Bundesrat verabschiedet Gentechnik-Label: Gentechnikfrei-Kennzeichnung kommt
Bundesrat hat das Label "Ohne Gentechnik" durchgeboxt, schärfere Anbauregeln für Genmais vorgesehen und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere verlängert.
BERLIN dpa/rtr/ap/taz Der Bundesrat hat trotz Bedenken mehrerer Bundesländer am Freitag grünes Licht für das neue Gentechnikrecht gegeben. Das Gesetz sieht eine neue Kennzeichnung für gentechnikfreie Produkte sowie schärfere Anbauregeln für Genmais vor. Der Bundestag hatte bereits vor drei Wochen zugestimmt. Von Hessen und Nordrhein-Westfalen eingebrachte Anträge zur Anrufung des Vermittlungsausschusses fanden in der Länderkammer keine Mehrheit. Hessen hatte kritisiert, dass tierische Erzeugnisse auch dann als "gentechnikfrei" etikettiert werden dürfen, wenn dem Futter der Tiere durch gentechnische Verfahren gewonnene Vitamine und Enzyme zugesetzt wurden. Dies sei eine "Täuschung der Verbraucher".
Zudem hat der Bundesrat der Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere zugestimmt. Für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren erhöht sich ab 1. März die maximale Bezugsdauer des ALG I auf 15 Monate. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab 55 Jahren verlängert sich die Zahldauer auf 18 Monate, wenn 36 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zuvor nachgewiesen werden können. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate ALG I - bei einer Vorversicherungszeit von 48 Monaten.
Die Bundesländer fordern zudem Änderungen am Klimaschutzpaket der Bundesregierung. So soll der Einsatz erneuerbarer Energien nicht nur in Neubauten zur Pflicht werden, sondern auch in älteren Gebäuden - und zwar ab spätestens 2014.
Bei der Erbschaftsteuerreform will der Bundesrat Erben entgegenkommen. So sollten die Nachkommen den Betrieb nicht 15, sondern nur zehn Jahre fortführen müssen. Durch hohe Freibeträge sollen die Erben normaler Einfamilienhäuser weiterhin steuerfrei bleiben. Dafür müssen entfernte Verwandte kräftig drauflegen.
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