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CDU-Frauenkongreß ohne Paragraph 218-Debatte

Bonn (dpa) — Ohne Aussprache über die politisch brisante Abtreibungsproblematik ist der erste gesamtdeutsche CDU-Frauenkongreß am Sonntag in Bonn zu Ende gegangen. Die mit großer Mehrheit als Vorsitzende der Frauen-Union wiedergewählte Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth erklärte vor Journalisten, sie trage den Kompromißentwurf der CDU/CSU-Fraktion in weiten Teilen mit. Allerdings sei sie weiterhin der Auffassung, daß die letzte Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch bei der Frau liegen müsse. Auch lehne sie die Gerichtsverwertbarkeit von Gesprächsdokumentationen zwischen Ärzten und Schwangeren ab.

Überraschend wurden Anträge zum Abtreibungsparagraphen 218 noch vor der Behandlung eines 140-Seiten-Papiers zur Frauenpolitik („Frauen-Bibel“) zurückgezogen. Der Landesverband Sachsen- Anhalt hatte beispielsweise einen Rechtsanspruch auf Schwangerschaftsabbruch bei bestimmten Indikationen wie Vergewaltigung beantragen wollen. Auch sollte festgeschrieben werden, daß die letzte Entscheidung die Frau treffen müsse, da sich eine Gewissensentscheidung „nicht abdelegieren“ lasse.

Zur Rücknahme des Antrags sagte die Landesvorsitzende Sabine Klenke, die Forderung sei nicht sauber genug formuliert worden. Einen Rechtsanspruch auf Schwangerschaftsabbruch könne es nicht geben. Druck, den Antrag zurückzunehmen, sei auf sie nicht ausgeübt worden. Zur Überraschung einzelner Delegierter entfiel auch die Aussprache über andere Anträge mit dem Hinweis, erst im Juli seien Leitsätze zur Neuregelung des Paragraphen 218 beschlossen worden.

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