Bundestag beschließt WLAN-Gesetz: Netzsperren statt Störerhaftung
Das neue WLAN-Gesetz soll mehr Schwung in die Verbreitung von Hotspots in Städten und Gemeinden bringen. Doch Kritik bleibt.
Anbieter müssten ihren Hotspot künftig weder verschlüsseln, noch brauchten sie eine Vorschalt-Seite, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie müssten auch die Identität ihrer Nutzer nicht überprüfen. „Das ist ein wichtiger Baustein der Digitalen Agenda.“ Das dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes war über ein Jahr lang hart umstritten.
Trotzdem bleibe geistiges Eigentum angemessen geschützt, betonte Zypries. Das Gesetz sieht nun vor, dass bei wiederholtem Missbrauch Seiten auf Forderung von Rechteinhabern leichter gesperrt werden können. „Das verhindert, dass eine Rechtsverletzung sich wiederholt.“
Mit den Sperren schaffe man allerdings die nächste Hürde für Hotspot-Betreiber, kritisierte etwa der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz. Auch der Verein Digitale Gesellschaft sieht darin weitere Rechtsunsicherheit. Unklar bleibe etwa, welche Gegenmaßnahmen im Einzelnen von einem Anbieter verlangt werden könnten, um Rechtsverstöße zu verhindern, sagte Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins. Dennoch sei die jetzige Regelung „ein Schritt vorwärts und ein wichtiges Signal für die Verbreitung offener Netzzugänge in Deutschland“.
Das neue WLAN-Gesetz soll vor allem die Verbreitung von kostenlosen Hotspots in Deutschland vorantreiben. Der Deutsche Städtetag begrüßte den Beschluss. Die Menschen in den Städten würden davon profitieren, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. „Schnelle, freie WLAN-Hostspots sind nützlich für den Stadttourismus, die städtische Wirtschaftsförderung, den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen der Städte und für vieles mehr.“
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