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Bundessozialgericht zu Hartz-IV-Sätzen„Nicht verfassungswidrig niedrig“

Sind auch die neuen Hartz-IV-Sätze zu niedrig? Ein Frau aus Mannheim hatte vor dem Bundessozialgericht geklagt. Doch das Gericht hält die Sätze für verfassungsgemäß.

Die Sätze hätten ihre Menschenwürde verletzt, warf die Klägerin der Regierung vor: Essen für Bedürftige in Frankfurt. Bild: dapd

KARLSRUHE taz | Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hält die neu berechneten Hartz-IV-Sätze nicht für verfassungswidrig. Das entschied das BSG am Donnerstag in einem Piloturteil. Das Bundesverfassungsgericht muss sich aber trotzdem mit der Frage beschäftigen.

Geklagt hatte eine arbeitslose 54-jährige Frau, die im Raum Mannheim allein in einer Mietwohnung lebt. Sie hält den Hartz-IV-Satz für Erwachsene von derzeit 374 Euro pro Monat für zu niedrig und forderte rund 1.000 Euro. Andernfalls seien ihre Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verletzt.

Schon das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte die Klage 2011 abgelehnt. Das vom Gesetzgeber gewählte Statistikmodell, das auf den Verbrauch der 15 Prozent niedrigsten Verdiener in Deutschland abstellt, sei zulässig. Abschläge für chemische Reinigung, Färben der Kleidung, aber auch für Alkohol seien vertretbar.

Die Frau ging in Revision zum BSG, das sich jetzt wohl zum ersten Mal mit den neu berechneten Hartz-IV-Sätzen befasste. Allerdings wies auch das BSG die Klage ab. Die neuen Sätze seien „nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig angesetzt worden“, so der Vorsitzende Richter Peter Udsching. Die Argumente der Klägerin könnten „nicht überzeugen“.

Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltenden Hartz-IV-Sätze beanstandet. Sie seien zwar in der Höhe nicht offensichtlich unterhalb des Existenzminimums. Allerdings forderte das Gericht eine transparente Neuberechnung, vor allem der Leistungen für Kinder, die bisher einfach nach einem Prozentsatz der Hartz-IV-Sätze für Erwachsene geschätzt wurden.

Ende 2010 beschloss der Bundestag dann die neu berechneten Sätze. Von 359 Euro erhöhten sich die Leistungen für Erwachsene lediglich um 5 Euro auf 364 Euro pro Monat. Inzwischen beträgt der Satz inflationsbedingt 374 Euro. Das Bundessozialgericht sah nun keine Notwendigkeit, die Frage dem Bundesverfassungsgericht erneut zur Prüfung vorzulegen.

Dennoch muss sich Karlsruhe noch einmal mit den Hartz-IV-Sätzen beschäftigen. Denn Ende April hatte die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin die Position vertreten, dass die Hartz-IV-Sätze derzeit für Erwachsene um 36 Euro im Monat zu niedrig liegen. Richter Georg Rudnik hat daher seinerseits das Bundesverfassungsgericht um Prüfung gebeten.

Wann Karlsruhe sich mit der Frage beschäftigt, ist aber völlig offen. Die Richter unterliegen keiner Frist und werden wohl erst einmal die Entwicklung der Rechtsprechung beobachten. Das BSG kritisierte die Vorlage des Berliner Sozialgerichts als ebenfalls „nicht überzeugend“.

Nächsten Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich das Asylbewerberleistungsgesetz kippen, dessen Leistungen rund 40 Prozent unter den „normalen“ Hartz-IV-Sätzen liegen. (Az. B 14 AS 153/11 R)

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18 Kommentare

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  • C
    CJB

    Zitat: "Die neuen Sätze seien „nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig angesetzt worden“, so der Vorsitzende Richter Peter Udsching."

     

    @viccy: Nein, mehr sagt das Gericht zu diesem Punkt tatsächlich nicht. Somit bleibt diese scheinbare Feststellung eine reine Behauptung, eine Meinungsäußerung. Leider kann man ein Gericht faktisch nicht (oder zumindest kaum) dazu zwingen, Argumente anzuführen.

