Bundestag über Personenstandsgesetz: Divers oder was?

Das Parlament berät die Neufassung des Personenstandsgesetzes. Der Bundestag zeigt sich modern, Minister Seehofer fehlt.

Eine Person streckt sich

Luana aus Argentinien hatte schon 2013 das Recht, ihr Geschlecht selbst zu bestimmen Foto: AP

BERLIN taz | Sven Lehmann von den Grünen tauchte am Donnerstagabend ganz besonders gekleidet am Redner*innenpult des Bundestags auf: In einem Shirt mit dem Symbol für alle gender. Das Symbol vereint „männlich“, „weiblich“ und das, was zukünftig „divers“ heißen soll. Doch bereits nach wenigen Sätzen musste Lehmann auf Anweisung des Präsidiums sein Sakko zuknöpfen. Denn politische Symbole sind im Bundestag verboten.

Die drei Knöpfe seines Sakkos verdeckten das Logo jedoch nur bedingt. Und auch seine Message blieb eindeutig: „Krank sind nicht intergeschlechtliche Menschen, sondern krank ist ein System, das Menschen in Schubladen pressen will, wo sie nicht hingehören. Es sollte allen Menschen selbst überlassen sein, über ihr Geschlecht zu bestimmen.“

Es ging an diesem 11. Oktober im Bundestag um einen Gesetzesentwurf zum sogenannten Personenstandsgesetz. Nebst den Optionen „weiblich“ und „männlich“ oder „ohne Angabe“ soll es dort künftig den zusätzlichen Eintrag „divers“ geben.

So weit, so unzureichend, denn viel mehr steckt im Gesetzesentwurf, den Horst Seehofers Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat im August 2018 vorlegte, bislang nicht drin. Seehofer selbst hatte es am Donnerstagabend gar nicht erst für notwendig befunden, aufzutauchen.

Forderungen von Betroffenen

Das Gesetz soll bis zum Jahresende verabschiedet werden. Im jetzigen Entwurf bleibt es jedoch weit hinter den Möglichkeiten zurück, die der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst 2017 zulassen würde. Dort wurde vorgeschlagen, den staatlichen Geschlechtseintrag generell abzuschaffen, wie es auch die meisten Inter* und Trans*Verbände fordern.

Im Bundestag wurde indes trotz dieser steilen Vorlage nur eine Minimallösung diskutiert. Ausgespart blieben zentrale Forderungen, wie etwa Operationen und Hormonbehandlungen an intergeschlechtlichen Kindern im frühkindlichen Alter zu verbieten.

Außerdem wird von Betroffenenverbänden, wie etwa der Kampagnengruppe „Dritte Option“ kritisiert, dass der Geschlechtseintrag auch im neuen Gesetzesentwurf von medizinischen Attesten abhängig gemacht wird. Inter* Personen hätten häufig massive Diskriminierungen seitens der Medizin erfahren. Sie jetzt erneut zu einem ärztlichen Gutachten zu verpflichten und ihre Selbstzuschreibung zu hinterfragen, sei unzumutbar.

Denn bei Geschlechtsidentitäten geht es um mehr als Chromosomensätze und Genitalgrößen. Es handelt sich nicht um Fragen, die ausschließlich durch medizinische Untersuchungen geklärt werden können. Beim derzeitigen Gesetzentwurf bleibt zweifelhaft, wer überhaupt Zugang zur Option „divers“ bekommt. Warum also nicht gleich die generelle Abschaffung der staatlichen Geschlechtskontrolle?

Offensichtlich Bullshit

Marc Henrichmann von der CDU/CSU warnte vor solchen „Schnellschüssen“. Aufgrund des Zeitdrucks bis Ende Dezember solle nun erstmal die „kleine Lösung“ verabschiedet werden. Sein Argument, den Geschlechtseintrag beizubehalten, war die angebliche Gefahr des Missbrauchs der den Konservativen so wichtigen „Frauenförderung“.

Henrichsmann Sorge besteht darin, dass Männer sich als Frauen ausgeben könnten, um ihre Chancen auf bestimmte Förderungen zu erhöhen – was offensichtlich Bullshit ist. Viel zu starr sind nach wie vor die gesellschaftlichen Vorstellungen von Mann und Frau, als dass sich plötzlich alle einen Spaß daraus machen würden, öffentlich in ein anderes Geschlecht zu schlüpfen. Natürlich braucht es weiterhin strukturelle Frauen*förderung und Frauen*schutzräume, aber diese sollten nicht auf der personenstandsrechtlichen Erfassung durch den Staat, sondern auf Selbstzuschreibung beruhen.

Sieht man über Beatrix von Storchs (AfD) Wettern gegen die „Genderideologie“ und ihre Warnung vor einem „Kreuzzug gegen die Zweigeschlechtlichkeit“ hinweg, zeigten sich die Parteien offen für eine tiefgreifendere Gesetzesänderung. Fast alle Abgeordnete, unter Ausnahme von AfD und CDU/CSU, sprachen sich dafür aus, OPs und Hormonbehandlungen bei Kindern zu verbieten und die längst überfällige Reform des Transsexuellengesetzes, das zu großen Teilen noch auf dem Stand von 1980 ist, gleich mit vorzunehmen.

Anstelle ärztlicher Gutachtenstorturen könnte die Personenstandsänderung auch zu einem leichten Verwaltungsakt beim Standesamt gemacht werden, wie es in anderen Ländern, zum Beispiel Argentinien, Irland, Dänemark oder jüngst auch Chile bereits der Fall ist.

Jens Brandenburg von der FDP forderte die SPD auf, ihren Koalitionspartner*innen von CDU/CSU Druck zu machen und sich nicht auf dem jetzigen Gesetzesentwurf auszuruhen. An Horst Seehofer gewandt, sagte Brandenburg: „Es ist höchste Zeit, dass Trans* und Inter* auch in Ihrem Ministerium eine Heimat finden.“

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