Bund-Länder-Finanzreform: 16 gegen einen

Die Bundesländer haben sich auf eine Radikalreform geeinigt – und verlangen fast zehn Milliarden vom Bund. Die Frage ist nun, ob der Finanzminister mitzieht.

Schäuble gestikuliert

Wird mal wieder angepumpt: Finanzminister Wolfgang Schäuble. Foto: dpa

BERLIN dpa | Die Länder haben sich in den Verhandlungen mit dem Bund über die Neuordnung der Finanzbeziehungen nach langem Streit auf eine gemeinsame Linie verständigt – und der Bund soll kräftig zahlen. Die 16 Ministerpräsidenten einigten sich am Donnerstag in Berlin auf einen Kompromiss.

Danach fordern sie von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ab dem Jahr 2020 jährlich knapp 9,7 Milliarden Euro Kompensationszahlungen. Die Umverteilung zwischen „reichen“ und „armen“ Ländern soll völlig umgestellt werden. Der bisherige und seit Jahren umstrittene Länderfinanzausgleich soll abgeschafft und durch ein Umsatzsteuermodell ersetzt werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) reagierte nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten in Berlin zurückhaltend. „Das hat der Bund zur Kenntnis genommen.“ Es habe noch keine Möglichkeit gegeben, sich mit den Vorstellungen der Länder zu befassen. In absehbarer Zeit werde es Gespräche zwischen Finanzminister Schäuble und den Ländern geben.

Ob Schäuble das Konzept mitträgt, ist offen. Mit dem Länder-Kompromiss ist aber eine große Hürde genommen, da es bis zuletzt Differenzen zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ländern gab und die ostdeutschen Länder lange Widerstand leisteten.

Angela Merkel

„Das hat der Bund zur Kenntnis genommen.“

Die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern müssen neu geordnet werden, da im Jahr 2019 der umstrittene Länderfinanzausgleich sowie der „Solidarpakt II“ auslaufen. Die Verhandlungen ziehen sich seit mehr als einem Jahr hin. Eigentlich wollten sich Bund und Länder schon Ende 2014 verständigen. Doch die Differenzen waren zu groß.

„Gar nicht hoch genug einzuschätzen“

Die Regierungschefs der Länder hoffen nun auf eine Einigung auch mit dem Bund. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte zu der Einigung der Länder: „Das ist schon fast historisch, was wir heute hinbekommen haben.“ Dass sich angesichts der sehr unterschiedlichen Interessenlagen alle Länder auf einen Vorschlag geeinigt hätten, sei „gar nicht hoch genug einzuschätzen“.

Nun müssten die Verhandlungen mit dem Bund zu Ende gebracht werden, sagte Bouffier. Die Summe sei beachtlich, aber angemessen. Darin seien auch die sogenannten Entflechtungsmittel einbezogen. Diese Zuschüsse für den kommunalen Wohnungsbau, Nahverkehr sowie Hochschulen sollten 2019 auslaufen. Man sei sich aber einig, dass die Milliarden-Mittel auch danach weiter vom Bund kommen.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sprach von einem großen, historischen Schritt. Bayern werde mit rund 1,3 Milliarden Euro davon profitieren. Die Neuordnung helfe allen Beteiligten: „Jetzt stehen die Gespräche der Länder mit dem Bund an. Da ist der Bund gefragt, einzuspringen und die Lücke zu füllen.“

Reiche Länder um 2,5 Milliarden Euro entlastet

Nach Angaben des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Torsten Albig (SPD) haben alle Länder ab 2019 unter dem Strich mehr Geld zur Verfügung als bisher. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) erwartet eine Einigung mit Schäuble: „Ich glaube, mit 16 zu 0 haben wir ein gutes Argument in der Tasche.“ Sachsens-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) warnte, Teile und Komponenten aus dem Kompromiss herauszulösen. Dann stehe man wieder am Anfang der Debatte. Es sollte sorgsam verhandelt werden.

Die „reichen“ Geberländer werden nach den Angaben Bouffiers durch den Kompromiss um etwa 2,5 Milliarden Euro entlastet. Die ostdeutschen Länder einschließlich Berlin erhielten etwa 3 Milliarden Euro.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) betonte, „die Angriffsversuche einiger Länder auf die Einwohnerwertung für die Stadtstaaten“ seien abgewehrt worden. Gleichzeitig werde Berlin stärker in die kommunale Finanzkraft einbezogen. Die „Einwohnerveredelung“ gleicht Mehrbelastungen aus, die einem Stadtstaat gegenüber Flächenländern entstehen – auch zur Kompensation der Lohnsteuerverteilung nach dem Wohnsitzprinzip. Ein Bürger in einem Stadtstaat zählt durch die „Veredelung“ etwa ein Drittel mehr als einer in den Flächenländern.

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