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BundestagBahn-Verkauf im Eilverfahren

Schon Mitte September könnte der Bundestag über die Privatisierung abstimmen - ohne Debatte und Gutachten der Bundesländer. Die fühlen sich nun übergangen.

BERLIN taz Das umstrittene Gesetz zur Privatisierung der Deutschen Bahn soll in einem beschleunigten Verfahren durch den Bundestag gebracht werden. Wie aus Koalitionskreisen verlautete, ist geplant, den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf nicht von der Regierung, sondern in Form eines Eilverfahrens von SPD- und Unionsfraktion ins Parlament

einzubringen. Dadurch könnte der Bundestag schon Mitte September darüber abstimmen - vor einer geplanten Debatte auf dem SPD-Parteitag im Oktober und vor der Fertigstellung eines Gutachtens der Bundesländer Ende September.

Die Pläne stießen auf deutliche Kritik bei Karl-Heinz Daehre, CDU-Verkehrsminister von Sachsen-Anhalt und Vorsitzender der Länder-Verkehrsministerkonferenz: "Die plötzlich angekündigte Einleitung eines Eilverfahrens löst bei mir große Verwunderung aus", sagte Daehre. Die Verkehrsminister der Länder hätten auf ihrer Sonderkonferenz am 2.

August ausreichend Zeit für eine Stellungnahme gefordert. Offenbar sollten die Einwände der Länder übergangen werden, kritisierte Daehre.

Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer übte scharfe Kritik: Das Vorgehen der Fraktionsspitzen sei eine "unverantwortliche politische Provokation", sagte Scheer der taz. Sowohl in den Fraktion als auch bei den Bundesländern gebe es erheblich Vorbehalte gegen das Gesetze. "Wer glaubt, die Bahn-Privatisierung in der derzeitigen Situation im

Eilverfahren durchdrücken zu können, provoziert eine heillose Situation."

In der SPD haben sich bereits fünf Landesverbände gegen die Pläne ausgesprochen, 49 Prozent der Bahn an private Investoren zu verkaufen. Am Montag steht das Thema auf der Tagesordnung des SPD-Parteivorstandes. Für den Parteitag am 20. Oktober ist eine Abstimmung beantragt.

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1 Kommentar

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  • WM
    Wilhelm Methfessel

    Man sollte die beteiligten Politiker im beschleunigten Verfahren einer Neuwahl aussetzen.