Bushidos Schmerzgrenze

Der Berliner Rapper am Montag vor Gericht: „einstudiertes Schauspiel“

Der Rapper Bushido hat im Prozess gegen seinen ehemaligen Geschäftspartner Arafat A.-Ch. erklärt, er sei einer Aufhebungsvereinbarung monatelang hinterhergelaufen. Er habe dem Clanchef zunächst 1,8 Millionen Euro angeboten und sei dann bereit gewesen, die Summe zu steigern. „Meine Schmerzgrenze hätte bei um die 2,4 Millionen Euro liegen können“, sagte der 42-jährige Musiker am Montag vor dem Berliner Landgericht. Arafat A.-Ch. aber habe schroff abgelehnt und Zahlungen bis an sein Lebensende gefordert.

Bushido und der 44-jährige Arafat A.-Ch., Chef einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie, waren über Jahre hinweg Partner im Musikgeschäft. Laut Anklage soll es zu Straftaten zum Nachteil von Bushido gekommen sein, nachdem der Rapper 2017 die geschäftlichen Beziehungen aufgelöst habe. Arafat A.-Ch. habe unberechtigt eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Der Rapper sei bedroht, beschimpft, im Januar 2018 in einem Büro eingesperrt und mit Wasserflasche und Stuhl attackiert worden.

Arafat A.-Ch. werden Freiheitsberaubung, Beleidigung, versuchte schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen. Mitangeklagt sind drei seiner Brüder. Die vier Angeklagten haben in dem seit fünf Monaten laufenden Prozess bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. Der von Personenschützern in den Gerichtssaal begleitete Bushido, bürgerlich Anis Ferchichi, ist in dem Verfahren wichtigster Zeuge und auch Nebenkläger. Seit mehr als zwei Jahren bekommen auch seine Frau und seine Kinder Personenschutz.

Bushido sagte am inzwischen 13. Tag seiner Befragung weiter, Arafat A.-Ch. habe auch Musiker, mit denen er Künstlerexklusivverträge hatte, gegen ihn aufgebracht. Sie hätten ihm Vorwürfe gemacht. Für ihn sei es ein „einstudiertes Schauspiel“ gewesen, so Bushido. Die Verhandlung wird am 20. Januar fortgesetzt. (dpa)