Bundesverfassungsgericht entscheidet: Alter Bundestag darf Grundgesetz noch ändern
Das Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge von Linken und AfD ab. Die wollten die geplante Grundgesetzänderung durch den alten Bundestag stoppen.

Damit kann die von CDU/CSU, SPD und Grünen am Freitag ausgehandelte Kompromiss zum Sondervermögen wie geplant am Dienstag im Bundestag beschlossen werden. Die Parteien wollen das Grundgesetz ändern, um das geplanten Sondervermögen von 500 Milliarden Euro und die Aussetzung der Schuldenbremse für die militärische Unterstützung der Ukraine zu ermöglichen. Dafür wollen sie ihre im alten Bundestag noch vorhandene Zwei-Drittel-Mehrheit nutzen.
Im neu gewählten Bundestag kommen Union, SPD und Grüne zusammen nicht mehr auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Dann wären sie auf Unterstützung der Linken oder der AfD angewiesen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Trotz widersprüchlicher Aussagen
Vermieter mit Eigenbedarfsklage erfolgreich
Inhaftierte Antifaschist*in in Ungarn
Maja T. tritt in den Hungerstreik
Greta Thunbergs Soli-Aktion mit Gaza
Schräger Segeltörn
Klingbeils Pläne für Dienstwagen
Neue Vorteile für dicke Autos
Aktion der Neuen Generation
Klimaaktivist:innen blockieren Springer
Bundeswehr an Schulen
Der Druck auf die Jugend wächst