Bundestag muss weiter an NPD zahlen: NPD bleibt am Staatstropf
Die rechtsextreme Partei kann aufatmen. Trotz des gefälschten Rechenschaftsberichts erhält sie die halbjährlichen Abschlagszahlungen.
KARLSRUHE dpa | Der Bundestag muss der rechtsextremen NPD die für Mai und August anstehenden Abschlagszahlungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung vorerst auszahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung am Dienstag entschieden.
Wenn die Partei jetzt kein Geld bekäme, könne sie im Bundestagswahlkampf nur eingeschränkt für sich werben, heißt es in der Entscheidung. Der Bundestag hatte die Auszahlung der Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung gestoppt, weil die NPD eine Strafe in Höhe von 1,27 Millionen Euro wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2007 bislang nicht beglichen hatte.
Die Partei hatte dagegen geklagt. Die NPD bekommt - wie andere Parteien auch - Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Diese richtet sich nach den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen und nach den Beiträgen und Spenden, die eine Partei einnimmt. Das Geld wird vierteljährlich in Abschlagszahlungen verteilt. Seit Jahresbeginn hat die NPD aber nichts mehr bekommen. Die Zahlungen sollten eigentlich ausgesetzt bleiben, bis die Partei ihre Schuld getilgt hat. Die Partei musste daher im April ihre hauptamtlichen Mitarbeiter entlassen.
Der Bundestag teilte mit, die Bundestagsverwaltung werde der einstweiligen Anordnung entsprechen und zum 15. Mai und 15. August 2013 Abschlagszahlungen in Höhe von jeweils circa 303 000 Euro an die NPD auszahlen. "Bundestagspräsident Norbert Lammert nimmt die im Eilverfahren ergangene einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts mit Respekt zur Kenntnis und weist darauf hin, dass dies keine Vorentscheidung zugunsten der NPD, sondern Ergebnis einer Folgenabwägung sei", hieß es.
Ob die Strafe zu Recht verhängt worden ist oder nicht, will das Verfassungsgericht in einem länger dauernden Hauptsacheverfahren klären. Dann will es eigenen Angaben zufolge auch prüfen, ob das Sanktionsrecht bei Fehlern in Partei-Rechenschaftsberichten überhaupt verfassungsgemäß ist. Sollte die Millionenstrafe sich dann als rechtmäßig herausstellen, könne die ausstehende Summe immer noch mit späteren Abschlagszahlungen verrechnet werden, heißt es.
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