Bundesrat zu „sicheren Herkunftsländer“: Gesetz scheitert
Maghreb-Staaten sollten als sicher genug für Abschiebungen gelten. Erwartungsgemäß lehnte die Länderkammer den Gesetzentwurf ab.
Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um nochmals über das Gesetz zu verhandeln. Weil die Grünen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ablehnen, gilt dies aber als schwierig.
Nach der monatelangen Diskussion um die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten hatte Bayern das Thema auf die Tagesordnung des Bundesrats setzen lassen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Nur das schwarz-grün regierte Baden-Württemberg signalisierte zuvor Zustimmung. Für ein Passieren des Gesetzes hätten aber mindestens vier von Grünen mitregierte Länder dafür votieren müssen.
Sind Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, können Asylanträge im beschleunigten Verfahren bearbeitet und in der Regel als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Im Zuge der Fluchtbewegung wurde die Liste sicherer Herkunftsländer bereits um die Balkanstaaten erweitert. Auch die Maghreb-Staaten als sicher einzustufen, war von Beginn an stark umstritten. Menschenrechtler beklagen Folter, Verfolgung Homosexueller und ungenügenden Schutz von Mädchen und Frauen vor sexueller Gewalt in diesen Ländern.
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