Bundesrat beschließt Krankenhausreform: Lauterbachs Reform kann kommen
Der Bundesrat stimmt der Reform des Bundesgesundheitsministers zu. Kurz vor der Abstimmung entlässt Brandenburgs Ministerpräsident seine Gesundheitsministerin.
Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
dpa/taz | Der Bundesrat hat den Weg für die umstrittene Krankenhausreform freigemacht. Die Länderkammer ließ das noch von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz für eine grundlegende Neuordnung der Kliniken in Deutschland passieren. Eine von Bayern und Baden-Württemberg beantragte Anrufung des gemeinsamen Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag fand nicht die erforderliche Mehrheit. Die Reform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann damit umgesetzt werden. Sie soll finanziellen Druck auf die Kliniken mindern und mehr Spezialisierung durchsetzen.
Im Kern soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll Anreize zu immer mehr Fällen und medizinisch teils nicht optimalen Eingriffen beseitigen.
Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen daher auch neue „Leistungsgruppen“ sein. Sie sollen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben dafür absichern – etwa beim Fachpersonal oder der Behandlungserfahrung. Kommen soll zudem ein milliardenschwerer „Transformationsfonds“, um die Neuorganisation finanziell zu unterstützen.
Lauterbach appellierte an die Länder
In der Sitzung der Länderkammer hatte es eine kontroverse Debatte gegeben. Lauterbach appellierte kurz vor der Abstimmung an die Länder, das Gesetz passieren zu lassen. Es gehe um „die einmalige Chance, Zehntausenden Menschen pro Jahr eine bessere Versorgung zukommen zu lassen“. Bei möglichen Änderungen müsse man sich ehrlich machen: Dabei gehe es um den Kern der Reform. Wenn diese Änderungen vorgenommen würden, brauche man die Reform nicht mehr.
Bei der Abstimmung wurde das Votum Thüringens nicht mitgezählt, da das Land nicht einheitlich abstimmte, wie Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger feststellte.
Mehrere Länder meldeten Kritikpunkte an
In der Debatte im Bundesrat gab es ein heftiges Pro und Contra für die Reform – quer durch die Parteien. So plädierte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) für die Reform, auch wenn es nach wie vor Punkte gebe, „die unbedingt nachgebessert werden müssen.“
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (ebenfalls CDU) warnte hingegen, es dürfe nicht passieren, dass bestehende Versorgungsungleichheiten zwischen Ost und West verschärft werden. Für Baden-Württemberg monierte der Bevollmächtigte beim Bund, Rudi Hoogvliet (Grüne), man könne die Folgen der Reform weiterhin nicht seriös abschätzen.
Eklat bei den Brandenburgern
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) entließ sogar mitten in der Sitzung des Bundesrats seine Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne), die für die Reform stimmen wollte. Woidke sorgte mit dem spontanen Rauswurf dafür, dass Brandenburg für die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen konnte. Er wollte so Verbesserungen am Gesetz seines Parteikollegen Lauterbach erreichen.
Die Zusammenarbeit von SPD und Grünen in Brandenburg ist aber eh ein Auslaufmodell. Bei der Landtagswahl im September hatten die Grünen den Wiedereinzug ins Parlament verpasst, Nonnemacher war nur noch kommissarisch im Amt. Woidke strebt aktuell eine Koalition mit dem BSW an. Die Verhandlungen kamen zuletzt aber ins Stocken.
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