■ Bundestag: Neue Regelungen
Bonn (AP) – Auch verheiratete Bäuerinnen sollen ab 1. Januar 1995 Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte bezahlen und damit Anspruch auf Erwerbsunfähigkeits- und Altersrente erwerben. Das beschloß gestern der Bundestag. Auch eine Einkommenssteigerung für Hebammen um 9,8 Prozent wurde beschlossen.
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