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Bundesverfassungsgericht zu EZBEU-Kommission macht sich Sorgen

Die Frankfurter Börse hat sich vom Urteil zur Europäischen Zentralbank erholt. Doch die 90-tägige Frist könnte sich als Zeitbombe erweisen.

„Europarecht hat Vorrang“, sagte der Sprecher von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Brüssel taz | Kein Beinbruch, aber auch keine Bagatelle: So lassen sich die Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zusammenfassen. Börse und Politik ließen sich von der höchstrichterlichen Kritik am Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank kaum erschüttern.

An der Frankfurter Börse ging es erst steil bergab, dann erholten sich die Kurse wieder. Schnell hatten die meisten Anleger erkannt, dass die Zentralbank ihr wichtiges Sonderprogramm gegen die Coronakrise weiterführen darf. Auch in der Brüsseler EU-Kommission kehrte bald wieder Ruhe ein. Man werde das Urteil analysieren, sagte Chefsprecher Eric Mamer. Fragen nach der Dreimonatsfrist, die das Karlsruher Gericht gestellt hat, wehrte er ab. Dabei könnte sich diese Frist als Zeitbombe erweisen – und die Bundesbank zum Rückzug aus dem EZB-Programm zwingen.

Dass die EU-Kommission sich tatsächlich Sorgen macht, lässt sich aus einer weiteren Bemerkung herauslesen. Das Europarecht habe Vorrang, sagte der Sprecher von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Urteile des Europäischen Gerichtshof seien für alle bindend. Das kommt einer Warnung an das Bundesverfassungsgericht gleich, die eigenen Kompetenzen nicht zu überschreiten. Indirekt ermahnt Brüssel aber auch die Bundesregierung, zur gemeinsamen Politik in der Coronakrise zu stehen.

Wie unterschiedlich der Richterspruch ausgelegt werden kann, zeigen auch die Reaktionen aus dem Europaparlament. Erfreut ist der CSU-Finanzexperte Markus Ferber. Die von den Richtern geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung sei zu begrüßen: „Es handelt sich um eine formale Hürde, die nun schnell genommen werden muss.“ Vor weitreichenden Folgen warnte dagegen Sven Giegold von den Grünen. „Die Lehre aus dem Urteil muss sein, dass die Regierungen der Eurozone die EZB nicht länger alleinlassen dürfen.“

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5 Kommentare

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  • "An der Frankfurter Börse ging es erst steil bergab, dann erholten sich die Kurse wieder"

    Vielleicht war es ja nur ein Insidergeschäft eines der BVerf-Richter*innen?

    Sorry. Bei diesem geballten nationalistischen Quatsch kann ich auch nur zynisch werden.

  • Na der Hauptpunkt wird gar nicht erwähnt. Das Urteil ist vor allem ein Steigbügelhalter für Polen und Ungarn. Warum sollten die sich jetzt an Europäische Gerichtsbeschlüsse halten, wenn Deutschland das (diesmal durch das eigene Verfassungsgericht) selbst schon nicht tut.

    • @Hans Schnakenhals:

      Wenn man die Entscheidungen des EUGH (und auch des EGMR) nicht befolgt, sondern sie höflich abheftet oder unhöflich im Schredder versenkt passiert - rein nichts. Denn beide Gerichtshöfe verfügen über keine Gerichtsvollzieher.

    • @Hans Schnakenhals:

      Nur so eine Folgbetrachtung kann sich das BVerfG nicht leisten.

      Bereits die Entscheidung des EuGH war allein aus Folgegesichtspunkten getroffen worden und hat, wie das BVerfG richtig ausführt, vollkommen willkürlich entschieden. Das eigentliche Problem ist daher nicht die jetzt ergangene Entscheidung des BVerfG sondern die Entscheidung des EuGH, welche durch ein völlig ausuferndes Ermessen die Kompetenzregelungen vollkommen durchlöchert.