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Bundesanwalt gegen Kronzeugenregelung

Hamburg (dpa/taz) - Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft hat am Dienstag auf dem 14. Deutschen Richtertag in Hamburg der Kronzeugenregelung eine eindeutige Absage erteilt. Für viele Experten überraschend, sagte Dr. Armin Schoreit, Ankläger aus der Behörde des Generalbundesanwalts Kurt Rebmann, nach seiner Ansicht liegt die Problematik einer Straffreiheit für Kronzeugen „weniger in der Grundrechtsbeschränkung für einzelne als in der Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung bei der Strafverfolgung“. „Das Abstinenzgebot ist keine gute Maxime für eine Justiz, die das Mitläufersyndrom der eigenen Vergangenheit noch zu überwinden hat.“ So begründete Dr. Kurt Rudolph, Mitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Richterbundes, sein Plädoyer dafür, „daß der freien Meinungsäußerung der Richter und Staatsanwälte ein weiter Spielraum eingeräumt bleibt“. In seinem Grundsatzreferat zum Thema „Richter und Staatsanwälte in der Öffentlichkeit“ vertrat er die Meinung, daß selbst in schwebenden Verfahren wie seinerzeit die „Nürnberger Massenverhaftungen“ richterliche Kritik erlaubt sein müsse, allerdings die zur Entscheidung aufgerufenen Richter nicht „gezielt unter psychischen Druck“ gesetzt werden.

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