  • AT
    alfred thoma

    Hallo ich bin Alg2 Empfänger. Ich bekomme nach Beschluß des Sozialgerichts Landshut Monatlich einen Betrag in höhe von 264,- Euro + Wohnnebenkosten in höhe von 60,- Euro. Dies ergiebt einen Gesamtbetrag von 324,- Euro. Dieser Betrag wurde Richterlich beschlossen für die gesamte Bezugsdauer bzw. zeit der Arbeitslosigkeit. Der Betrag wird zusätzlich ein mal Jährlich um 30% gemindert für die Dauer von 3 Monaten ohne angaben von Gründen. Ich soll für Leistung für den Arbeitgeber Kostenloser Arbeit - ohne erhalt von Lohn, Täglich 50 Kilometer einfach zu einem Arbeitgeber fahren. Die Fahrtkosten sind vom Alg2 zu tragen. Ich bekome Täglich für 26Km einfache Wegstrecke Kilometergeld in höhe von 0,35 Euro pro Kilometer. Das Jobcenter bezahlt maximal bis 26 Km Fahrtkosten für Gesamtfahrstrecke. Schon allein die Benzinkosten, übersteigen den Betrag den ich als Arbeitslosengeld erhalte. Monatlich 20x100Km hin und Rückfahrt sind Monatlich 2000 Km. Legt man einen Verbrauch von 8 Liter zu grunde a 1,70 Euro pro Liter ergiebt dies Kosten in höhe von 272,- Euro. Zusätzlich sind Kfz Versicherung, Steuer und Wartungskosten von mir als Arbeitsloser zu Bezahlen. Mir wurde von einem Arbeitsvermittler Empfohlen, Benzin kann man auch Klauen (Diebstahl)wenn man schnell genug ist. Langsam reichts - es gilt zu Überlegen einige Klagen gegen Richter des Verfassungsgerichts sowie des Bundessozialgerichts vor der EU zu Erstatten, wegen Verstoß gegen die Europäischen Menschenrechte die ein Menschenwürdiges Dateisein Garantieren sollen.

  • JK
    Juergen K.

    @ Anita

     

    Ist Ihnen schon aufgefallen, dass im Gegensatz zur Vorwahlzeit CDU / CSU und vor allen Dingen die FDP

     

    in den Talkshows das Wort LOHNABSTANDSGEBOT

    nicht mehr verwenden ?

     

    Und wissen Sie, warum das so ist ?

     

    Weil CDU / CSU / FDP

    mit Zustimmung der Bundesländer das Lohnabstandsgebot

    zum 01.01.2011

     

    A B G E S C H A F F T haben ?

  • DW
    Der Weißenborner

    Grundlegend zu diesem Urteil sollte man sich doch erst mal fragen, ob es überhaupt dem BSG zukommt, über die Verfassungsmäßigheit der Hartz4-Sätze zu befinden. Das BVG ist in einem ähnlichen Urteil zur Verfassungsmäßigkeit direkt vom SG Berlin angerufen und wird dazu irgendwann ein entsprechendes Urteil finden. Wir können nur hoffen, dass unsere BVG-Richter der Verfassung bzw. dem Grundgesetz und damit dem Volke treu bleiben und sich nicht durch diese BSG-Urteil beeinflussen lassen. Hartz4 ist und bleibt verfassungswidrig und selbst die UN kritisiert diese Gesetze!

  • A
    Anita

    Ich finde auch, dass das Lohnabstandsgebot eingehalten werden soll. Also: Mindestlohn muss her!

    Wir brauchen fuer 2 Erwachsene und 2 Kleinkinder pro Monat 800 Euro fuer Nahrung.

    Und ich koche selber.

    Wer so wenig Geld fuers Essen hat wie ein ALG2-Empfaenger, kann doch nur noch Muell essen.

  • R
    reblek

    Schon damit es endlich aufhört, dass eins der wichtigeren "Sozial"gesetze ständig mit dem Namen eines verurteilten Straftäter benannt wird, weil damit belegt, sollte der Bundestag endlich ein Gesetz verabschieden, das mit diesem Namen dasselbe tut.

