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Bundesamt für Migration und FlüchtlingeVerbände fordern faire Asylverfahren

Zeitdruck, politische Vorgaben, unerfahrene Mitarbeiter: Die Qualität der Asylverfahren ist für Pro Asyl, Diakonie & Co nicht mehr hinnehmbar.

Brachte eine „andere Denke“ in die Nürnberger BAMF-Zentrale: Frank-Jürgen Weise Foto: dpa

Berlin taz | Deutsche Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen haben am Mittwoch in Berlin an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) appelliert, faire Asylverfahren für Flüchtlinge in Deutschland sicherzustellen.

„Wir sind mit dem Bundesamt in Kontakt und wertschätzen dessen Anstrengungen“, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl. „Dennoch erkennen wir strukturelle Fehlentwicklungen, die mit den politischen Rahmenbedingungen zusammen hängen.“ So seien Tausende AnhörerInnen und EntscheiderInnen neu eingestellt, aber nur in zwei oder drei Wochen ausgebildet worden. Zudem stünden BAMF-MitarbeiterInnen unter Druck, eine hohe Zahl von Asylentscheidungen zu liefern.

2015 ist die Zahl der Erstanträge auf 441.000 gestiegen. 2016 wurden bis September sogar 643.000 Asylanträge gestellt. Mehr als eine halbe Million Anträge sind noch nicht entschieden. Diese soll das BAMF schnellst möglich abarbeiten.

Mit Frank-Jürgen Weise als neuen BAMF-Chef sei eine „andere Denke“ in die Nürnberger Zentrale eingekehrt, sagte Katharina Stamm von der Diakonie Deutschland. Die neu eingerichteten Entscheidungszentren hätten Vorgaben, eine bestimmte Zahl an Asylanträgen pro Tag zu entscheiden.

Eklatante Fehlentscheidung

Dies führe „in vielen Fällen“ zu eklatanten Fehlentscheidungen. So haben beispielsweise eine von den Taliban bedrohte Afghanin und deren Familie bei einer Anhörung bei der BAMF-Außenstelle Ingelheim/Bingen ihre Fluchtgründe dargelegt und wurden abgelehnt. „Aus dem Sachantrag der Antragsteller ergibt sich weder eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungshandlung, noch ein flüchtlingsrechtlich relevantes Anknüpfungsmerkmal“, hieß es in der Begründung.

Die zwölf Verbände – darunter auch Amnesty International, der Deutsche Anwaltsverein oder die Caritas – kritisieren, dass der Bescheid aus reinen „Textbausteinen“ zur angeblich sicheren Lage vor Ort bestehe, die die individuelle Gefahrensituation für das afghanische Ehepaar vor Ort schlicht ignoriere und relevante Sachverhalte fehlerhaft darstelle. So wird die Hebamme als Sunnitin und Tadschikin bezeichnet, obwohl sie Schiitin und Hazara ist.

Das BAMF soll Anhörungen vollständig protokollieren und für AsylbewerberInnen rückübersetzen, um für alle Beteiligten eine bessere Kontrolle zu gewähren

Die Taliban hatten die geflüchtete Hebamme beschuldigt, absichtlich eine Totgeburt bei der Frau ihres lokalen Anführers herbeigeführt zu haben. Auch ihr Mann wurde bedroht, weil er für die afghanische Polizei gearbeitet hat. All dies hat die Afghanin dem Anhörer erzählt.

Entscheider haben Flüchtlinge nie getroffen

Dennoch wurde die Einzelfallgeschichte in der Entscheidung nicht berücksichtigt. Günter Burkhardt führt dies auf die Praxis zurück, dass AnhörerInnen und EntscheiderInnen nicht mehr wie früher üblich ein und dieselbe Person seien. Unter dem BAMF-Chef Weise sei die Trennung nun flächendeckend. So könne auch eine sorgfältige Anhörung zu fehlerhaften Entscheidungen führen.

In dem „Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland“, das die Organisationen vorlegten, stellen sie weitere Missstände bei Asylverfahren fest. So werden Dolmetscher mit 25 Euro die Stunde gering vergütet, gleichzeitig aber werde deren Leistung ungenügend kontrolliert. Zudem erheben BAMF-MitarbeiterInnen im Asylverfahren keine Beweismittel und beraten AsylbewerberInnen mangelhaft über deren Rechte und Pflichten. Auch fehle es an BAMF-internen Beschwerde- und Kontrollmechanismen.

