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Bundeswehr kooperiert mit HochschuleKeine Soldaten in Bremer Hörsäle

Ein Gutachten stellt fest: Die Hochschule Bremen darf nicht mit der Bundeswehr kooperieren. Die Forschung dürfe nur friedlichen Zwecken dienen.

In Bremen ist die Bundeswehr nicht nur willkommen: Im Oktober zündeten Unbekannte dort Militär-LKW an Foto: dpa

Berlin taz | Die Hochschule Bremen verstößt durch eine Kooperation mit der Bundeswehr gegen zwei Zivilklauseln, die sie zur Forschung an „ausschließlich friedlichen Zwecken“ verpflichten. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das der Verein „NaturwissenschaftlerInnen-Initiative Verantwortung für Frieden und Zukunftsfähigkeit“ (Natwiss) am Dienstag in Berlin vorgestellt hat.

„Für mich ist es eindeutig, dass diese Zusammenarbeit einen Verstoß gegen bestehendes Recht bedeutet“, sagte der Kasseler Anwalt Bernd Hoppe, der das Gutachten verfasst hat. Zwar sei das Wort „zivil“ in seiner Wortbedeutung sehr offen. An der Entstehungsgeschichte der Zivilklausel könne man aber ableiten, dass der Begriff einer umfassenden Ablehnung militärischer Forschung gleichzusetzen sei. Zivilklauseln richteten sich, so Hoppe, gegen alles Militärische. „Damit ist jede Kooperation der Hochschule Bremen mit der Bundeswehr ausgeschlossen.“

Nicole Gohlke von der Linkspartei bezeichnete das neue Gutachten als „Meilenstein“. Es widerlege die „absurde Argumentation“ des Bremer Justizsenators. Der hatte im Mai in einem eigenen Gutachten die Kooperation als zulässig eingestuft, weil die Bundeswehr nach dem Grundgesetz eine „Friedensarmee“ sei. Da ihr Einsatz auch militärische Komponente hätte, könne man deshalb „militärisch“ nicht mit „unfriedlich“ gleich setzen.

Kurz zuvor, Anfang Mai, unterzeichnete die Hochschule Bremen einen Kooperationsvertrag, der der Bundeswehr ab dem aktuellen Wintersemester zehn Plätze für den dualen Frauenstudiengang Informatik garantiert. Aktuell studieren dort neun Soldatinnen. Die Hochschule Bremen kassiert dafür insgesamt bis zu 120.000 Euro. Bekannt wurde dies erst, als die Bundeswehr auf Anfrage den Vertrag offen legte. Die Hochschule hatte sich davor dazu geweigert.

AStA musste Banner einholen

„Es ist eine Schande, dass eine öffentlich finanzierte Hochschule Geheimverträge mit Dritten einrichtet“, sagte Gohlke. Transparenz sei der erste Schritt, um Zivilklauseln umsetzen zu können. Die rot-grüne Landesregierung nahm 2015 eine Zivilklausel in das Hochschulgesetz auf. Die Bremer Hochschule hatte sich schon 2012 freiwillig dazu verpflichtet.

Auf diesen Widerspruch macht der AStA seit Monaten aufmerksam. Zuletzt Anfang November protestierten Studierende mit einem Banner an dem Hochschulgebäude gegen die Kooperation. „Wir bilden zum Töten aus“, stand darauf. Als die Hochschulleitung verfügte, das Banner zu entfernen, hängten die Studierenden ein neues Banner zum Fenster hinaus: „Die Zivilklausel umsetzen, nicht das Hausrecht, liebes Rektorat!“

Der AStA hofft nun, dass das neue Gutachten die Hochschulleitung zum Umdenken bringt. Gegenüber der taz ließ Hochschulsprecher Ulrich Berlin jedoch keinen Zweifel daran, dass eine Rücknahme der Kooperation nicht zur Debatte steht: „Die Hochschule hat mit der Bundeswehr einen Vertrag geschlossen, den sie erfüllen wird.“

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2 Kommentare

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  • Was ich nicht ganz verstehe bzw. was nicht (für mich verständlich) aus dem Artikel hervorgeht: Die Bundeswehr hat dort Studienplätze garantiert bekommen, also Lehre. Die Zivilklausel bezieht sich laut erstem Absatz aber nur auf die Forschung.

  • Wer ein Gutachten bezahlt, hat immer recht.