NPD-naher Bürgermeister: Püschel ohne Posten
Mehrfach schon hat der Krauschwitzer Ortsbürgermeister Hans Püschel mit rechten Äußerungen für Ärger gesorgt. Jetzt soll er seines Amtes enthoben worden sein.
Bild: imago/Köhn
NAUMBURG epd | Der NPD-nahe Ortsbürgermeister von Krauschwitz in Sachsen-Anhalt, Hans Püschel, ist einem Medienbericht zufolge seines Amtes enthoben worden. Landrat Harri Reiche (parteilos) sagte dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) (Online-Ausgabe), der Kommunalpolitiker habe diese Entscheidung durch seine umstrittenen Äußerungen regelrecht provoziert.
Der Burgenlandkreis hatte im Dezember ein Disziplinarverfahren gegen Püschel wegen des Vorwurfs von Pflichtverletzungen eröffnet. Zu den beamtenrechtlichen Pflichten eines Kommunalpolitikers gehört das Eintreten für das Grundgesetz.
Unter anderem geht es bei den Vorwürfen um die Verbreitung rechtsextremistischer Propaganda auf Püschels Internetseite. Laut MDR ist der Rauswurf aber formal nur vorläufig. Püschel wolle gegen den Rauswurf juristisch vorgehen, weil nach seiner Ansicht ein Landesbeamter nicht vorläufig seines Amtes enthoben werden dürfe.
Im Februar hatte die zuständige Staatsanwaltschaft in Halle gegen den 64-Jährigen Anklage wegen Volksverhetzung im Zusammenhang mit Veröffentlichungen auf seiner Internetseite erhoben.
Die fraglichen Beiträge stehen auch weiter auf Püschels Internetseite. So wird etwa in einer Überschrift die Frage gestellt, ob die Täter der rechtsextremen Terrorzelle NSU nicht „verfassungsgemäße Widerständler“ seien. Zudem werden in anderen Texten die Holocaust-Opferzahlen angezweifelt.
Im April 2012 war im Ortschaftsrat ein Abwahlantrag gegen Püschel gescheitert. Bereits 2011 hatte ihn der Gemeindekirchenrat des Evangelischen Kirchspiels Teuchern ausgeschlossen, dem er ebenfalls vorstand. Zum ersten Mal sorgte Püschel 2010 für Schlagzeilen, als er als SPD-Mitglied einen NPD-Bundesparteitag besuchte und die rechtsextreme Partei öffentlich lobte. Bei der Landtagswahl 2011 kandidierte er auch für die NPD. Einem von der SPD eröffneten Parteiausschlussverfahren kam er mit einem Austritt zuvor.
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