  • A
    aurorua

    Mit diesen 374,-€ müssen auch die Energiekosten, also Gas und Strom bezahlt werden, dann sollen laut Gesetz auch noch Rücklagen gebildet werden, für z.B. Wonhnungsrenovierung, defekte Haushaltsgeräte, Möbel, Lampen etc. Obendrein müssen von diesen 374,-€ im Monat Kleidung, Schuhe, Hygieneartikel, sowie alle anderen notwendigen Dinge des täglichen Bedarfs bestritten werden. Das Gesetz sieht ausserdem noch Kosten für Internet und für die Teilhabe am sozialen Leben vor. Sollte dann noch etwas übrig sein, so ist das für die Lebenserhaltung nämlich Essen gedacht. Wenn dies alles verfassungsgemäß sein soll, muss man sich schon wundern, dass Reiche und Superreiche also Millionäre und Milliardäre sofort aufschreien, zusätzliche Abgaben auf ihre Einkommen und Vermögen seien mit der Verfassung eines Sozialstaates in dem laut Verfassung Eigentum verpflichtet, keineswegs und absolut nicht vereinbar. Worauf fast alle Politiker dann in dasselbe Horn blasen.

  • T
    troubardur

    ja so ist das, der arzt testet nicht mehr im selbstversuch und richter urteilen über sachverhalte

    denen sie sich selbst nicht aussetzen würden...

    mit würde leben ist eine frage der paritipationsmöglichkeiten. hat mal ein richter

    ein selbstversuch gemacht ,ob seine statistiken

    einem echten realitätsanspruch gerecht werden..?

    wohl nicht..deshalb muss man sich über ärzte auch bei dere ärztekammer beschweren..über die polizei bei der polizei und über richter beim gericht..

    unabhängige stellen gibt es nicht.und reiche leute bestimmen im sozialministerium..was sozial ist.

    irgendwie richtig demokratisch geht es hier nicht zu.

  • D
    Detlev

    Ein hohes Gericht, ja, aber die Frage, was ist ein menschenwürdiges Dasein ausgedrückt in Euro, ist ja auch eine etwas schwierige Frage. Allerdings denke ich, dass der Satz viel zu niedrig ist.

     

    Es ist aber auch nicht Aufgabe der Gerichte, dieses zu korrigieren, sondern der Gesetzgeber ist in der Pflicht. Und da habe ich meine Zweifel, ob Rot-Grün wirklich mit der Agenda-2010-Ideologie brechen wird. Im Kern ging es ja darum, Armut zu schaffen und bewusst, schlecht-bezahlte Jobs ins Leben zu rufen, damit der gesellschaftliche Druck zunimmt und die Wirkung von Gewerkschaften abgeschwächt wird.

     

    Dazu hat man eine Menge Hokuspokus rund um Hartz-IV geschaffen, im großen und Ganzen alles Lügen, um die Reform überhaupt durchzubringen. Heute versuchen renommierte Unternehmen, ihre Beschäftigung mit möglichst vielen entrechteten, billigen Arbeitskräften vollzumachen. An manchen Stellen macht auch die Gewerkschaft sogar mit, z.B. IG Metall bei Airbus, an anderer Stelle zeichnen sich schwere Konflikte um diese Leiharbeit ab, weil selbst Gemeinden und Bundesländer mit stark nachlassenden Steuereinnahmen und neuer Armut zu kämpfen haben. Insofern wäre es politisch richtig, Hartz-IV um mindestens 100 EURO anzuheben, eben auf das Niveau der früheren Arbeitslosenhilfe.

    Damit wären die Probleme aber noch lange nicht gelöst. Faire Einstiegsgehälter gibt es heute immer weniger und da muss die Politik ran. Was bringt es denn, wenn ein Arbeitsloser nach vier Jahren zwar einen Job hat, aber immer noch Monat für Monat im Jobcenter aufstocken muss?

     

    Solche Fragen erörter das Gericht nicht, weil die Politiker dafür zuständig sind.

  • O
    ostendfaxpost

    Der Versuch ist begrüßenswert, freilich hat ja niemand ausgerechnet von einen Gericht erwartet, die wichtigste Stütze des neoliberalen Umbaus der Gesellschaft in Frage zu stellen. Es soll gar nicht zum Leben reichen, allenfalls zum Überleben. Sonst könnt das Pack ja noch auf freche Gedanken kommen, etwa bei der Zeitarbeitsfirma eine angemessene Bezahlung zu fordern. Oder sich sogar zu weigern, jeden Dreckjob anzunehmen.

