■ Bundesrat: Steuerreform beerdigt: Länder billigen neues Kindschaftsrecht
Bonn (dpa) – Das neue Kindschaftsrecht kann zum 1. Juli nächsten Jahres in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte gestern dem vor drei Wochen im Bundestag beschlossenen Gesetz, das eheliche und nichteheliche Kinder rechtlich gleichstellt, abschließend zu. Beim neuen Kindschaftsrecht verlangte der Bundesrat lediglich Änderungen in einem Detail im Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern. Die Länder riefen den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel an, den darin vorgesehenen Stichtag (1. Juli 1949) zu streichen. Das Gesetz solle für alle und nicht nur für die nach diesem Tag geborenen Kinder gelten. Wichtigste Neuerung ist die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts für geschiedene oder nicht miteinander verheiratete Eltern. Künftig bekommen Kinder auch einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Kontakte mit Mutter und Vater.
Endgültig abgelehnt wurde dagegen nach zwei Vermittlungsverfahren erwartungsgemäß von der SPD-dominierten Ländervertretung die von der Bonner Regierung geplante große Steuerreform.
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