Deshalb fordern die zwölf Verbände die „uneingeschränkte Gewährleistung der asylrechtlichen Verfahrensgarantien“: So soll das BAMF beispielsweise Anhörungen vollständig protokollieren und für AsylbewerberInnen rückübersetzen, um für alle Beteiligten eine bessere Kontrolle zu gewähren.

Bei der Frage, inwieweit das BAMF die politischen Vorgaben der Bundesregierung umsetzt, sind die Verbände aber zurückhaltender. Zwar gebe es dafür klare Indizien wie der sprunghafte Anstieg des subsidiären Schutzes für SyrerInnen auf 72 Prozent – für die Gruppe hatte das Parlament den Familiennachzug im Februar ausgesetzt – oder die gesunkenen Schutzquote für Afghanen – seit einem Jahr stellt die Bundesregierung das Land als teilweise sicher dar –, jedoch sei der interne Ablauf im BAMF schwer zu beurteilen.

„Letztlich macht das aber keinen Unterschied“, sagt Günter Burkhardt von Pro Asyl. „Wir sehen, dass sich die Entscheidungsquote bei Syrern und Afghanen verändert. Da kann man sich eins und eins zusammenreimen.“

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2 Kommentare

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  • & nochens -

     

    "…Dennoch wurde die Einzelfallgeschichte in der Entscheidung nicht berücksichtigt. Günter Burkhardt führt dies auf die Praxis zurück, dass AnhörerInnen und EntscheiderInnen nicht mehr wie früher üblich ein und dieselbe Person seien. …"

     

    Diese Praxis halte ich für verfassungswidrig.

    Dazu folgende Überlegung:

    Im gerichtlichen Asylverfahren entscheidet zwingend der anhörende Spruchköper oder Einzelrichter. &

    Hat seine Entscheidung aufgrund des Ergebnisses der mündlichen Verhandlung regelmäßig schriftlich innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist

    (2 bzw 3 Wochen) zu begründen.

     

    Entscheidend aber -

    Gelingt dies aber nicht innerhalb der nächsten 5 Monate - wird dies als Nichturteil angesehen!

     

    Denn & jetzt kommts -

     

    "Da das richterliche Erinnerungsvermögen abnimmt, ist jedenfalls nach Ablauf von fünf Monaten nicht mehr gewährleistet, dass der Eindruck (!!!) von der mündlichen Verhandlung und das Ergebnis der Beratung

    noch zuverlässigen Niederschlag in den so viel später abgefassten Gründen der Entscheidung finden.

    http://www.markenmagazin.de/bgh-versaeumung-der-fuenfmonatsfrist-zur-urteilsbegruendung/

     

    Bedeutet vorliegend - ein nicht die Anhörung durchführender Entscheider des BFAM - hat schon gar keinen EINDRUCK von der Anhörung.

    Ein derartiges Verfahren ist mit den Grundanforderungen eines rechtsstaatlichen Verfahrens nicht vereinbar. Derartig ergangene Bescheide sind bereits allein deswegen aufzuheben - setzen keine Fristen in Gang usw.

  • Na Servus!

     

    "....Mit Frank-Jürgen Weise als neuen BAMF-Chef sei eine „andere Denke“ in die Nürnberger Zentrale eingekehrt, sagte Katharina Stamm von der Diakonie Deutschland. Die neu eingerichteten Entscheidungszentren hätten Vorgaben, eine bestimmte Zahl an Asylanträgen pro Tag zu entscheiden...... &

     

    "....Dennoch wurde die Einzelfallgeschichte in der Entscheidung nicht berücksichtigt. Günter Burkhardt führt dies auf die Praxis zurück, dass AnhörerInnen und EntscheiderInnen nicht mehr wie früher üblich ein und dieselbe Person seien...."

     

    Es gibt einfach Herrschaftsgezeiten - die eine ohnehin marode Karre -

    Noch erfolgreicher als ihre Vorgänger vor die Wand fahren können.

     

    Z.B. Frank-Jürgen Weise (* 8. Oktober 1951 in Radebeul) ist ein deutscher Offizier (Oberst d. R.) und Manager. Er ist seit 2004 Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit und seit 2015 Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Darüber hinaus war er 2010 Vorsitzender der Bundeswehr-Strukturkommission;

    2014 wurde er Vorsitzender des Vorstandes der Hertie-Stiftung. https://de.wikipedia.org/wiki/Frank-J%C3%BCrgen_Weise

    kurz - Noch Fragen?