    Wo käm mer denn dann hin? Wär ja das ganze Hartz 4 Gesetz für die Katz gewesen.

  • R
    recht

    Wieso kann was verfassungsgerecht sein, wenn es keine Verfassung gibt? Das Grunzgesetz ist provisorisch, es wurde nie drüber abgestimmt und somit ist es ungültig, wie alle Gesetze der BRD.

  • HR
    Harald Richter, München

    Es liegt das Urteil des Bundesverfassungsgericht noch nicht vor. Insofern gilt Vorsicht zu den Aussagen, ob die ALG-II-Sätze tatsächlich ausreichen würden. Derzeit sagt das BSG nur, dass man keine Grundlage sieht die ALG-II-Frage dem Bundesverfassungericht vorlegen zu sollen.

     

    Dazu ist es sinnvoll, sich die sehr harschen Kritiken des Bundesverfassungericht am Bundessozialgericht zu Vorlagebefähigungen in der Pressemitteilung Nr. 54/2012 vom 12. Juli 2012 nach 4 Beschlüssen vom 4. Juni 2012 sehr genau durchlesen zu sollen. Des weiteren will das Bundesverfassungericht am 18. Juli 2012 darstellen, wie Sozialleistungen zu ermitten sind, dort für Asylbewerber-Grundleistungen.

     

    Die Sache ALG-II-Regelsätze ist nach wie vor noch völlig offen.

  • E
    Eva

    Die Klägerin hat recht:

     

    Hartz-IV-Leistungen für Erwachsene von heute lediglich 374 Euro plus billige Miete sind nicht existenzsichernd!

     

    Die Damen und Herren Richter sollten mal versuchen von sowenig Geld im Monat zu leben!

     

    Aber die Richter sind vermutlich der Bundesregierung hörig, da die Richter sicher nach politischen Kriterien ihre Posten bekamen, oder?

     

    Die Arbeitslosen sind die entrechtete Sklavenschicht, die Rot-Grün mit den Armuts-Hartz-IV-Gesetzen etabliert hat.

     

    12 Millionen gebildete und weniger gebildete Menschen sind arm in Deutschland. Dumpinglöhne, Leiharabeit, Minijobs wurden auch mit Hilfe von Hartz Iv und der Agenda 2010 etabliert. Das alles ist eine katastrophale Politik, die nun von CDU,FDP,SPD und Grünen per Fiskalpakt und ESM (= weiterer Sozialabbau !) europaweit fortgesetzt werden soll.

     

    Die Linkspartei spricht es als einzige Partei aus:

    "Der ESM-Vertrag sieht vor, weitere

    hunderte Milliarden Euro an Steuergeldern für Banken zuverpulvern. Das dafür notwendige Geld treibt der Fiskalpaktein, indem er die Sozialstaaten Europas kaputtspart."

     

    - Wieso liest man das nicht in der taz?

  • FE
    Frau Edith Müller

    `nen Tausender im Monat für lau? Und die Jobangebote zum Bestücken der Regale lässt man weiter links liegen? Das ließe ich mir gefallen. Ich tät keine Finger mehr krumm machen.

  • B
    broxx

    Das Sozialstaatsprinzip wäre auch erfüllt wenn die Frau arbeiten gehen würde. Das machen nämlich die, die der Frau H4 bezahlen...

  • M
    Marc

    Die Arbeitslosenquote im Ländle Baden-Württemberg beträgt 3,5%. Wer soviel Engerie aufwendet, um sich durch die Instanzen zu klagen, kann der nicht auch die Energie zu Stellensuche aufwenden? Möglicherweise ist die Frau schlichtweg faul!

  • C
    Chandrika

    Wenn jemand nach 25 Arbeitsjahren weniger Rente bekommt als ein Hartz4-empfänger der noch nie gearbeitet hat, dann ist das jedoch völlig normal.

  • V
    viccy

    Na, ein bisschen mehr wird das Gericht doch zur Begründung ausgeführt haben. Leider wird das nicht mal schemenhaft angedeutet in diesem Artikel.