■ Bundesrat: Steuerreform beerdigt: Länder billigen neues Kindschaftsrecht
Bonn (dpa) – Das neue Kindschaftsrecht kann zum 1. Juli nächsten Jahres in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte gestern dem vor drei Wochen im Bundestag beschlossenen Gesetz, das eheliche und nichteheliche Kinder rechtlich gleichstellt, abschließend zu. Beim neuen Kindschaftsrecht verlangte der Bundesrat lediglich Änderungen in einem Detail im Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern. Die Länder riefen den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel an, den darin vorgesehenen Stichtag (1. Juli 1949) zu streichen. Das Gesetz solle für alle und nicht nur für die nach diesem Tag geborenen Kinder gelten. Wichtigste Neuerung ist die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts für geschiedene oder nicht miteinander verheiratete Eltern. Künftig bekommen Kinder auch einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Kontakte mit Mutter und Vater.
Endgültig abgelehnt wurde dagegen nach zwei Vermittlungsverfahren erwartungsgemäß von der SPD-dominierten Ländervertretung die von der Bonner Regierung geplante große Steuerreform.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen