - auch nach mehr als 45-Vollzeit-Arbeitsjahren im Niedriglohnbereich!

     

    Anmerkung:

    Die Alternative besteht nicht in der weiteren Absenkung aller sozialen Leistungen, um den deutschen Michel und 'seine' Micheline (KleinbürgerInnen) zu befrieden, sondern in der Erhöhung aller bisherigen Niedriglöhne, und der Abschaffung des Hartz-IV-Vollzugs; zugleich in der auskömmlichen Erhöhung aller sozialen Leistungen!

     

    Auch die Finanzierung ist möglich. Siehe die DAX-Vorstandsbezüge und Quandtschen Aktien-Dividenden (- auch ohne persönliche Arbeits-Leistung) etc. pp.